Betrug trotz Vorstrafe

23. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
rezo09
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug trotz Vorstrafe

Hallo,

fiktiver Fall:

31-jähriger (aktuell in einer Ausbildung) wurde Mitte 2014 (Taten 2013) aufgrund von gewerbsmäßigen Betrug für 14 Monate mit 3-jähriger Bewährung verurteilt. Danach passierte nichts mehr. Bewährung erfolgreich zu Ende gebracht.

Mitte 2018 verlor Person A ihren Job und begann bis einschließlich heute Straftaten von 57 mal. Warenbestellungen auf fremde Namen, Anbieten von Smartphones auf Anzeigeportalen und nicht ausliefern. Person A ist nicht gemeldet. Ebenfalls wurden von Person A Eltern und Bekannte angerufen um den aktuellen Wohnort zu bestimmen. Briefe scheinen derzeit auch abgefangen und gelesen zu werden.

Ist Person A noch vorbestraft? (Wahrscheinlich ja, oder?)

Liegt gegen Person A ein Haftbefehl vor? (Wahrscheinlich ja, oder?)

Was kann Person A tun um zumindest die Anzahl der Monate im Gefängnis zu verringern? Eine Rückzahlung findet bereits statt. Eine Anwältin wurde kontaktiert.

Wird Person A länger als 3 Jahre ins Gefängnis müssen? Zwei oder weniger mit Aussicht auf Bewährung halte ich für unrealistisch.

Vielen Dank für eure Beiträge.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Ist Person A noch vorbestraft? (Wahrscheinlich ja, oder?) Selbstverständlich.

Liegt gegen Person A ein Haftbefehl vor? (Wahrscheinlich ja, oder?) Keine Ahnung - hellsehen kann hier keiner.

Wird Person A länger als 3 Jahre ins Gefängnis müssen? Siehe letzte Antwort - Sie haben nicht ein Wort zur Schadenshöhe geschrieben, hätten aber gern eine Strafprognose: Wie soll das denn gehen?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
rezo09
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Ist Person A noch vorbestraft? (Wahrscheinlich ja, oder?) Selbstverständlich.

Liegt gegen Person A ein Haftbefehl vor? (Wahrscheinlich ja, oder?) Keine Ahnung - hellsehen kann hier keiner.

Wird Person A länger als 3 Jahre ins Gefängnis müssen? Siehe letzte Antwort - Sie haben nicht ein Wort zur Schadenshöhe geschrieben, hätten aber gern eine Strafprognose: Wie soll das denn gehen?


Sie haben Recht, entschuldigung. Die Schadenshöhe von Person A beläuft sich auf ca. 15.000 Euro.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

31-jähriger (aktuell in einer Ausbildung) Das fiel mir jetzt erst auf: Man könnte ihn also jederzeit an der Ausbildungsstelle festnehmen?
Die Schadenshöhe von Person A beläuft sich auf ca. 15.000 Euro. Ja, das könnten schon 2 bis 3 Jahre werden - es kommt aber auch darauf an, ob das als einfacher oder als gewerbsmäßiger Betrug angeklagt wird.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
rezo09
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
31-jähriger (aktuell in einer Ausbildung) Das fiel mir jetzt erst auf: Man könnte ihn also jederzeit an der Ausbildungsstelle festnehmen?

Die Schadenshöhe von Person A beläuft sich auf ca. 15.000 Euro. Ja, das könnten schon 2 bis 3 Jahre werden - es kommt aber auch darauf an, ob das als einfacher oder als gewerbsmäßiger Betrug angeklagt wird.


Meiner Einschätzung nach ja. Dies ist aber seit Monaten nicht passiert.

Gibt es überhaupt noch eine Chance auf Bewährung für Person A? Reduzierung und Einstellung von Fällen? Ein frühes Geständnis?Vollkommene Rückerstattung aller Beträge bis zur Urteilsverkündung?

-- Editiert von rezo09 am 23.06.2019 14:09

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Gibt es überhaupt noch eine Chance auf Bewährung für Person A? Eher nicht.
Reduzierung und Einstellung von Fällen? Und wie genau möchte man die Staatsanwaltschaft zur Einstellung zwingen?
Ein frühes Geständnis? Nö. Gestehen kann man immer noch vor Gericht - ob man vorher gestanden hat, ist völlig uninteressant.
Vollkommene Rückerstattung aller Beträge bis zur Urteilsverkündung? Man hat die 15.000 Euro auf der hohen Kante? Ja, dann sollte man den Schaden erstatten - erstens muß man das sowieso früher oder später und zweitens wirkt das strafreduzierend. Ob es für eine Bewährung reicht - keine Ahnung. Die Zukunft kann Ihnen hier keiner vorhersagen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
rezo09
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Gibt es überhaupt noch eine Chance auf Bewährung für Person A? Eher nicht.
Reduzierung und Einstellung von Fällen? Und wie genau möchte man die Staatsanwaltschaft zur Einstellung zwingen?
Ein frühes Geständnis? Nö. Gestehen kann man immer noch vor Gericht - ob man vorher gestanden hat, ist völlig uninteressant.
Vollkommene Rückerstattung aller Beträge bis zur Urteilsverkündung? Man hat die 15.000 Euro auf der hohen Kante? Ja, dann sollte man den Schaden erstatten - erstens muß man das sowieso früher oder später und zweitens wirkt das strafreduzierend. Ob es für eine Bewährung reicht - keine Ahnung. Die Zukunft kann Ihnen hier keiner vorhersagen...


Danke für Ihre Hilfe!

Die 15.000 € hat Person A nicht auf der Kante. Allerdings werden monatlich 700€ bezahlt. Es wurden noch nicht alle Fälle angeklagt, da Sachen rechtzeitig bezahlt worden sind. Gibt es eine Chance auf Bewährung wenn es z.B. nur 30 Fälle und 8000€ Schaden sind?

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

So bringt das nichts.... Nach dem Motto: Bei 34 Fällen und 11.465 EUR Schaden gibt es noch Chance auf Bewährung, aber bei 37 Fällen und 13.109 EUR Schaden nicht mehr.

Das Ganze muss in einer Gesamtschau betrachtetet werden, wozu viele Einzelheiten gehören. Rein theoretisch ist auch bei 57 Fällen und 15.000 EUR noch Bewährung möglich (wenngleich natürlich nicht sehr wahrscheinlich), genauso wie es möglich ist, dass bei 17 Fällen und 5.000 EUR Schaden keine Bewährung mehr gegeben wird.

Guten Anwalt suchen, Schaden soweit wie möglich regulieren und dann hoffen...

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