Betrug wegen nicht bezahlter Rechnung

3. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Teddy2002
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug wegen nicht bezahlter Rechnung

Hallo.

Ich war vor zwei Jahren mit meinen Tieren beim Tierarzt. Als dann 3 Monate später die Rechnung kam sah es bei uns finanziell so schlecht aus, dass ich diese nicht bezahlen konnte. Das ging so weit, dass ich eine EV abgeben musste. Ich wurde wegen Betruges angezeigt und habe nun eine Ladung zur Hauptverhandlung bekommen. Die Rechnung ist inzwischen bezahlt. Was könnte mich vor Gericht erwarten? Wirkt es sich mildernd aus, dass ich bereits bezahlt habe? Ich habe noch keinerlei Vorstrafen. Und was soll ich vor Gericht sagen, da ich ja nicht beweisen kann, dass ich nicht mit der Absicht zum TA gegangen bin um am Ende nicht zu bezahlen. Außerdem wurde mir am Telefon gesagt ich hätte Widerspruch erhoben, kann mich aber nicht daran erinnern, dies getan zu haben.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jennifer_A
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 275x hilfreich)

quote:
Wirkt es sich mildernd aus, dass ich bereits bezahlt habe?


Nein.

quote:
Außerdem wurde mir am Telefon gesagt ich hätte Widerspruch erhoben, kann mich aber nicht daran erinnern, dies getan zu haben.


Kam vielleicht erst mal ein Strafbefehl, dem du dann widersprochen hast? Normalerweise werden solche Fälle erst mal per SB abgehandelt.

quote:
da ich ja nicht beweisen kann, dass ich nicht mit der Absicht zum TA gegangen bin um am Ende nicht zu bezahlen


Noch muß man immer noch dir beweisen, daß du die Absicht hattest. Wie genau das passieren soll, ist unklar. Du kannst vielleicht belegen, daß du zum Zeitpunkt des Tierarztbesuches noch ein ausreichend volles Konto hattest?

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#2
 Von 
Teddy2002
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe zwar einen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen, aber in der wird mit einem Strafbefehl gedroht.Diesen habe ich aber nicht erhalten und habe demnach auch nicht wiedersprochen. In dem schreiben steht aber, dass ich eine Geldbuße erhalten habe, diese aber nur zum Teil ausgeglichen worden ist. Dieses Schreiben ist von Anfang Dezember. Wie lange dauert denn so ein Strafbefehl?

quote:
Noch muß man immer noch dir beweisen, daß du die Absicht hattest. Wie genau das passieren soll, ist unklar. /quote] Der Tierarzt ist als Zeuge geladen, aber reicht das als Beweis?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32827 Beiträge, 17248x hilfreich)

Hi,

anscheinend hat man Ihr Verfahren gegen eine Geldauflage eingestellt und Sie haben diese Auflage nicht oder zumindest nicht vollständig erbracht. Das führt dann zur Wiederaufnahme des Verfahrens. Über einen Strafbefehl brauchen Sie jetzt nicht mehr nachdenken, da es eine Verhandlung gibt.
Die Bezahlung der Rechnung wirkt übrigens durchaus positiv - man nennt das positives Nachtatverhalten. Ob es einen Schuldspruch gibt, hängt daran, ob man beweisen kann, daß Sie nicht bezahlen wolllten. Insofern sollten Sie, wie von Jennifer empfohlen, nachweisen, daß Sie zum Zeitpunkt des Arztbesuches noch Geld hatten (WENN das so war).

Gruß vom mümmel

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#4
 Von 
Jennifer_A
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 275x hilfreich)

quote:
Der Tierarzt ist als Zeuge geladen, aber reicht das als Beweis?


Ohne zu wissen, was der nun bezeugen kann und wird oder nicht, kann man das nicht beurteilen. Aber was sollte der denn Belastendes erzählen? Sagt er "der Angeklagte hat gesagt, daß er kein Geld hat", fällt der Betrugstatbestand weg, weil du ihn dann nicht getäuscht hättest. Sagt er "der Angeklagte hat nicht gesagt, daß er kein Geld hat", kann jedenfalls seine Aussage an der (Nicht-)Nachweisbarkeit des Tatbestandes nichts ändern.


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