Betrug/Urkundenfälschung (Semesterticket gefälscht)

4. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
Martin-1984
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 12x hilfreich)
Betrug/Urkundenfälschung (Semesterticket gefälscht)

Hallo,

ich bin Student und habe für meine Freundin ein Semesterticket gefälscht (mit einem Fotobearbeitungsprogramm am Computer).
Nun ist sie erwischt worden und laut Schaffner wird die Deutsche Bahn AG gegen uns beide Anzeige wegen: Betrug und Urkundenfälschung einreichen.
Die 40,00 Euro fürs Schwarzfahren wird meine Freundin sofort zahlen, wenn das Schreiben zu Ihr nach Hause kommt.

Sie ist 18 Jahre alt und ich bin 21. Beide noch nie auffällig geworden, ohne Vorstrafe etc.


Wie wird das nun weitergehen?
Wird uns ein Anwalt der Deutschen Bahn anschreiben und eine Geldstrafe fordern, bekommen wir eine Vorladung zur Polizei oder kontaktiert uns die Staatsanwaltschaft?



Viele Grüße,
Martin

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thomasovic
Status:
Praktikant
(760 Beiträge, 172x hilfreich)

Hat sie ausgesagt das sie das Ticket von Ihnen hat? :(

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#2
 Von 
Martin-1984
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 12x hilfreich)

nein, hat sie nicht gemacht.

Aber: Es steht eine bahninterne Ticketnr. auf dem Semesterticket. (und zwar meine, die haben wir nicht geändert)

Der Kontrolleur, hat meiner Freundin gesagt, dass beide angeschrieben werden...

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#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Ich denke, die Deutsche bahn AG wird eine Strafanzeige stellen. Die Polizei wird dann ermitteln und nach Abschluß der Ermittlungen den fall der Staatsanwaltschaft vorlegen. Dort wird dann entschieden, was weiter passiert. In betracht kommt:
- Einstellung ohne Auflagen
- Einstellung mit Geldbuße
- Strafbefehl
- Anklage

Für was sich der Staatsanwalt entscheidet ist schwer vorherzusagen, aber da ihr beide bisher noch nicht auffällig gewesen seid, dürfte das ganze nicht so schlimm werden.....

gruß justice

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#4
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

@justice005:

Einstellungen kommen nicht in Frage. Mittlerweile bejaht die StA bei Leistungserschleichung das besondere öffentliche Interesse. Hier kommt auch noch der § 263 hinzu.
Eine Nebenfolge, nämlich die Einziehung der Geräte ist nicht auszuschließen.

-- Editiert von meri am 04.05.2006 20:06:14

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#5
 Von 
Martin-1984
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 12x hilfreich)

@meri:
"Einziehung der Geräte",
was meinen Sie damit ?

Scanner und Computer werden beschlagnahmt?
(kriegen wir das denn wieder zurück?)


Ist das nicht ein wenig zu
übertrieben diese Vorstellung?

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#6
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Tatwerkzeuge können ersatzlos eingezogen werden.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Das ist richtig. tatwerkzeuge, also in dem fall der Computer können gem § 74 eingeogen werden.

Allerdings beschreibt meri hier den worst case. Ich halte es eher für unwahrscheinlich, daß es dazu kommt.

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#8
 Von 
Lichtgestalt
Status:
Schüler
(427 Beiträge, 202x hilfreich)

Schade, daß du die Tat nicht an einem öffentlich zugänglichen PC begangen hast, z.B. in der Uni, dich aber nicht mehr an das genau Gerät zurückerinnern könntest. Alle Uni-PCs würde der Staat nämlich schwerlich beschlagnahmen wegen so etwas, und dein Heim-PC hätte nix mit der Sache zu tun.

Aber leider war es ja dein Heim-PC... hmm, schade aber auch... echt zu schade... aber da kann man nichts machen.

-- Editiert von Lichtgestalt am 07.05.2006 16:19:02

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#9
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Das der heimische Rechner dafür verwendet wurde, muß ja erst einmal nachgewiesen werden. Wenn man das selbst nicht zugibt und dafür sorgt, dass die Festplatte gegen eine neue getauscht wird, dürfte das schwierig werden.

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#10
 Von 
leostar
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo ich habe das gleiche Problem!
Also ich bin einen ausländischen Student und habe mein Porte-Monnaie mit einem auf meine Name gefälschten Semesterticket drin verloren. Jemand hat es gefunden und mit im S-Bahn gefahren und wurde erwischt. Einigen Wochen später bekamm ich eine Vorladung der Polizei als Zeuge wegen Betrug. Bei der Polizei habe ich gesagt, dass ich nichts von diesem gefälschten Ticket weiß obwohl es auf meine Name war. Ich habe behauptet, dass nur mein Ausweis und andere Papiere in meinem Porte-Monnaie waren. Aber vorletzte Woche hat die Polizei noch ein gleich Semesterticket in meinem neuen Porte-Monnaie bei mir gesehen, und ich habe noch gelogen indem ich geasgt habe, dass ich dieses neue Semesterticket einige Tage nach dem Verlust meines Porte-Monnaie per Post anonym-weise bekommen habe und wusste nicht von wem es geschickt wurde.
Aber jetzt habe ich Angst, dass die Polizei die Lüge entdeckt und ich will jetzt an die Polizei sagen was genau passiert war. also ich habe die beide Tickets an einem Unbekannten gekauft!!
soll ich gestehen? oder warten bis die Staatsanwaltschaft sich bei mir meldet?
Ich hatte Angst im Gefängnis zu gehen oder zurück in meinem Land geschickt zu werden, deswegen habe ich gelogen.
Bitte um Ihre Hilfe.

Mit freunlichen Grüßen

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