Betrug vorbestraft

20. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
steffi130786
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug vorbestraft

Hallo,

also folgender Fall, ich hab vor einiger Zeit (vor 1- 2,5 Jahren) mal ziemlichen Bockmist gebaut, und bin mit nicht gedeckter Ec-Karte shoppen gegangen und so. Naja dafür wurde ich auch 2mal verurteilt (jew. Jugendstrafrecht arrest). Jetzt ist mir die tage noch so eine alte Sache ins haus geflogen, wo ich mich im Internet mit einem erloschenen Konto auf einer kostenpflichtigen Seite angemeldet hab. Montag ist die Verhandlung, kann mir einer sagen, was ich in etwa zu erwarten hab ? Schaden ca. 150 €, ich bin ja schon einschlägig vorbestraft in 2 Fällen, binn mittlerweile 21 zum Tatzeitpunkt war ich also noch 20, wäre für jede Antwort dankbar.

Mfg Steffi

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3 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30224 Beiträge, 9548x hilfreich)

Kommt drauf an, ob wieder (noch mal) Jugendrecht angewendet wird oder Erwachsenenrecht. Im Erw.-Recht dürfte es zieml. sicher auf eine Geldstrafe hinauslaufen. Im Jugendrecht ist es schwer zu sagen. Evtl. wieder Arrest, was isoliert betrachtet bei 150,00 Schaden recht hoch wäre. Allerdings gibt es ja die 2 Vorbelastungen. Da die beiden Arreste offenbar nicht bewirkt haben, ist auch eine Jugend(freiheits)strafe denkbar. Das wären dann min. 6 Monate, die diesmal wohl noch zur Bewährng ausgesetzt würden. Bei der nächsten Straftat müßten Sie dann natürl. mit der verbüßung dieser Strafe (und der für das neue Delikt rechnen)

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

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#2
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

mal so eine frage,

wäre es hier hier für den TE nicht besser, wenn nach dem erw.-recht die strafe ausgesprochen wird? es könnte ja auf eine geldstrafe hinauslaufen, was beim jugendstrafrecht wohl nicht mehr möglich wäre?!?

afaik finde ich eh das jugendstrafrecht (in form des schnell ausgesprochenen arrestes) schon fast härter, in diesem fall, als das erw.- strafrecht. kann das sein?

paddy

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30224 Beiträge, 9548x hilfreich)

Das ist Ansichtssache. Auch bei der Anwendung von Erwachsenenrecht werden die schon vorhandenen Einträge strafschärfend berücksichtigt. Im Erwachsenenrecht wäre -selbst bei nur einer Geldstrafe- min. ein BZR-Eintrag fällig, wenn nicht gar ein FZ-Eintrag, weil die Strafe über 90 geht. Im Jugendrecht ist ein FZ-Eintrag nicht zu befürchten, ein BZR-Eintrag nur bei Jugendfreiheitsstrafe. Kommt also drauf an, was man als das kleinere Übel ansieht.

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Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

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