Betrug und Pfandleiher

8. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
go551341-38
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug und Pfandleiher

Hallo,

Ein Freund von mir hat über seine Mutter ein Laptop gemietet, bei einer Mietplatform. Er wurde daraufhin angezeigt und es gibt eine Ermittlung wg. Betrugs. Die Polizei verlangt den Laptop zurück, allerdings hat er ihn beim Pfandleiher abgegeben wg Geldproblemen.

Was kann er jetzt tun, soll er das der Polizei melden was erwartet ihn dann für eine Strafe?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von go551341-38):
Ein Freund von mir hat über seine Mutter ein Laptop gemietet, bei einer Mietplatform. Er wurde daraufhin angezeigt


Warum? Weil die Mutter nichts davon wusste?

Zitat (von go551341-38):
allerdings hat er ihn beim Pfandleiher abgegeben


Das wäre dann der 2. Betrug, denn dort unterschreibt man iaR. dass man Eigentümer der Sache ist. Was den ggf. noch nicht eingetretenen Schaden beim Pfandleiher angeht, liegt zumindest eine sog. schadensgleiche Vermögensgefährdung vor, was für die Strafbarkeit ausreicht.

Zitat (von go551341-38):
Was kann er jetzt tun


Als Schadensbegrenzung den Laptop wieder auslösen und der Polizei übergeben.

Zitat (von go551341-38):
soll er das der Polizei melden


Wenn er kein Geld zum auslösen hat, wird ihm nicht viel anderes übrig bleiben.

Zitat (von go551341-38):
was erwartet ihn dann für eine Strafe?


Kommt drauf an.
Wie alt?
Vorstrafen?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go551341-38
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Warum? Weil die Mutter nichts davon wusste?


Er wurde von ihr angezeigt, damit sie nicht auf den Kosten sitzen bleibt. Er hat ihn bestellt, sie wusste davon, hat ihr aber versprochen er würde das bezahlen monatlich, allerdings hat er zu dem Zeitpunkt seinen Job verloren aufgrund einer Trennung, weswegen er das nicht bezahlen konnte. Er findet die Anzeige gerechtfertigt, allerdings nicht mit der Aussage die seine Mutter bei der Polizei getätigt hat, da dies eine Falschaussage war.

Er hat sie auch nach einer Außergerichtlichen Einigung gefragt, wo er meinte, er würde für den Schaden aufkommen, das bedeutet den Laptop zurückgeben und dann die restlichen offenen Beiträge in Raten zurückzahlen. (Die Mietzahlungen wurden natürlich nicht bezahlt). Allerdings lehnte sie das Angebot ab, was eigentlich die Lösung gewesen wäre, was für mich aussagt, dass seine Mutter Bestrafung will statt einer Lösung.

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Das wäre dann der 2. Betrug, denn dort unterschreibt man iaR. dass man Eigentümer der Sache ist. Was den ggf. noch nicht eingetretenen Schaden beim Pfandleiher angeht, liegt zumindest eine sog. schadensgleiche Vermögensgefährdung vor, was für die Strafbarkeit ausreicht


Okay

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Kommt drauf an.
Wie alt?
Vorstrafen?


Er ist 22 und wurde mal Verurteilt wg. Betruges und musste eine Geldstrafe zahlen. (Ja die wurde natürlich bezahlt)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Also einschlägig vorbestraft. Letztendlich bleibt ihm nur, die Geschichte auch bei der Polzei so zu erzählen. Ob die Staatsanwaltschaft das mit der "Falschaussage" der Mutter glaubt, wird man abwarten müssen.

Es wird wohl auf eine erneute Geldstrafe hinauslaufen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Allerdings lehnte sie das Angebot ab, was eigentlich die Lösung
Für diese Lösung scheint dem Sohn doch gerade das Geld zu fehlen. Er müsste doch zunächst die Schulden beim Pfandleiher begleicheh und dann noch die Raten beim Vermieter. Um das Problem zwischen Mutter und Vermieter zu klären, wäre es vielleicht auch besser, wenn das Geld nicht an den Pfandleiher gegeben wird, sondern direkt an den Vermieter. Das hängt aber davon ab, ob der Vermieter gegenwärtig nur die Zahlung der Mieter verlangt oder er von seinem "Glück" bereits erfahren hat und das Gerät zurückfordert. Oder davon, wie viel das gerät wohl wert ist usw.

Welchen Neuwert hat das Gerät denn ungefähr?
Hat der Sohn es auch neu bekommen oder schon gebraucht?
Wie viel Geld hat er vom Pfandleiher erhalten?

Zitat:
was für mich aussagt, dass seine Mutter Bestrafung will statt einer Lösung.
Das wäre aber ihr gutes Recht. Wobei ich eher vermuten würde, dass die Mutter sich nur nicht auf die Versprechen des Sohnes verlassen will. Abgesehen davon kann die Mutter zumindest jetzt an dem Strafverfahren wohl sowieso nichts mehr ändern.

Zitat:
wusste davon, hat ihr aber versprochen er würde das bezahlen monatlich
Durchaus interessant. Nur ist die Frage, ob man ihm das glauben wird.

Wer hat das Gerät damals denn entgegengenommen bzw. abgeholt?

Wohnen Mutter und Sohn im selben Haushalt? Falls nicht, wäre natürlich interessant, an welchen Haushalt das Gerät ging.

Und warum hat der Sohn das Gerät nicht auf seinen eigenen Namen bestellt? Hat der Vermieter irgendwelche Nachweise verlangt, zum Beispiel Einkommensnachweise oder Schufa-Auskünfte? Was sagt denn der

Zitat:
allerdings hat er zu dem Zeitpunkt seinen Job verloren aufgrund einer Trennung
Können Sie das mal genauer beschreiben? Vor allem ist interessant, wann genau er den Job verloren hat bzw. wann die Trennung erfolgt ist.

Zitat:
beim Pfandleiher abgegeben wg Geldproblemen
Seit wann bestehen denn die Geldprobleme? Wurde die Mutter über diese Geldprobleme informiert? Und wann ist die Abgabe beim Pfandleiher erfolgt?

Zitat:
mit der Aussage die seine Mutter bei der Polizei getätigt hat, da dies eine Falschaussage war
Was genau sagt die Mutter denn? Was soll das Motiv der Mutter für die Falschaussage sein?

-- Editiert von Zuckerberg am 09.07.2020 11:50

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go551341-38
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):

Zitat:
Welchen Neuwert hat das Gerät denn ungefähr?
Hat der Sohn es auch neu bekommen oder schon gebraucht?
Wie viel Geld hat er vom Pfandleiher erhalten?


Neuwert sind ca. 2,700€, Gerät war gebraucht, aber kaum genutzt.

550€ ca. plus 150€ gebühren.

Zitat:
Wer hat das Gerät damals denn entgegengenommen bzw. abgeholt?

Wohnen Mutter und Sohn im selben Haushalt? Falls nicht, wäre natürlich interessant, an welchen Haushalt das Gerät ging.

Und warum hat der Sohn das Gerät nicht auf seinen eigenen Namen bestellt? Hat der Vermieter irgendwelche Nachweise verlangt, zum Beispiel Einkommensnachweise oder Schufa-Auskünfte? Was sagt denn der


Wie unten beschrieben, hat das Gerät die Mutter selbst abgeholt vom Auto und entgegengenommen mit einer Ausweispflicht.

Ja, zu dem Zeitpunkt wohnten die beiden noch zusammen, der Laptop war also über 5 Monate in der selben Wohnung wo sie gewohnt haben.

Ja, er konnte sich das nicht bestellen, Schufaauskunft.

Zitat:
Können Sie das mal genauer beschreiben? Vor allem ist interessant, wann genau er den Job verloren hat bzw. wann die Trennung erfolgt ist.


Die Trennung ist im September 2019 erfolgt, deswegen hat er seinen Job geschmissen und einen Monat später kam er ins Krankenhaus aufgrund eines Suizidversuchs. Den Laptop hat er ca. im Juli 2019 bestellt, da hatte er noch keinen Job, den bekam er erst im August, da wollte er dann auch den Laptop bezahlen.

Zitat:
Seit wann bestehen denn die Geldprobleme? Wurde die Mutter über diese Geldprobleme informiert? Und wann ist die Abgabe beim Pfandleiher erfolgt?[/quote ]

Die bestehen seit 10 Monaten ca, also da er nach der Trennung arbeitslos geworden ist, hat er nur ALG bezogen, bis zum Juni diesen Jahres. Jetzt geht er wieder arbeiten.

Zitat:
Was genau sagt die Mutter denn? Was soll das Motiv der Mutter für die Falschaussage sein?


Um selber aus der Sache rauszukommen, hat sie bei der Polizei ausgesagt, dass sie davon nichts wusste, und auch ihre Zustimmung nicht gegeben hat. Sie sagte, sie dachte, das Paket was sie annahm ist das Paket was sie bestellt hatte. Sie hatte zwar Pakete bestellt, aber keines davon geht einer Ausweispflicht nach, nur das eine Paket wo der Laptop drin war, hatte eine Ausweispflicht. Als der Sohn den bestellt hatte, kam der DHL-Bote und sie war nicht da, also nahm der DHL-Bote das Paket wieder mit. Der Sohn rief dann seine Mutter an weil sie schon auf dem Rückweg war von Arbeit, und sagte ihr dass der DHL-Bote da war aber halt das Paket wieder mitnahm. Der Sohn lief dann auf sie zu, weil sie schon in der Nähe war und die beiden gingen dann zum DHL-Boten an das Auto, um das Paket abzuholen weil er noch in der Nähe war. Sie hat ihren Ausweis gezeigt, und dann das Paket angenommen. Sie wusste genau was sie da annimmt, auf dem Paket stand ja drauf woher das kam, und wenn ich mir dinge bestelle, wo es keine Ausweispflicht gibt, dann frage ich mich, wieso sie sich nicht gewundert hat, dass sie den Ausweis vorzeigen muss.

-- Editiert von Zuckerberg am 09.07.2020 11:50


edit: Im Beschluss steht auch drin, dass er wahrscheinlich die Geräte von seiner Wohnung aus bestellt haben soll. Wie kommt die Staatsanwaltschaft auf so eine Aussage?

-- Editiert von go551341-38 am 09.07.2020 14:46

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Im Beschluss steht auch drin, dass er wahrscheinlich die Geräte von seiner Wohnung aus bestellt haben soll. Wie kommt die Staatsanwaltschaft auf so eine Aussage?
Das können auch bloße Vermutungen sein. Das kann man die Staatsanwaltschaft zunächst gefahrlos vermuten lassen. Ein Gericht würde sich später nicht auf Vermtungen stützen. Wobei es aber auch nicht direkt relevant zu sein scheint, von wo aus die Bestellung erfolgte.

Aber Sie schreiben von einem "Beschluss". Von wem stammt dieser Beschluss? Was steht drin? Durchsuchung? Beschlagnahme?

Außerdem schreiben Sie nun "die Geräte". Um welche Geräte geht es dann da alles?

Zitat:
Sie wusste genau was sie da annimmt, auf dem Paket stand ja drauf woher das kam, und wenn ich mir dinge bestelle, wo es keine Ausweispflicht gibt, dann frage ich mich, wieso sie sich nicht gewundert hat, dass sie den Ausweis vorzeigen muss.
Naja. Wenn ich plötzlich ein Einschreiben zugeschickt bekomme, dann fragt der Postbote mich auch nach dem Ausweis. ABer ich weiß trotzdem noch nicht, was in dem Brief steht. Und wenn ich offenbar eine Reihe von Lieferungen erwarte und bei irgendeiner fragt man mich nach dem Ausweis, dann ist das auch noch kein so deutliches Alarmsignal für mich als Normalverbraucher. Woher weiß ich schon, für welche Sendungen typischerweise die Vorlage von Ausweisen verlangt wird und wofür nicht? Hieraus etwas über das Wissen der Mutter abzuleiten schein etwas dürftig zu sein.

Aber fraglos muss der Mutter doch seit diesem Moment klar gewesen sein, dass da irgendetwas auf ihren Namen bestellt wurde. Wenn sie darauf erst viele Monate später mit einer Strafanzeige reagiert, halte ich es schon für etwas erklärungsbedürftig, warum sie einerseits von all dem nichts gewusst haben will und dann erst spät auf die überraschende Erkenntnis (das ist schon die Lieferung an sie selber) reagiert haben will.

Hat der Sohn eigentlich wenigstens die erste Rate bezahlt gehabt?

Zitat:
Ja, zu dem Zeitpunkt wohnten die beiden noch zusammen, der Laptop war also über 5 Monate in der selben Wohnung wo sie gewohnt haben.
Dann müsste der Mutter doch eigentlich auch spätestens im Laufe der Zeit klar geworden sein, was da in dem Paket drin war.

Ich verstehe es dann so:
- 1. Monat: Bestellung und Lieferung
- 6. Monat: Sohn zieht mit Laptop aus
- 9. Monat: Mutter erstattet Anzeige

Und die Mutter hat nach dem Auszug mit Laptop hierzu keine Worte verloren? Wie viel später ungefähr erfolgte denn Abgabe von Pfandleiher?

Was genau sagt die Mutter denn nun? Dass sie von alle dem überhaupt nichts wusste? Dass sie nicht wusste, was in dem Paket war? Dass sie es nicht angenommen hat? Dass sie auch später nicht erfahren hat, was da drin war? Das sie den Laptop überhaupt nie gesehen habe?

Zitat:
im Juli 2019 bestellt, da hatte er noch keinen Job, den bekam er erst im August
War der Job denn im Juli schon in (fester) Aussicht? Beziehungsweise wusste die Mutter im Juli, dass der Sohn gerade keinen Job hat?

Das Gerät scheint doch einer sehr gehobenen Preisklasse anzugehören. Ich frage mal nicht, warum der Sohn der Meinung war, so einen Laptop zu brauchen. Aber wie hoch sollten denn die moantlichen Mietzahlungen dafür sein? Hätte die Mutter über ausreichende finanzielle Möglichkeiten verfügt, um diese notfalls selber zu zahlen?

Der Fall sieht dann doch etwas anders aus, als ich das zunächst vermutet hatte.

Ich ging ursprünglich davon aus, dass man hier von einem Betrug des Sohnes zu Lasten des Vermieters durch die Bestellung ausgehen muss. Nach den Informationen, die Sie ergän haben, würde ich es aber für möglich halten, dass man die Staatsanwaltschaft davon überzeugen kann, dass der Sohn mit Vollmacht der Mutter gehandelt hat. So scheint es mir (wenn Ihre Angaben denn alle zutreffen) auch tatsächlich gewesen zu sein. Die Mutter wusste, dass auf ihren Namen bestellt und Sie damit Vertragspartnerin werden soll. Der Vermieter ging sowieso nur von der Mutter aus. Dann würde ich vermuten, dass die Mutter hier auch tatsächlich Vertragspartnerin geworden ist (und sich davon auch gegenüber dem Vermieter nur schwer lossagen kann). Dann wäre der Vermieter auch gar nicht betrogen worden.

Ein Betrug könnte zu Lasten der Mutter vorliegen. Etwa indem dieser vorgespiegelt wurde, dass die Mietzahlungen alle durch den Sohn geleistet werden, diese dann aber doch nicht erfolgt sind. Aber da kommt es auf den Zeitpunkt der Bestellung an (spätestens auf die Lieferung). Da dürfte die Mutter doch gewusst haben müssen, dass der Sohn arbeitslos ist, Schufa-Probleme hat usw. Dass der (neue) Job später plötzlich wegfallen wird, kann auch der Sohn damals noch nicht gewusst haben. Dann wäre auch die Mutter nicht betrogen worden.

Zum Verhängnis könnte dem Sohn die Sache mit dem Pfandleiher werden. Vielleicht ist es ein Betrug zu seinen Lasten? Was hatte der Sohn denn da bezüglich der Eigentumsverhältnisse angegeben? Mit der Mutter war das nicht abgesprochen, oder? Diesen Teil des Falls halte ich für schwieriger. Der Pfandleiher könnte meines Erachtens hier nur nur einen darin bestehenden Schaden erlitten haben, dass sein Pfandrecht nichts wert ist (wenn er nicht zusätzlich noch über die Einkommensverhältnisse des Sohnes getäuscht wurde oder ähnliches). Aber ist sein Pfandrecht wirklich nichts wert? Ich halte es für möglich, dass er das Pfandrecht genau so bekommen hat, wie er es wollte. Nämlich über den "gutgläubigen Erwerb" eines Pfandrechts durch die Verpfändung eines eigentlich nicht Berechtigten (Sohn; berechtigt wäre grundsätzlich die Mutter). Aber wie gesagt: Diese Frage halte ich für schwierig. Meiner Meinung nach ist das nichts, das in einem Forum (verlässlich) geklärt werden kann. [Sowieso sollte niemand die/meine Äußerungen hier als Rechtsgutachten oder gar Verteidigungsanweisungen begreifen!]

Vielleicht war aber die Abgabe beim Pfandleiher ein Betrug zu Lasten des Vermieters? Der Pfandleiher wurde getäuscht. Der Vermieter hat insofern einen Schaden, als sein Eigentum (Laptop) jetzt (möglicherweise!) mit einem Pfandrecht belastet ist. Auch sehr schwierig!

Jedenfalls dürfte es sich um eine Unterschlagung zu Lasten des Vermieters handeln. Der Laptop war sein Eigentum. Der Sohn hat sich diesen zugeeignet (und gegenüber dem Pfandleiher als sein Eigentum ausgegeben, oder?).

Wie genau war es denn zu der Vorstrafe gekommen? Wie genau das der Betrug damals aus? Wie lange ist das her? Schadensumme damals? Wie viel Tagessätze damals?

Zitat:
Die Polizei verlangt den Laptop zurück
Was genau bedeutet das nun? Hat der Sohn da etwas schriftlich?

Mein einziger wirklicher Tipp wäre es tatsächlich, dem Pfandleiher schnellstmöglich sein Geld zu geben und den Laptop dann schnellstmöglich zurückzugeben. Solche Schadenwiedergutmachung dürfte sich sehr positiv auswirken. Es bleibt dann der Schaden, der schon aus dem Mietvertrag enstanden ist (= nichtbezahlte Mietzahlungen).

Im Übrigen sollte der Sohn meiner Meinung nach seeeeeeehr genau aufpassen, was er jetzt der Polizei mitteilt. Möglicherweise kommt er mit "geschickten" (und zwar den tatsächlich richtigen!) Angaben aus der Nummer zumindest teilweise heraus. Dazu kann dem Sohn aber hier im Forum aber wohl niemand konkrete Tipps geben, würde ich meinen.

Weiß denn die Polizei/Mutter eigentlich schon, dass das Gerät momentan bei einem Pfandleiher ist?

Mir ist schon unklar, wie genau der Tatvorwurf lautet. Was steht in den Schreiben, die der Sohn erhalten hat. Steht dort "Betrug"? Steht dort "gegenüber ..." oder "zu Lasten ..." oder die genaue Tathandlung ("indem er ..." bzw. "durch ...")? Steht da noch ein anderer Vorwurf?

Handelte es sich eigentlich wirklich um Miete oder doch um Leasing? Sollte der "Mieter" irgendwann Eigentümer werden?

-- Editiert von Zuckerberg am 09.07.2020 20:30

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3087x hilfreich)

*Beifall klatsch*

Signatur:

"Valar Morghulis"

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.525 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen