Betrug und Urkundenfälschung - eine Anzeige, drei verschiedene Ermittlungsverfahren?

4. März 2002 Thema abonnieren
 Von 
Daniel2002
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Betrug und Urkundenfälschung - eine Anzeige, drei verschiedene Ermittlungsverfahren?

Hallo,
vor gut einem Jahr beendete ich eine Beziehung mit einem Mädchen, das damals mit mir eine Klasse besuchte. Sie nahm dies übel und "mobbte" mich soweit sie konnte. Daraufhin schrieb ich ihr einen - nicht gerade sanften - Brief, der meine Meinung diesbezüglich enthielt. Einige Monate später erhielt ich von der Polizei einen Anhörungsbogen, indem stand, dass sie mich wegen "Beleidigung, Betrug und Urkundnfälschung" angzeigt hatte, da ich ihr angeblich Kontaktanzeigen online geschaltet hätte. Ich antwortete der Polizei und erhielt nun vorgestern einen Brief des LG, der besagt, dass sie betreff der Beleidigung auf den Privatklageweg verwiesen wird. Meine Frage:
Lief also "nur" ein Ermittlungsverfahren gegen mich wegen Beleidigung und ist diese Sache nun bendet oder laufen aufgrund einer Anzeige drei verschiedene Ermittlungsverfahren gegen mich??
DANKE!!

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Hallo Daniel,

aus der Distanz - ohne Akteneinsicht - scheint es so zu sein, daß lediglich der Teilbereich "Beleidigungen" eingestellt wurde.
Ansonsten hättest Du über die übrigen Tatvorfwürfe einen gesonderten Einstellungsbescheid erhalten müssen. Ohnehin handelt es sich bei dem Vorwurf der Urkundenfälschung/des Betruges um den schwerwiegenderen Vorwurf.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Daniel2002
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort!!
Würden Sie mir diesbezüglich empfehlen, einen Anwalt hinzuzuziehen? Ich habe dies bisher nicht getan, da die Anschuldigungen ohnehin absurd sind.
Woher weiß ich, ob diesbezüglich ein Ermittlungsverfahren gegen mich im Gange ist bzw. ob die Polizei damals überhaupt alle Tatvorwürfe an die StA weitergeleitet hat?
DANKE!!!

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Daniel2002
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

P.S.: Da ich ab April Jura studieren möchte interessiert mich unabhängig von meiner eigenen Involvierung ob
- eine Kontaktanzeige im Netz als "Urkunde" definiert ist und ob
- eine Angabe falscher Daten als "Betrug" zu werten ist, da laut StGB ein Betrug doch nur bei Vermögensschäden vorliegt. Gibt es diesbezüglich bereits Urteile??
DANKE!!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Hallo Daniel,

ich würde Dir schon empfehlen einen Anwalt hinzuzuziehen. Aus Kostengründen sollte dieser zunächsteinmal nur einen auf die reine Akteneinsicht beschränkten Auftrag erhalten, damit Du Dir Klarheit über den Sachstand verschaffen kannst.
Grundsätzlich könnte eine solche Anzeige im Internet eine Urkunde darstellen, nicht einschlägig erscheint mir jedoch der Betrugsvorwurf.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.044 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen