Betrug wegen "Nicht bezahlter Rechnung"????

17. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Black_Star1986
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug wegen "Nicht bezahlter Rechnung"????

Hallo!

Habe ein Problem!
Mein Mann und Ich wollten eine neue Matratze + Lattenrost kaufen in einem Internet Shop. Das Konto eröffnete Ich mit seinem Namen in seinem Einverständnis! Ich bestellte eine Matratze + Lattenrost für ca 438,- EUR, dieses wollte ich von unserem Weihnachtsgeld bezahlen (Bekommen da immer doppelten Lohn)
Ich klickte "Rechnung" an.

Eine Woche später sagte mir mein Mann, das es dieses mal KEINEN doppelten Lohn geben wird, da der Chef sparen muss. Ich bestellte am 26.09.2012.
Am 27.09.2012 war der Auftrag in Bearbeitung.
Und am 01.10.2012 wurde der Auftrag Storniert. Ich dachte, dann brauche ich ja nicht mehr "Wiederrufen" (Email hinschreiben, das wir vom Kaufvertrag zurück treten), da dort sowieso stand "Auftrag storniert"!

Für Uns war die Sache dann so gegessen, wir wussten nun das es keinen doppelten Lohn gibt, und es stand auch da im Kundenkonto "Auftrag Storniert", so dürfte ja keine Ware mehr kommen!

Heute kam eine Anzeige an meinen Mann, ich zitiere:

Gegen Sie wird ein Ermittlungsverfahren aus folgendem Grund geführt: §263 StGB , Betrug z.Nt. Firma XY (Bestellung einer Matratze und Zubehör, keine Bezahlung der Rechnung)

Ich habe jetzt die Seite aus meinem Kundenkonto ausgedruckt wo ersichtlich ist, wann bestellt wurde, und wann der Auftrag storniert wurde vom Onlineshop! Dieses sollen wir bei der Polizei vorlegen.

Wurden wir nun zu Recht angezeigt? Die Bestellung wurde bevor ich überhaupt dorthin schreiben konnte schon vom Shop selber storniert!

Danke für eure Antworten!

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Nehmen Sie den Ausdruck mit zur Polizei, dann wird das Verfahren sicherlich eingestellt.

Trotzdem bleiben einige Fragen:

Wieso wurde der Auftrag storniert? Kann es sein, dass Sie dort vorher schonmal in Ungnade gefallen sind und deswegen das Unternehmen von einem neuen Betrugsversuch ausgegangen ist?

Wurde denn etwa die Matraze geliefert?



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"justice"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Black_Star1986
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also:

Es war die erste Bestellung, die in dem Shop aufgegeben wurde!
Es wurde nichts geliefert! Der Auftrag wurde vom Onlineshop selber storniert!

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-- Editiert Black_Star1986 am 17.01.2013 11:29

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#3
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
Es wurde nichts geliefert!


Dann macht doch "Betrug" überhaupt keinen Sinn. Das sollte doch auch ein Polizist im ersten Jahr kapieren.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9520x hilfreich)

quote:
Dann macht doch "Betrug" überhaupt keinen Sinn. Das sollte doch auch ein Polizist im ersten Jahr kapieren.


...falls nicht der Shop die Liefertung behauptet hat...worauf "keine Bezahlung der Rechnung" hindeutet.

Ansonsten käme schon rein von der Logik her nur "versuchter Betrug" in Frage. Dazu (um das ansatzweise nachzuweisen) müßte es aber eine recht deutliche Vorgeschichte geben (z.B. EV, weitere Ermittlungsverfahren oder Verurteilungen usw.)

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Dann macht doch "Betrug" überhaupt keinen Sinn. Das sollte doch auch ein Polizist im ersten Jahr kapieren.
Sicher, nur hat auch der Polizist im ersten Jahr keine Wahl, wenn eine Anzeige erstattet wird.

Wie auch immer, Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen. Ein Betrug setzt voraus, dass bereits bei Eingehen der vertraglichen Verpflichtung, hier also der Bestellung, über die Zahlungsfähigkeit getäuscht wird. Das ist aber nicht der Fall, weil Sie zu diesem Zeitpunkt ja noch davon ausgehen durften, dass die Sonderzahlung kommt.

Dass auf dem Schreiben jetzt nicht versuchter Betrug steht ist normal, es wird meistens nur der Name des Tatbestandes genannt.

Das rechtliche Gehör bekommen Sie, weil ja immerhin die Möglichkeit eines Geständnisses besteht. Deshalb kann das Verfahren nicht so einfach eingestellt werden. Aber Sie können das ja klarstellen.

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#6
 Von 
peepee
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

Aus Erfahrung kann ich euch bzw. dir Folgendes sagen.
Zitat einer Richterin (Amtsgericht München) – Verhandlung einer Betrugssache;

Aus strafrechtlicher Sicht zählt, ob Ihr bzw. du bei Bestellung das Geld tatsächlich auf euer Bankkonto hattet, bzw. zu freien Verfügung hattet, abzüglich aller regelmäßigen Ausgaben wie z.B.: Miete lfd. Verpflegungs- und Unterhaltskosten.

Bestellt Ihr also am Tag X etwas auf Rechnung in Höhe von 500 EUR und habt lediglich zu eurer freien Verfügung 200 EUR, ist dass bereits Betrug! Es zählt nicht, ob oder wann ein Geldeingang, Sonderzahlung etc. (in diesen Beispiel von zusätzlichen 300 EUR )zu erwarten wäre!

Es kann somit unterstellt werden:

"Ihr wusstet das Ihr derzeit nicht über ausreichend Liquidation verfügt und habt billigend ein Schaden eures Gläubiger in kauf nehmen wollen".

Auch wichtig zu wissen, ist eine Rechnung strittig oder unrechtmäßig gestellt worden, ist dieses eine Zivilsache und keine Strafsache, den zuständigen Richter bzw. Richterin wird lediglich die Strafsache in Betracht ziehen (den versuchten Betrug!). Über die Zivilsache bzw. die unrechtmäßige Rechnungsstellung wird anderswo verhandelt.


Ich hoffe, ich konnte dir bzw. euch ein wenig Klarheit verschaffen!

P.S.: Es ist meine Erfahrung und stellt keine Rechtsberatung oder Ähnliches dar:-)!

-- Editiert go357818-29 am 18.01.2013 11:14

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
Sicher, nur hat auch der Polizist im ersten Jahr keine Wahl, wenn eine Anzeige erstattet wird.


Bei der Aufnahme der Anzeige nicht. Aber wieso muß der Beschuldigte noch informiert und ggfs. einvernommen werden, wenn anhand der Schilderung schon klar ist, daß gar keine strafbare Handlung vorliegen *kann*?

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Lari-Fari
Status:
Praktikant
(519 Beiträge, 260x hilfreich)

quote:
Zitat einer Richterin (Amtsgericht München)

Bei uns in Bayern ist die Welt ja auch noch in Ordnung. Hier gibt's einfach keine Ausreden. Punkt ;)

Aber im Ernst: Ich würde nicht sagen, dass es gleich Betrug ist, wenn man zum Zeitpunkt der Bestellung noch nicht über die notwendigen liquiden Mittel verfügt, diese aber nach eigener Vorstellung zum Fälligkeitszeitpunkt vorhanden sein werden (z. B. weil ein Gehaltseingang erwartet wird).

Beim Abschluss eines Darlehensvertrages hat man ja auch noch nicht die Mittel für alle Raten auf dem Konto liegen, sondern will diese mit zukünftigen Zahlungseingängen bedienen. Sonst bräuchte man den Kredit ja auch gar nicht.

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13727 Beiträge, 4359x hilfreich)

Hallo,

mir ist noch nicht ganz klar, warum der Auftrag storniert wurde bzw. vor allem von wem die Stornierung veranlasst wurde. Wenn es der Shop von sich aus gemacht hat, wäre die Frage: Warum?
Irgenwie kommt mir der Verdacht, dass hier etwas entscheidendes in der Schilderung fehlt.

quote:
Aus strafrechtlicher Sicht zählt, ob Ihr bzw. du bei Bestellung das Geld tatsächlich auf euer Bankkonto hattet, bzw. zu freien Verfügung hattet, abzüglich aller regelmäßigen Ausgaben wie z.B.: Miete lfd. Verpflegungs- und Unterhaltskosten.
Das ist so pauschal formuliert ziemlicher Unsinn.
Wie passt das beispielsweise mit einem Ratenkauf zusammen? Dort plant man auch den zukünftigen - also noch nicht zur Verfügung stehenden - Lohn mit ein.
Wenn das Betrug wäre, käme es imho niemals zu einer Restschuldbefreiung.
Oder nehmen wir mal einen Unternehmer: Der müsste nach dieser Meinung ja den Wert aller seiner Bestellungen in bar vorhalten bzw. direkt bezahlen, es ist aber in der Regel genau anders herum, die offenen Rechnungen werden erst mit den Umsatzerlösen bezahlt (manchmal sogar die Erlöse aus der selben Ware), das nennt man Lieferantenkredit. Und Betrug ist das sicher nicht.

In dem hier diskutierten Fall kann man vielleicht darüber streiten, ob man mit dem doppelten Lohn einfach rechnen durfte oder aber doch eine ausdrückliche Bestätigung vom Arbeitgeber einholen musste (ich tendiere aber zu Ersterem, insbesondere wenn dieses "Weihnachtsgeld" eine regelmäßige Übung war).

quote:
Es kann somit unterstellt werden:
"Ihr wusstet das Ihr derzeit nicht über ausreichend Liquidation verfügt und habt billigend ein Schaden eures Gläubiger in kauf nehmen wollen".
Auch das ist hier nicht passend, solange noch ein Widerrufsrecht besteht (und da noch nicht einmal geliefert wurde, bestht dieses Recht noch heute).
Es ist zwar nicht ganz die feine Art, aber durchaus zulässig, wenn man etwas in Erwartung eines Geldbetrages bestellt und dann wieder zurückschickt, weil das Geld - wider Erwarten - doch nicht kam.

Betrug könnte es erst werden, wenn man schon bei der Bestellung die klare Absicht hatte, den Vertrag zu widerrufen (Beispiel: Man möchte einen Konkurrenten schädigen und bestellt daher massenhaft Dinge bei ihm, um dann immer vom Widerrufsrecht gebrauch zu machen).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
Betrug könnte es erst werden, wenn man schon bei der Bestellung die klare Absicht hatte, den Vertrag zu widerrufen (Beispiel: Man möchte einen Konkurrenten schädigen und bestellt daher massenhaft Dinge bei ihm, um dann immer vom Widerrufsrecht gebrauch zu machen).


Das ist aber IMO auch noch kein Betrug, weil der Vermögensvorteil* nicht rechtswidrig wäre (denn warum man widerruft, ist einem immer noch selbst überlassen lt. Gesetz).

____
*Wenn man "Gebrauchsvorteil durch Nutzung der Ware vor dem Widerruf" als solchen sehen wollte - die Unkosten des VK bzgl. Porto etc. sind auch kein rechtswidriger (!) Vermögensvorteil zugunsten der Post.

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13727 Beiträge, 4359x hilfreich)

Hallo,

quote:
Das ist aber IMO auch noch kein Betrug, weil der Vermögensvorteil* nicht rechtswidrig wäre (denn warum man widerruft, ist einem immer noch selbst überlassen lt. Gesetz).
Da bin ich mir nicht sicher. Wenn etwas ausdrücklich nur deshalb bestellt wird, um den Kauf danach zu widerrufen, könnte das schon Betrug sein. Wohlgemerkt, es geht mir um die Bestellung an sich, nicht um den Widerruf.
Aber OK, da fehlt wirklich der Vermögensvorteil, daher mal ein ein bischen anderes, dafür aber praktisches Beispiel: Ich möchte einen Artikel bestellen, der 30 Euro kostet. Nun möchte ich mir aber die eventuell möglichen Rücksendekosten ersparen (ich weiß noch nicht, ob ich den Artikel behalte) und bestelle nur deshalb einen weiteren Artikel im Wert von +40 Euro mit.
Den Dummyartikel werde ich in jedem Fall zurücksenden, die eigentliche Ware vielleicht. Im Ergebnis gebe ich immer einen Warenwert von über 40 Euro zurück, ergo muss der Händler die Versandkosten tragen (und damit hätten wir auch den Vermögensvorteil).

Klar, das wäre so gut wie niemals nachweisbar, aber sagen wir einmal, ich hätte derartiges zugegeben oder ich hätte das irgendwo als Verbrauchertipp veröffentlicht. Ist das dann kein Betrug bzw. Anstiftung zum Betrug?

Stefan

PS: Sorry für das Offtopic

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Es zählt nicht, ob oder wann ein Geldeingang, Sonderzahlung etc. (in diesen Beispiel von zusätzlichen 300 EUR )zu erwarten wäre!
Doch. Wenn eine berechtigte Erwartung besteht, dass das Geld da sein wird, um die Rechnung zu bezahlen, zählt das sehr wohl. Sonst hätten viele Geschäftsleute Probleme, die Ware bestellen und dann von dem Geld bezahlen, dass sie von ihren Kunden noch bekommen.

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""Der Mensch sehnt sich so lange nach der Stimme der Vernunft, bis sie anfängt zu sprechen." (ZEIT)""

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
ich tendiere aber zu Ersterem, insbesondere wenn dieses "Weihnachtsgeld" eine regelmäßige Übung war


Ich finde den Fall aus arbeitsrechtlicher Sicht auch viel interessanter als auch strafrechtlicher Sicht.



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"justice"

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