Hallo,
vor gut einem Jahr beendete ich eine Beziehung mit einem Mädchen, das damals mit mir eine Klasse besuchte. Sie nahm dies übel und "mobbte" mich soweit sie konnte. Daraufhin schrieb ich ihr einen - nicht gerade sanften - Brief, der meine Meinung diesbezüglich enthielt. Einige Monate später erhielt ich von der Polizei einen Anhörungsbogen, indem stand, dass sie mich wegen "Beleidigung, Betrug und Urkundnfälschung" angzeigt hatte, da ich ihr angeblich Kontaktanzeigen online geschaltet hätte. Ich antwortete der Polizei und erhielt nun vorgestern einen Brief des LG, der besagt, dass sie betreff der Beleidigung auf den Privatklageweg verwiesen wird. Meine Frage:
Lief also "nur" ein Ermittlungsverfahren gegen mich wegen Beleidigung und ist diese Sache nun bendet oder laufen aufgrund einer Anzeige drei verschiedene Ermittlungsverfahren gegen mich??
DANKE!!
Betrug und Urkundenfälschung - eine Anzeige, drei verschiedene Ermittlungsverfahren?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo Daniel,
aus der Distanz - ohne Akteneinsicht - scheint es so zu sein, daß lediglich der Teilbereich "Beleidigungen" eingestellt wurde.
Ansonsten hättest Du über die übrigen Tatvorfwürfe einen gesonderten Einstellungsbescheid erhalten müssen. Ohnehin handelt es sich bei dem Vorwurf der Urkundenfälschung/des Betruges um den schwerwiegenderen Vorwurf.
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
Rechtsanwalt
Vielen Dank für die Antwort!!
Würden Sie mir diesbezüglich empfehlen, einen Anwalt hinzuzuziehen? Ich habe dies bisher nicht getan, da die Anschuldigungen ohnehin absurd sind.
Woher weiß ich, ob diesbezüglich ein Ermittlungsverfahren gegen mich im Gange ist bzw. ob die Polizei damals überhaupt alle Tatvorwürfe an die StA weitergeleitet hat?
DANKE!!!
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
P.S.: Da ich ab April Jura studieren möchte interessiert mich unabhängig von meiner eigenen Involvierung ob
- eine Kontaktanzeige im Netz als "Urkunde" definiert ist und ob
- eine Angabe falscher Daten als "Betrug" zu werten ist, da laut StGB ein Betrug doch nur bei Vermögensschäden vorliegt. Gibt es diesbezüglich bereits Urteile??
DANKE!!
Hallo Daniel,
ich würde Dir schon empfehlen einen Anwalt hinzuzuziehen. Aus Kostengründen sollte dieser zunächsteinmal nur einen auf die reine Akteneinsicht beschränkten Auftrag erhalten, damit Du Dir Klarheit über den Sachstand verschaffen kannst.
Grundsätzlich könnte eine solche Anzeige im Internet eine Urkunde darstellen, nicht einschlägig erscheint mir jedoch der Betrugsvorwurf.
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
Rechtsanwalt
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
8 Antworten
-
6 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
11 Antworten
-
10 Antworten
-
76 Antworten
-
54 Antworten