Betrug wegen Arbeitsamt

15. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
steffi1606
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug wegen Arbeitsamt

Hallo zusammen, ich bin Angeklagt wegen Betrug. Ich habe 852 EUR Arbeitslosengeld zu unrecht bekommen. Ich hatte zum 01. Juni 2021 eine Arbeitsvertrag mit einer Zeitarbeitsfirma geschlossen, der kam damals nicht zustande da die ZA keine Einsatz für mich hatte. Demzufolge bekam ich ein Schreiben von der Firma, wo drin stand das der AV nicht zu stande kam. Am 15. Juni 2021 kam es dann zu einem erneuten AV zum 17.06.2021, der auch zustande kam. Ich habe per Veränderungsmitteilung der Agentur mitgteilt das ich zum 17.06.2021 in Arbeit bin. Ich kann mir vorstellen das der Brief nicht ankam oder unterging oder ähnliches. Im Juli 2021 erhielt ich eine Brief vom Hauptzollamt. Wegen des Verdacht auf Betrug. Leider habe ich es voll vergessen auf dieses Scheiben zu antworten. Von der Agentur bekam ich auch einen Brief 2021 wo ich Stellung nehmen sollte. Ich dachte in diesem Schreiben ginge es um den AV zum 01. Juni 2021, demzufologe habe ich in die Stellungnahme geschrieben, dass der AV nicht zu stande kam. Meine vermnutung ist, das die Agentur dachte/denkt ich habe das Schreiben gefälscht. Was ich allerdings nicht weis. Nun habe ich verhandlung. Und habe bedenken ins Gefängnis zu müssen. Ich bin aktuell in Arbeit. Danke für eure Hilfe.

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119640 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von steffi1606):
Meine vermnutung ist,

Und was sind die Fakten?
Was hat die Akteneinsicht ergeben? Was konkret steht in der Anklageschrift?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Keine konkrete Frage?

Kann man die Veränderungsmitteilung nachweisen? Hat man diese Per Post geschickt?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
steffi1606
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Kann man die Veränderungsmitteilung nachweisen? Hat man diese Per Post geschickt?

Ich habe noch eine Kopie davon. Japp hatte diese per Post geschickt, aber nicht per einschreiben.

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

wie lange hast du denn Geld bekommen?
Spätestens wenn das auch noch für Juli war hätte die auffallen müssen, dass da etwas schief gelaufen ist.

Stefan

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#5
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von steffi1606):
Und habe bedenken ins Gefängnis zu müssen.
Diese Bedenken sind unbegründet.
Mindestens dann, wenn man nicht mehrfacher Wiederholungstäter ist.

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#6
 Von 
steffi1606
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
wie lange hast du denn Geld bekommen?[/quot
Zitat (von AR377):
Diese Bedenken sind unbegründet.
Mindestens dann, wenn man nicht mehrfacher Wiederholungstäter ist.

Nee das ist und war das erste mal.

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#7
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von steffi1606):
ich bin Angeklagt wegen Betrug.
Meint: "ich bin angeklagt wegen Betrugs."?
Wie weit konkret ist das Verfahren, wurde ein Termin zur Verhandlung vor dem Strafgericht des Amtsgerichts angesetzt zu dem man als Angeklagter geladen ist?

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#8
 Von 
steffi1606
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AR377):
Wie weit konkret ist das Verfahren, wurde ein Termin zur Verhandlung vor dem Strafgericht des Amtsgerichts angesetzt zu dem man als Angeklagter geladen ist?

Ja morgen ist Verhandlung

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Na, da fällt es Dir ja zeitig ein, hier anzufragen. Lebensorganisation scheint nicht unbedingt Deine Stärke zu sein, vorsichtig formuliert. Jetzt kann man nur raten, gut vorbereitet hinzugehen, versuchen, das Gericht zu überzeugen, dass es ein Missverständnis war. Obs geglaubt wird, das weiß der Himmel.

Ich empfehle normalerweise, in Vorbereitung der eigenen Sache sich mal einen (halben) Sitzungstag bei "seinem" Richter anzuhören, das schafft eigene Sicherheit. Aber jetzt, da kann man doch ernsthaft gar nichts mehr raten.

wirdwerden

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#10
 Von 
steffi1606
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Na, da fällt es Dir ja zeitig ein, hier anzufragen.

Ich habe mich im Internet auf sämtlichen Seiten belesen und bin erst heute auf diese Seite hier gestoßen.

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#11
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Als Ersttäterin und bei der geringen Schadensumme gibt es maximal eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen. Diese Strafe steht dann auch nicht im Führungszeugnis.

Hatten Sie denn irgendwann im Laufe des Strafverfahrens von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Ihre Sichtsweise mitzuteilen?

Dass Briefsendungen auf dem Postweg verloren gehen, ist recht selten. Ich frage mich auch, warum Sie einen brief gesendet haben, wenn das doch viel einfacher per Email oder über die Webseite des Arbeitsamtes möglich gewesen wäre. Wobei ja noch gar nicht klar ist, ob der Brief überhaupt verloren gegangen ist. Vielleicht ist er doch irgendwo in den (elektronischen) Akten des Arbeitsamtes. Dort kann er neben vielen anderen Dokumenten durchaus übersehen worden sein. Das halte ich zumindest für wahrscheinlicher als den Verlust auf dem Postweg. Damit der Brief dort aber doch noch gefunden wird müssten Sie darauf schon selbst hinwirken. STandardmäßig macht man sich am Amtsgericht diese Mühe leider eher nicht.

Die Sache mit der Zeitarbeit halte ich übrigens für etwas seltsam. Sie schreiben, dass Sie dort einen Arbeitsvertrag geschlossen haben. Dann haben Sie grundsätzlich auch Anspruch auf Lohn. Dass das Zeitarbeitsunternehmen für Sie "keine Arbeit hat", ist deren Problem. Haben Sie von dort Geld erhalten?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119640 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von AR377):
Wie weit konkret ist das Verfahren, wurde ein Termin zur Verhandlung vor dem Strafgericht des Amtsgerichts angesetzt zu dem man als Angeklagter geladen ist?

Einfach mal alles lesen was die Frager schreiben ...
Zitat (von steffi1606):
Nun habe ich verhandlung.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von steffi1606):
Ja morgen ist Verhandlung
Und?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 292x hilfreich)

Zitat (von steffi1606):
Ich habe mich im Internet auf sämtlichen Seiten belesen und bin erst heute auf diese Seite hier gestoßen.
@Moderation: da müsste man dann vielleicht an QNC weitergeben, dass im Marketing ein bisschen mehr rotiert wird. Ich will gar nicht wissen, auf welchen Seiten die TEin bisher gelandet ist :???:

Zitat (von AR377):
Und?
Mein Einsatz ist im Hut:

- ohne Verteidiger: 20 TS
- mit Verteidiger: Einstellung nach 153a Abs. 2 StPO gg. 500,- EUR Auflage oder 20 Sozialstd.

Rien ne va plus!

Nun muss noch die TEin antworten.

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

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