Betrug und U Haft

30. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
nepo
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug und U Haft

Hallo,

jemand hat gedroht mich wegen Betruges anzuzeigen.... Kurze Schilderung ich habe ihm was verkauft, Mir ist der Artikel aber kaputtgegangen Ich habe ihm sofort als das Geld von Ihm auf meinem Konto war zurücküberwiesen.

Nun gut nun will er mich anzeigen. Im Prinzip soll er doch machen aber ich habe mal gehört wenn die Polizeit einen vernehmen will und öfters zu Haust nicht antrifft, was bei mir der Fall ist da ich mich fast nur bei meiner Freundin aufhalte das man dann gesucht wird und in U-Haft kommmen kann . Ist das wirklich so ?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DanniK
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 15x hilfreich)

Falls die Person Anzeige gegen sie erstattet und die Polizei aus dem Sachverhalt den Verdacht auf Vorliegen einer Straftat erschließt, so ist sie verpflichtet zu ermitteln. In der Regel werden sie dann eine schriftliche Vorladung zur polizeilichen Vernehmung erhalten.

Reagieren sie nicht auf die Vorladung und gelingt es der Polizei auch sonst nicht, mit ihnen in Kontakt zu kommen, kann die Staatsanwaltschaft die zwangsweise Vorführung anordnen. Hierzu ist eine vorläufige Festnahme zulässig.

Die Anordnung von Untersuchungshaft setzt den dringenden Tatverdacht einer schwereren Straftat (Verhältnismäßigkeit) sowie einen Haftgrund (Fluchtgefahr,Verdunkelungsgefahr) voraus.

Wenn sie sich sich jedoch von vorneherein jedem Ermittlungsversuch beharrlich entziehen, nähren sie u.U. den Verdacht, daß sie sich auch der möglichen Strafverfolgung entziehen wollen und begünstigen rein prinzipiell die Feststellung des Haftgrundes der Fluchtgefahr.

Da der Fall leicht zu klären scheint, leeren sie öfter ihren Briefkasten und melden sich geg. bei der Polizei. Ansonsten beantragen sie bei der Post eine Weiterleitung ihrer Briefpost. Es kann ja auch andere Briefpost geben, auf die sie fristgerecht reagieren müssen.













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#2
 Von 
Leon6
Status:
Schüler
(348 Beiträge, 187x hilfreich)

Wenn sie den Beleg der Rücküberweisung vorlegen dann wird sie niemand verhaften oder in U-Haft nehmen, auch nicht, wenn sie zu Hause nicht erreichbar sind. Sie haben damit nachgewiesen, dass dem Käufer durch sie kein Schaden entstanden ist.
Sie müssen allerdings auf eingehende Post reagieren, und dazu beitragen, die Sache aufzuklären.

-- Editiert von Leon6 am 30.12.2006 10:58:03

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