Betrug wegen Lastschriftwiderspruch

19. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
1994FS
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug wegen Lastschriftwiderspruch

Guten Morgen,

ich habe gestern ein Brief von der Polizei zur Vernehmung wegen Betrug erhalten.

Anfang letzten Jahres bezahlte ich in einem Modegeschäft mit EC-Karte (39,90€). Und ja, ich weiß das es nicht richtig war...Ein paar Tage später benötigte ich Bargeld. Da auf meinem Konto so gut wie nichts mehr war, Widersprach ich der Lastschrift. Den Betrag von 39,90€ habe ich noch nicht wieder beglichen, was ich natürlich tun werde bzw. tun würde. Ich musste erstmal alles nachsehen, was das gewesen sein könnte.
Jetzt, 1 Jahr später soll ich zur Vernehmung erscheinen.
Meine Frage hierzu: Wie verhalte ich mich richtig? Soll ich überhaupt aussagen? Wie wird weiter vor gegangen?

Herzlichen Dank im Voraus!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7123 Beiträge, 1490x hilfreich)

Ganz einfach:
Berichten Sie, wie es war und überlegen Sie am besten vor dem Termin bei der Polizei wie Sie das Geld zurückzahlen können.

Alles andere: Glaskugel

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Ich musste erstmal alles nachsehen, was das gewesen sein könnte.


Haben sie so viele unbezahlte Rechnungen aus "Modegeschäften", dass es da einer großartigen Suche bedarf?

Ansonsten: Wenn sie nicht einschlägig vorbelastet sind, die Summe noch vor dem Polizeitermin bezahlen und die entsprechende Quittung dort mit hinnehmen (bzw. dem Anhörungsbogen beifügen) und sich halbwegs geschickt einlassen, dürfte hier zumindest eine Einstellung nach Paragraph 153 StPO drin sein.

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#3
 Von 
1994FS
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort. Ich musste erstmal nachsehen, weil dies schon im Mai 2018 gewesen sein sollte. Sprich: Terminkalender etc. durch sehen.

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13698 Beiträge, 4353x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Danke für die Antwort. Ich musste erstmal nachsehen, weil dies schon im Mai 2018 gewesen sein sollte. Sprich: Terminkalender etc. durch sehen.
Auch mit der Aussage wird es nicht besser.

Man könnte vermuten, dass du entweder nicht nur eine Lastschrift zurückgebucht hast (Serientäter?), oder aber dass es dir völlig egal war (bereits vergessen). Und in beiden Fällen wäre ein Denkzettel - also Strafe - angebracht. So könnte der Staatsanwalt denken.

Fazit: Solche Äußerungen lieber vermeiden.

Stefan

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#5
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Auf jeden Fall gilt das Ganze als nicht bezahlt. Und Betrug in sofern, als daß geschuldete Gelder nicht bezahlt werden. Was mich wundert ist nur, daß nicht mal die Freunde vom ZOLL nachgekakt haben.


Signatur:

Jeder für sich allein, ist nichts. Zusammen aber, sind wir ein unschlagbares Team!

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Nur etwas nicht zu bezahlen, ist noch kein Betrug. Und auch in der Konstellation, die hier beschrieben ist, könnte man eine Einlassung verfassen, bei der kein Betrug vorliegen würde (wenn sie zutreffend oder zumindest glaubhaft wäre) , ich will hier aber auch keine Strafvereitelung betreiben. Insofern nach 153 StPO eingestellt wird, sollte man zufrieden sein.

Was soll der Zoll mit dieser Sache zu tun haben?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
snooky1988
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 49x hilfreich)

Also, wie hier nett erwähnt, "Serientäter" muss ich mich da auch mal melden...

Also an der Geschichte stimmt mal so gar nichts....

Es fängt schon bei => Betrug wegen Lastschriftwiderspruch Warenkreditbetrug oder EC Karten Betrug......

So... nun, was ist passiert? Du hast also der Zahlung widersprochen...

Mit der Zahlung hast du deine Zahlungsbereitschaft und auch den Zahlungswillen erklärt. Die Ware hast du mitgenommen. Und dann der Lastschrift widerrufen... Warum? War der Betrag falsch? Oder war das Geschäft dazu nicht berechtigt? Nein.

Du hast das Geschäft also "abgezogen". Hättest du BAR bezahlt hättest du auch nicht hingehen und dir DEREN Geld einfach wieder WEG zu nehmen. Du hast das Geschäft also ganz klar BESCHISSEN, BEKLAUT, ABGEZOGEN

Früher hat man das Diebstahl genannt. Heute "zahlt" man erst und bucht dann die Zahlung wieder zurück so entgeht man dem Ladendetektiv.

Und nicht nur das du das Geschäft abgezogen hast... nein... deine Bank hast du auch noch belogen. Geh doch mal zu deiner Bank und sag denen mal "Ich brauche Geld zieht mal alle Lastschriften zurück".... In der Regel wird die Bank dies verweigern. Und schlimmsten Falle kriegst die Kündigung deines Kontos dazu.

Ich kann dir jedoch auch sagen.. aus meiner Erfahrung raus, und das ist MEINE PERSÖNLICHE Erfahrung (auf KEINEN FALL drauf stützen) wurden derartige Tatbestände alle wegen GERINGFÜGIGKEIT eingestellt.

Und nun kommen wir zu dem Punkt :)

1. => Zahlung mit EC Karte
2. => Paar Tage später abgebucht
3. => Paar Tage später zurück gebucht.
4. => Das Zahlungsunternehmen sieht die Rückbuchung und kontaktiert deine Bank.
5. => Deine Bank sendet deine Daten an das Zahlungsunternehmen
6. => Das Zahlungsunternehmen schickt dir eine Mahnung

Bis hierher sind schon einmal 2 -3 Wochen vergangen.....

7. => Auf die erste Mahnung folgt die zweite Mahnung

Und nun?

Unternehmen wie easycash geben das ganze erst einmal an ein Inkassounternehmen weiter. Das diese wegen 39Euro eine Anzeige erstatten ist nicht der Regelfall.

Sollte dies jedoch der Fall sein dauert das ganze auf keinen Fall 1 Jahr..... und schon gar nicht wegen 39 Euro....

Selbst wenn... in der ganzen Zeit wurdest du MEHRFACH kontaktiert.... also hier stimmt mal so gar nichts....

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13698 Beiträge, 4353x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Geh doch mal zu deiner Bank und sag denen mal "Ich brauche Geld zieht mal alle Lastschriften zurück".... In der Regel wird die Bank dies verweigern.
Diesem einen Satz muss ich widersprechen. Die Bank hat absolut keine Berechtigung eine Lastschriftrückbuchung zu verweigern - selbst wenn es viele oder gar alle sind.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

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