Betrug welche Strafe

29. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Flo30
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug welche Strafe

Hi wollte Fragen welche Strafe auf mein Freund zukommen Kann er wurde 2010 in 6 Fällen wegen Betrug zu einer geldstrafe zu 4000 Euro verurteilt aber hat er jetzt abbezahlt und steht nicht im Führungszeugnis jetzt hat er aber wieder Betrug begangen wieder 4 bis 6 fällte im Beträge 200 bis 400 Euro was für eine Strafe wird er bekommen ? Lg




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34258 Beiträge, 17732x hilfreich)

Nun, die nächste ziemlich hohe Geldstrafe.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Flo30
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also keine Freiheitsstrafe ?

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34258 Beiträge, 17732x hilfreich)

Was an "ziemlich hohe Geldstrafe" haben Sie nicht verstanden?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(860 Beiträge, 337x hilfreich)

der Freund hat also eine einschlägige Vorstrafe und nun wieder Betrug in mehren Fällen begangen.
das ist schlecht!
den das ist schon mal Strafschärfung
es hat keiner ne Glaskugel aber ich würde zwischen Geldstrafe über 90 Tagessätze bis zur Bewährungsstrafe tippen

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#5
 Von 
Flo30
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Leider ja aber steht nicht im Führungszeugnis weil bei Betrug steht immer bis 5 Jahre Haft

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9549x hilfreich)

Zitat (von Flo30):
Leider ja aber steht nicht im Führungszeugnis weil bei Betrug steht immer bis 5 Jahre Haft


Steht aber im Bundeszentralregister. Und "bis" 5 Jahre bedeutet halt "bis" 5 Jahre, also höchstens 5 Jahre. Bei seiner ersten Verurteilung stand da auch schon "bis 5 Jahre" und trotzdem hat er eine Geldstrafe bekommen und keine 5 Jahre. Wie schon gesagt wurde: Entweder gibt es wieder eine Geldstrafe oder eine kurze Freiheitsstrafe zur Bewährung.

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34258 Beiträge, 17732x hilfreich)

Steht aber im Bundeszentralregister. Wenn es mehr als 90 TS waren - ja. Das ist bei 4.000 Euro natürlich zu vermuten, aber auch nicht sicher.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#8
 Von 
Flo30
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

War 40 tageaätze a 100er

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#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9549x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Steht aber im Bundeszentralregister. Wenn es mehr als 90 TS waren - ja. Das ist bei 4.000 Euro natürlich zu vermuten, aber auch nicht sicher.


Ach so, ich habe das Datum übersehen ... Dann könnte es aus dem BZR schon wieder raus sein, bzw. ist es bei 40 TS.

Dann kommt in der Tat wiederum eine Geldstrafe gut in Frage ...

-- Editiert von !!Streetworker!! am 01.05.2017 19:53

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