Betrug und Erpressung

23. April 2003 Thema abonnieren
 Von 
NeedfulThing
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug und Erpressung

Guten Tag,

ich habe momentan ein riesiges Problem.
Meine Mitbewohnerin lässt diverse Rechnungen auf meinen Namen laufen...ich soll Dinge bezahlen die ich nie erhalten habe.
Ich fand sogar einen Kreditantrag der auf ihren Vornamen und auch meinen Nachnamen lief-diesen habe ich jedoch nie gestellt.
Das war alles sie.
Nun teilte ich ihr mit ich werde rechtliche Hilfe suchen, darauf hin kam nur eine Erpressung-sie möchte meiner Arbeitsstelle diverse Dinge mitteilen die jedoch nie geschehen sind.
Dadurch kann ich meinen Arbeitsplatz verlieren was wirklich fatale Folgen habe könnte weil ich auf mein Einkommen angewiesen bin.

Rechnungen und weiteres habe ich..damit kann ich versuchen ihren Betrug zu beweisen, sie hat jedoch keine Beweise für ihre Anschuldigungen.
Können sie mir weiterhelfen?
Was kann ich tun?
Wie sehen meine Chancen aus?

Mit freundlichen Grüßen,
NeedfulThing

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

nun, die Rechnungen, die zwar auf Ihren Namen laufen, Sie aber nicht verursacht haben, müssen Sie natürlich nicht bezahlen.

Ich empfehle Ihnen zur Polizei oder zur jeweiligen Staatsanwaltschaft zu gehen und Ihre Mitbewohnerin anzuzeigen. Dieses ist wichtig! Auf den ersten Blick und ohne nähere Prüfung sehe ich die Delikte des Betruges, der Erpressung, der Urkundenfälschung usw.

Wichtig in Ihrem Fall ist die Beweisführung. Sie müssen versuchen durch Dokumente (die Rechnungen etc.) den Betrug zu beweisen. Aus diesen geht dann auch die Urkundenfälschung gegebenfalls hervor. Bezüglich der Erpressung müssen Sie auch versuchen, diese zu beweisen. Bestehen alle diese Faktoren, so stehen Ihre Chancen gut, dass Ihre Mitbewohnerin durch die Staatsanwaltschaft geahndet wird.

Daneben bestehen unter Umständen auch zivilrechtliche Ansprüche wie Schadensersatz.

Wenn Ihre Mitbewohnerin keine Beweise für die Anschuldigungen haben sollte, und diese auch nicht wahr sein sollten, so empfehle ich Ihnen ein Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten. Sollte sich Ihre Mitbewohnerin wirklich dazu entschliessen diesen zu kontaktieren, so ist dieser bereits vorinformiert. Schildern Sie ihm Ihre Situation. Natürlich nur, wenn die Anschuldigungen nicht wahr sein sollten.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Joanna
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo,

ich habe auch das Problem, Erpressung seitens meines Ex-Mannes zu beweisen.
Wie kann man Erpressung beweisen bzw. den Richter davon zu überzeugen???
Der Erpresser erpresst doch in der Regel niemals in Anwesenheit Dritter!!!

Grüsse
Joanna

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Abend Joanna,

dass die Erpressung meistens nicht in Anwesenheit Dritter passiert, damit haben Sie schon recht. In solchen Fällen kommt es sehr auf die genauen Umstände der Tat an. Sollte ein Vorwurf nicht direkt bewiesen werden können, so besteht zumindest die Möglichkeit die Beweisführung auf Indizien zu basieren. Diese müssen dafür jedoch sehr schlagfertig, handfest und ausschlaggebend sein.

Beachten Sie folgende Punkte:

(1) Was wurde / wird erpresst?

(2) Was will der Täter damit bezwecken?

(3) Welche Handlungen wurden vom Opfer (also Sie) schon durchgeführt, um der Erpressung nachzukommen?

(4) Wissen Dritte von der Erpressung?

(5) Bestehen sichtliche Auffälligkeiten im Verhalten des Erpressers (z.B. sucht er ständig die Nähe zum Opfer? Telefonterror? etc.)?

(6) Gibt es Schriftstücke, Tonbandaufnahmen oder Ähnliches, das auf eine Erpressung hindeutet? (z.B. Anweisungen, was das Opfer zutun hat etc.)

usw.

Sie sehen, dass man Ihre Frage nicht eindeutig beantworten kann. Mit den Ermittlungen zur Tat wird jedoch erst die Polizei / Staatsanwaltschaft betraut.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Joanna
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 23x hilfreich)

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Antwort!
Natürlich habe ich nichts eindeutiges als Antwort erwartet, aber die Antwort finde ich trotzdem sehr sehr hilfreich!

Vielen Dank!
Joanna

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Abend Joanna,

Sie können sich zusätzlich und näher bei den jeweiligen Staatsanwaltschaften informieren. Dort können Sie sich auch direkt mit einem Staatsanwalt in Verbindung setzen.

Gern geschehen.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

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