Betrug wenn man am falschen Ort gemeldet ist?

12. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
Patsy
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug wenn man am falschen Ort gemeldet ist?

Hallo, nochmal ich!

Ich habe nochmal eine rechtliche Frage und es geht ebenfalls um die Ex meines Freundes.

Und zwar lebt sie seit Anfang Januar wieder bei ihrer Mutter in Landshut. Zuvor hat sie zusammen mit ihrem (nun meinem) Freund in Wallenhorst bei Osnabrück gelebt. Sie ist aber noch immer oben in Wallenhorst als Erstwohnsitz gemeldet, um eventuelle Fahrten nach Wallenhorst von der Steuer absetzen zu können (umzugskosten).

Ist es rechtens, dass sie noch immer oben gemeldet ist, obwohl sie seit Anfang Januar 2004 wieder in Landshut lebt oder ist das Betrug?

Und noch eine Frage: Wenn es Betrug (oder was anderes) ist, macht sich mein Freund als "Mitwisser" dadurch mit strafbar?

Ich brauche Antworten, um gegebenfalls meinem Freund die Augen öffnen zu können.

Lieben Gruß,

Patsy

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-70
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 102x hilfreich)

Hi Patsy

Habe auch 2 Fragen an Sie!!

"Ist es rechtens, dass sie noch immer oben gemeldet ist, obwohl sie seit Anfang Januar 2004 wieder in Landshut lebt oder ist das Betrug?"

Warum fragen Sie?

"Ich brauche Antworten, um gegebenfalls meinem Freund die Augen öffnen zu können."

Wie Kann man mit Antworten aus dem Internet Augen auf machen?

Cats

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#2
 Von 
Patsy
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Grund tut nichts zur Sache. Ich habe eine Frage gestellt und suche nach Antworten. Mehr nicht. Wenn man mir nicht helfen möchte, dann sollte man nicht auf diesen Beitrag antworten. Ich brauche Hilfe, keine Gegenfragen.

Also bitte, helft mir.

Gruß,

Patsy

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#3
 Von 
guest123-211
Status:
Praktikant
(624 Beiträge, 87x hilfreich)

Der Grund tut sehr wohl was zur Sache! Wenn Sie Ihre Vorgängerin dranhängen möchten, weil sie eben zufällig die Ex Ihres Freundes ist, dann ist dies ein sehr kleinlicher und kläglicher Grund.

Menschlich unterste Schublade ...

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#4
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Hallo Patsy,

das darf sie natürlich nicht. Der Erstwohnsitz ist da, wo der Lebensmittelpunkt ist, wie es so schön heißt. Und nachdem dieser jetzt wieder in Landshut ist, handelt es sich um einen Steuerbetrug.

Aber: was bringt es Ihnen, diese Dame anzuschwärzen? Wenn ich Ihren anderen Beitrag anschaue, scheint die Dame doch alles daran zu setzen, Sie zu verleumden und in Misskredit zu bringen. Setzen Sie sich nicht auf das gleiche Niveau herab, sondern ignorieren Sie sie. Damit ärgern Sie diese Frau noch viel mehr, und vor allem macht es ihr dann irgendwann keinen Spaß mehr.

Jetzt muss ich aber doch mal eine Gegenfrage stellen: was sagt denn Ihr Freund dazu? Der muss doch auch eine Meinung haben? Wenn er zulässt, dass man mit Ihnen so umgeht und auch keine klare Position zu Ihrer Beziehung bezieht, können Sie ihm auch nicht die Augen öffnen, indem Sie ihm beweisen, dass seine Exfreundin Steuerbetrug betreibt. Oder kann er sich nicht so recht von ihr lösen? Kontakt zu halten ist ja ok, aber nicht eindeutig und klar zur neuen Freundin zu stehen eben nicht. Sie allein können beurteilen, ob dieser Mann Sie wirklich "verdient" hat.

Gruß und gute Nerven,
karamel

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Wenn die Ex Deines Freundes in Wallenhorst statt in Landshut gemeldet ist, dann ist das allenfalls ein Verstoß gegen das Meldegesetz.

Die steuerliche Absetzbarkeit von Umzugkosten oder einem zweiten Wohnsitz ist unabhängig davon, wo man gemeldet ist.

Wenn die Ex jedoch in ihrer Steuererklärung Umzugskosten angibt, die nicht angefallen sind oder eine doppelte Haushaltsführung angibt, dann ist das Steuerhinterziehung. Falls Dein Freund dazu beiträgt, dass die Ex solche Angaben machen kann, dann begeht er Beihilfe zur Steuerhinterziehung.

Wenn Dein Freund mit seiner Ex aber nichts mehr zu tun hat, dann muss er weder dafür einstehen, wo sie gemeldet ist, noch dafür, was sie in ihrer Steuererklärung angibt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

>>Wenn die Ex jedoch in ihrer Steuererklärung Umzugskosten angibt, die nicht angefallen sind oder eine doppelte Haushaltsführung angibt, dann ist das Steuerhinterziehung.>>

So habe ich das jedenfalls aufgefasst: doppelte Haushaltsführung mit Erstwohnsitz in Osnabrück. Hätte ich wohl noch mal nachhaken sollen - danke hh!

Gruß karamel

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Patsy
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten. Ich habe keinesfalls vor, meine "Vorgängerin" anzuschwärzen", denn das zeugt von schlechtem Charakter und das ist nicht mein Stil.

Ich wollte mich einfach nur über die Rechtslage informieren.

Daher vielen Dank für die antworten, die mir sehr geholfen haben.
Das Problem mit meinem Freund werd ich sowieso anderweitig lösen müssen :-)))

Gruß,

Patsy

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