Betrug und Urkundenfälschung / Strafmaß?!

10. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
go487903-20
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug und Urkundenfälschung / Strafmaß?!

Hallo,
mir liegt folgendes auf dem Herzen:

Ich habe im März 2017 (4000 Euro) und Juli 2017 (5900 Euro) mit gefälschten Lohnunterlagen und gefälschten Kontoauszügen 2 Kredite bekommen. Hinzu kommen 2 Versuche. Nach der ersten Sache hatte ich eine Hausdurchsuchung und habe trotzdem weitergemacht. Vor allem aus finanziellen Gründen, da ich im Februar 2017 einen Suizidversuch hatte und zu dem Zeitpunkt auch Schüler war. Danach habe ich mich beurlauben lassen und eine Psychotherapie gemacht. Die Kredite wollte ich mit meinem Schulbesuch zurückzahlen, da ich Bafög bekomme. Davor habe im Jahr 2016 mein ganzes Geld in eine Firma investiert, die sich als Schneeballsystem herausgestellt hat. Deswegen war ich pleite und habe diese Betrügerei erst gemacht. Habe mir auch einen Anwalt geholt, der dann zum Pflichtverteidiger bestellt wurde. Ich habe in Absprache mit ihm ein volles Geständnis abgelegt und auch den Gesamten Schaden wieder gut gemacht.
Zu mir: Bin 20, Komme aus NRW, war zur Tatzeit 19 und 20, bin nicht vorbestraft, besuche die 11. Klasse und mache mein Abitur nach.

Habe auch mit der Jugendgerichtshilfe gesprochen. Der Herr sagte mir, dass er empfiehlt Jugendstrafe anzuwenden.
Angeklagt sind vor dem Amtsgericht (Jugendrichter). 2x gewerbsmäßiger Betrug mit Urkundenfälschung und 2x versuchter Betrug mit Urkundenfälschung. Nach einem Telefonat mit meinem Anwalt sagte dieser, der Richter ist sehr "überfordert" und "speziell".
Habe nach dem Telefonat echt Schiss bekommen.
Jetzt die Frage, was mich für ein Strafmaß erwartet? Werde vor Gericht auf jeden Fall geständig sein.
Als Beweismittel, gibt es nur die Anzeigen und meine Einlassung.

Ich will nur nicht ins Gefängnis.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32851 Beiträge, 17255x hilfreich)

Jetzt die Frage, was mich für ein Strafmaß erwartet? Das weiß hier mangels prophetischer Gaben auch keiner, wenn es schon der eigene Anwalt nicht weiß. Die Bestellung eines Pflichtverteidigers deutet aber auf mindestens ein Jahr Jugendstrafe hin. Die kann natürlich zur Bewährung ausgesetzt werden - die Sozialprognose scheint ja günstig zu sein.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
go487903-20
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Es wird ja vor dem Jugendrichter als Einzelrichter verhandelt. Dieser kann doch eigentlich nur maximal 1 Jahr verhängen. Aber müsste ich nicht Sozialstunden bekommen? Bin ja Ersttäter.
Der Pflichtverteidiger wurde mir nach § 140 Absatz 2 StPO bestellt.

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Es wird ja vor dem Jugendrichter als Einzelrichter verhandelt. Dieser kann doch eigentlich nur maximal 1 Jahr verhängen.


Ja, das stimmt. Dann wird es halt wahrscheinlich irgendwas ab 6 Monate aufwärts bis max. 1 Jahr zur Bewährung geben (prinzipiell hat Mümmel aber schon recht. Wenn kein zwingender Grund zur Pflichtverteidigerbestellung vorliegt, braucht es normalerweise eine Straferwartung von mehr als 1 Jahr. Gibt aber halt auch noch den einen oder anderen Sonderfall).

Mit Sozialstunden kommst bei der Tat nicht mehr weg, auch nicht als Ersttäter. Unter Dauerarrest mit Auflagen nebenher wird das nichts werden. Ich glaube aber eher an eine Bewährungsstrafe, auch wenn es ggf. nur 6 Monate wären.

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32851 Beiträge, 17255x hilfreich)

Aber müsste ich nicht Sozialstunden bekommen? Bin ja Ersttäter. Sagen Sie das bloß nicht in der Verhandllung, sonst überlegt sich der Richter das mit der Bewährung noch mal...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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