Betrug welches strafmaß???

24. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
minni007
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug welches strafmaß???

hallo leute ich bin neu hier und zwar brauche ich dringen einen rat es geht um betrug streitwert 203€ welches strafmaß habe ich zu erwarten ich glaube das ich eine vorstrafe habe weil ich vor ca.zehn jahren eine dumheit begangen habe diepstahl musste sozialstunden leisten die hatte ich auch getahn.Naja jetzt gaht es um die neues sache bitte um hilfe da die hauptverhandlung schon am dienstag ist.
Lg

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
welches strafmaß habe ich zu erwarten


Eine Geldstrafe, die sich vermutlich irgendwo zwischen 20 und 40 Tagessätzen bewegen dürfte.

Deine Uralt-"Vorstrafe" dürfte irrelevant sein, insbesondere, da es sich ja ausweislich deiner Angabe "Sozialstunden" um Jugendstrafrecht gehandelt haben dürfte.

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#2
 Von 
minni007
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

danke erstmal für deine antwort aber die alte vorstrafe war leider keine jugendsünde ich bin jetzt 33J ich habe total vor dem dienstag panik weil ich den richter heute um eine vertagung gebeten habe und er gleich meinte NEIN der termin findet am dienstag stadt und wenn sie nicht kommen dann erlass ich einen haftbefehl usw..... ich habe mich echt erschrocken das ganze doch nur wegen 203€

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#4
 Von 
minni007
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

das weis ich schon seid einigen monaten und seid dem habe ich auch einen anwalt ich hatte was sein honora angeht eine ratenzahlung vereinbart und die habe ich jetzt nur einmal nicht überwiesen wegen geld mangel und jetzt habe ich gestern einen brief bekommen das er den termin beim gericht nicht warnehmen wird wegen den 30€ die ich nicht gezahlt hatte und jetzt will er auf einmal 300€ haben und erst dann wird er mich weiter vertreten und ich habe das geld nicht weil ALG II deshalb auch die ratenzahlung und jetzt sitze ich allein ohne anwalt

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Tja, das ist kein Grund zur Vertagung. Erstens besteht hier kein Anwaltszwang, und zweitens würden Sie durch eine Vertagung ja auch nicht zu 300 Euro kommen.

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