Ich moechte meinen ehemaligen Chef wegen Betrugs bei der Staatsanwaltschaft
anzeigen: Er hatte damals, als er mich einstellte zwei Firmen. Er hat mich zunaechst in der Firma A angestellt. Als er erfuhr, dass er fuer mich Eingliederungshilfe vom Arbeitsamt kassieren koennte: 24.000DM (allerdings nur, wenn das vor Arbeitsvertragsabschluss beantragt wurde), kuendigte er mir, ich war drei Tage arbeitslos, er beantragte die Eingliederungshilfe und stellte mich dann in Firma B ein. Allerdings liess er mich daraufhin 17 Monate fuer Firma A arbeiten: dokumentiert u.A. durch meinen Namen auf unzaehligen Bestellfaxen mit Briefkopf von Firma A.
Kann mir der ehemalige Chef was anhaben, wenn ich dieses meines Erachtens betruegerische Vorgehen anzeige, Stichwort Geheimhaltung etc.?
Kann mich der Staatsanwalt ggf. der Mitttaeterschaft bezichtigen?
Ich hatte davon eigentlich keinen Vorteil. Im Gegenteil: Firma A wurde spaeter von einer anderen Groesseren Firma aufgekauft. Mittlerweilen hat diese sich durch Missmanagement zugrundegerichtet und ich bin in drei Monaten arbeitslos. Die Nachfolgefirma will die Zeit bei Firma B nicht bei der Abfindung beruecksichtigen: Mein Schaden hier ca. 1110 EUR - 1570 EUR (je nach Berechnungsgrundlage).
Kann ich diese entgangene Abfindung bei meinem alten Chef einklagen?
Ziemlich verworren alles, wuerde mich freuen, wenn ich hilfreiche Kommentare bekommen koennte.
Gruesse von Hadriano
Betrugsanzeige gehen Chef - kann das nach hinten losgehen?
4. April 2004
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Frage vom 4. April 2004 | 16:36
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrugsanzeige gehen Chef - kann das nach hinten losgehen?
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#1
Antwort vom 4. April 2004 | 19:33
Von
Status: Beginner (103 Beiträge, 3x hilfreich)
Hallo Hadriano !
Das schlechte zuerst :Recht auf Abfindung hast Du leider nicht !!
Auf jeden Fall würde ich den betrügerrischen Arbeitgeber Anzeigen es sind Deine,Unsere Steuern die er GESTOHLEN hat !!
Grüße von Tracheo !!
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