Betrug - wollte die sachen bezahlen aber ich komme nicht an denn gläubiger ran?

22. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
unattainably
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 5x hilfreich)
Betrug - wollte die sachen bezahlen aber ich komme nicht an denn gläubiger ran?

hallo
ich habe ein kleines Problem.Durch meinen Exmann stehe ich negativ in der Schufa und habe letztes Jahr im September in einem kleinen warenhaus im wert von ca 90 euro ein paar Kleider gekauft und mit EC (unterschrift)bezahlt.Zu diesem Zeitpunkt war mein Konto gedeckt.Als die Firma versuchte denn Betragabzubuchen wurden aber zwischenzeitlich andere Sachen abgebucht so das das Konto nicht mehr gedeckt war.Da ich kurz vor der Geburt meines Kindes stand und viel Stress hatte habe ich das nicht gleich gemerkt.Nach der Geburt schrieb mir die Polizei ich solle eine Aussage machen da ich wegen Betrugs angezeigt worden wäre.Ich konnte aber an diesem Tag nicht und habe dort auf denn AB gesprochen und um einen neuen Termin gebeten.Einen neuen Termin habe ich nie erhalten dafür ein Schreiben des Gerichts das ich am 24.04.2008 vor Gericht zu erscheinen hätte da ich Angeklagt wäre wegen Betrugs!Ich hatte in der vergangenheit auch schon kleine Probleme mit EC zahlungen die aber nie zur Anzeige geschweigedem vor Gericht kammen und meine sachen habe ich alle Bezahlt.Nun habe ich aber trotzdem Angst weil ich nicht weiß was auf mich zukommen kann.Da ich mir einen Anwalt im moment nicht leisten kann werde ich alleine vor Gericht gehen.Ich wollte die sachen auch schon bezahlen aber ich komme nicht an denn gläubiger ran.Und da ich vor der Tat schon mal eine ev abgegeben habe werfen sie mir jetzt Betrug mit vorsatz vor!!Kann mir jemand sagen auf was ich mich einstellen soll, kann???Ich bin Mutter von 4 Kindern und bin verheiratet mein mann arbeitet das heißt wir sind eigentlich eine normale Familie.Bitte helft mir ich habe wirklich angst!!
LG Unattainably

-- Editiert von unattainably am 22.04.2008 20:37:05

-- Editiert von unattainably am 22.04.2008 20:52:40

-- Editiert von unattainably am 22.04.2008 20:54:55

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

Also es muss zunächst erstmal festgestellt wurden ob Ihnen der Vorsatz nachgwiesen werden kann, das wieder so nen typischer Fall wo der Amtsanwalt -oder auch der StA selbst- fix ne Anklage zusammenzimmert. Mann will ja die Verurteilungszahlen hoch halten.

Einen 2. Termin bei der Polizei muss Ihnen nicht aber nicht eingeräumt werden. Es verletzt nicht Ihr Recht auf Rechtliches Gehör.

Es wäre im Verfahren sicher hilfreich wenn Sie per Kontoauszug nachweisen könnten, dass zum Zeitpunkt der Zahlungen ein Verfügungsrahmen (Dispo oder Guthaben) bestand, und die Abbuchung erst Tage später erfolgte. Wo dann andere Zahlungen abgebucht wurden.

Obs hilft verbleibt abzuwarten, die Rechtssprechung tendiert dahin das Sie Einnahmen und Ausgaben überblicken können, und Sie wissen ob da noch was anderes abzubuchen ist oder eben nicht.

Anders verhält sich das nur wenn die fragliche Abbuchung die zur Nichtdeckung des Kontos führte unberechtigt war, und Sie diese später zurückgebucht haben.

Ich meine zwar das solche Sachen nicht angeklagt gehören. Weil es mittlerweile mit dem EC-PIN/EC-Chash Verfahren eine Möglichkeit gibt sich vor solchen Problemen aus Sicht der Geschäfte zu schützen. Das ändert leider jedoch nichts an Rechtsprechung und Sachlage, nach dieser haben Sie Allerwarscheinlichkeit nach einen Betrug begangen.

Vielleicht zahlen Sie den Betrag nun einfach, das Sie an die Firma nicht rankommen nehme ich Ihnen nicht ab, Sie könnten das Geld z.b. auf das Konto überweisen welche versuchte abzubuchen, geben Sie dabei doch den Verwendungszweck an den die Firma beim Abbuchungsversuch angab, Ihre Bank hilft Ihnen sicher gerne weiter. Ansonsten können Sie sicher auch mal bei der Firma vorbeigehen oder?

Was kommt auf Sie zu, tja das ist sehr schwierig zu beantworten, da Sie vor Gericht und auf hoher See allein vor Gott, und dem Richter stehen, ich würde mal sagen Geldstrafe oder Bewährungsstrafe unter 6 Monaten.




-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten.
"

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#2
 Von 
dadl6
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 105x hilfreich)

quote:
Das 123recht.net Forum ist ein reines Laien-Forum und stellt keinerlei Rechtsberatung dar! Rechtsberatung im Einzelfall ist untersagt.

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#3
 Von 
unattainably
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 5x hilfreich)

vielen lieben dank für ihre antwort.Ja die Kontoauszüge habe ich bereits rausgelegt um sie morgen mit zu nehmen.Ich gebe eine sache zu und zwar das ich wirklich durch umzug geburt und altagsstress die rechnung bzw.mahnung vergessen habe zu bezahlen.Aber vorsätzlich habe ich dies nicht begangen.
Na gut morgen früh ist mein Termin und ich werde ja sehen was dabei rauskommt.Ich hoffe sie behalten recht und mir passiert nicht mehr wie eine geldstrafe oder eine bewährung.
MFG Unattainably

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
unattainably
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 5x hilfreich)

so verhandlung ist rum.Da der Richer gesehen hat das ich meine altsachen immer bezahlt habe hat er mich nur zu 50 euro strafe verurteilt.Er hatte eine sache wo ich gerade am abbezahlen bin mit rein genommen und da da noch 50 € offen sind muß ich im gesamten 100 € bezahlen.Puhh gut dabei weg gekommen und nie wieder machen !!!!
Vielen dank für ihre hilfe.:)
MFG

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