Hi wollte Fragen welche Strafe auf mein Freund zukommen Kann er wurde 2010 in 6 Fällen wegen Betrug zu einer geldstrafe zu 4000 Euro verurteilt aber hat er jetzt abbezahlt und steht nicht im Führungszeugnis jetzt hat er aber wieder Betrug begangen wieder 4 bis 6 fällte im Beträge 200 bis 400 Euro was für eine Strafe wird er bekommen ? Lg
Betrug welche Strafe
29. April 2017
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Frage vom 29. April 2017 | 23:54
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug welche Strafe
#1
Antwort vom 30. April 2017 | 11:18
Von
Status: Unbeschreiblich (34258 Beiträge, 17732x hilfreich)
Nun, die nächste ziemlich hohe Geldstrafe.
#2
Antwort vom 30. April 2017 | 11:34
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Also keine Freiheitsstrafe ?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 30. April 2017 | 16:41
Von
Status: Unbeschreiblich (34258 Beiträge, 17732x hilfreich)
Was an "ziemlich hohe Geldstrafe" haben Sie nicht verstanden?
#4
Antwort vom 30. April 2017 | 20:34
Von
Status: Praktikant (860 Beiträge, 337x hilfreich)
der Freund hat also eine einschlägige Vorstrafe und nun wieder Betrug in mehren Fällen begangen.
das ist schlecht!
den das ist schon mal Strafschärfung
es hat keiner ne Glaskugel aber ich würde zwischen Geldstrafe über 90 Tagessätze bis zur Bewährungsstrafe tippen
#5
Antwort vom 30. April 2017 | 20:46
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Leider ja aber steht nicht im Führungszeugnis weil bei Betrug steht immer bis 5 Jahre Haft
#6
Antwort vom 1. Mai 2017 | 10:01
Von
Status: Unbeschreiblich (30197 Beiträge, 9549x hilfreich)
Zitat :Leider ja aber steht nicht im Führungszeugnis weil bei Betrug steht immer bis 5 Jahre Haft
Steht aber im Bundeszentralregister. Und "bis" 5 Jahre bedeutet halt "bis" 5 Jahre, also höchstens 5 Jahre. Bei seiner ersten Verurteilung stand da auch schon "bis 5 Jahre" und trotzdem hat er eine Geldstrafe bekommen und keine 5 Jahre. Wie schon gesagt wurde: Entweder gibt es wieder eine Geldstrafe oder eine kurze Freiheitsstrafe zur Bewährung.
#7
Antwort vom 1. Mai 2017 | 14:44
Von
Status: Unbeschreiblich (34258 Beiträge, 17732x hilfreich)
Steht aber im Bundeszentralregister. Wenn es mehr als 90 TS waren - ja. Das ist bei 4.000 Euro natürlich zu vermuten, aber auch nicht sicher.
#8
Antwort vom 1. Mai 2017 | 17:38
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
War 40 tageaätze a 100er
#9
Antwort vom 1. Mai 2017 | 19:52
Von
Status: Unbeschreiblich (30197 Beiträge, 9549x hilfreich)
Zitat :Steht aber im Bundeszentralregister. Wenn es mehr als 90 TS waren - ja. Das ist bei 4.000 Euro natürlich zu vermuten, aber auch nicht sicher.
Ach so, ich habe das Datum übersehen ... Dann könnte es aus dem BZR schon wieder raus sein, bzw. ist es bei 40 TS.
Dann kommt in der Tat wiederum eine Geldstrafe gut in Frage ...
-- Editiert von !!Streetworker!! am 01.05.2017 19:53
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