Betrugsanzeigen bekommen.

4. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
familytime
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrugsanzeigen bekommen.

Hallo.
Ich habe da eine wichtige frage.
Ich habe öfters sachen im internet verkauft (in foren)
habe das geld bekommen, aber die sachen nie abgeschickt.
Nicht weil ich nicht wollte oder konnte. Es wurde mir einfach alles zuviel.
hatte schon fast einen nervenzusammenbruch gehabt.
So und nun habe ich mehrere anzeigen bekommen, wegen Betrug.

Bei einigen habe ich bereits meine schuld beglichen.
aber noch nicht bei allen.

Bei 3 anzeigen habe ich eine geldstrafe bekommen.

die anderen anzeigen sind noch nciht bearbeitet.

Womit muss ich rechnen?
Wie gesagt, ich habe bei einigen meine schuld beglichen.
Ich habe 3 kinder.
Muss ich ins gefängnis?
Was kann ich machen?

p.s. es war nie absicht.

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18 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33935 Beiträge, 17629x hilfreich)

Hi,

wie wäre es mit ein paar Infos? Schadenshöhe, bisher verhängte Strafen etc.?

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
familytime
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

1200€ stafe bekommen. für 3 anzeigen.
mehr nicht.

hatte vorher keine strafen.

nur jetzt wieder anzeigen bekommen, die noch nicht bearbeitet sind.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33935 Beiträge, 17629x hilfreich)

Hi,

die Schadenshöhe bei den aktuellen Anzeigen bitte! Ob das 100 oder 10.000 Euro sind, macht schon einen Unterschied. Und die 1.200 Euro waren wieviele Tagessätze?

Gruß vom mümmel

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#4
 Von 
sandynchen
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

also, eine Prognose ist vorliegend kaum möglich, weil nicht bekannt ist, welche Strafen in welchen zeitlichen Abständen und in welcher Höhe verhängt wurden. GGf. sind ja die früheren Sachen gesamtstrafenfähig.
Wichtig wäre auch, ob bzgl. der vorangegangenen Taten inzwischen die Schäden wieder gutgemacht wurden, zu welchem Zeitpunkt die den jetzigen Anzeigen zugrunde liegenden Taten begangen wurden usw.
na ja und die jeweiligen Schadenshöhen dürften da auch noch eine nicht ganz unwesentliche Rolle spielen.

Insofern wären weitere Infos sinnvoll...

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#5
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 412x hilfreich)

Wichtig wäre auch, ob die 1200 Euro schon vollständig bezahlt sind, denn das könnte einer günstigeren Gesamtstrafenbildung entgegenstehen.

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#6
 Von 
familytime
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

also die 1200€ wurden noch nicht gezahlt da ich jetzt erst bescheid bekommen habe.
Habe es bei den "geschädigten" wieder gut gemacht, und Ihr Geld zurück Überwiesen.
Bei den aktuellen Schadenshöhe sind zwischen 30€ und 700€
bei 2 anzeigen hat sich das überschnitten.
Also ich habe denen das Geld Überwiesen, die haben mich aber dann schon angezeigt. Obwohl ich denen gesagt habe das ich es denen dann und dann wieder gebe.
Die haben die anzeigen bereits zurückgezogen.
Die 2 anzeigen von damals wurden ebenfalls zurückgezogen.
Gestern und Heute.
(aber die strafe bleibt ja trotzdem)

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#7
 Von 
dadl6
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 106x hilfreich)

x mal gewerbsmäßiger Betrug = Freiheitsstrafe zwischen 1 und 2 Jahren, möglicherweise noch zur Bewährung.

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#8
 Von 
familytime
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Was heißt "gewerbsmäßiger Betrug"?
Es waren immer mal kleinere beträge.
Die meisten sind bereits beglichen.
Und die haben ja auch die anzeigen wieder zurückgenommen.

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#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33935 Beiträge, 17629x hilfreich)

Hi,

man kann eine Anzeige nicht zurücknehmen, bestenfalls einen Strafantrag. Der ist aber nur bei Betrug bis zur Höhe von ca. 50 Euro notwendig, andernfalls handelt es sich um Offizialdelikte.
Was die Strafe anbelangt: Sie haben noch immer nicht mitgeteilt, wegen wievieler Delikte Sie aktuell vor Gericht gestellt werden. Daß die Schadenshöhe zwischen 30 und 700 Euro liegt, nützt als Information gar nichts. Man bräuchte eine Info wie z. B.: Es sind sieben Delikte mit einer GESAMTschadenshöhe von 2000 Euro.

Gruß vom mümmel

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#10
 Von 
familytime
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

tja das weiß ich eben nicht.
Ich glaube mittlerweile sind es 7 delikte mit einer schadenshöhe von knappe 1900€

5 geschädigte sind bereits abgezahlt.
Also den schaden habe ich bei denen gezahlt.
bei den anderen 2 ist es aber eine höhe von 1250€ schaden....

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#11
 Von 
dadl6
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 106x hilfreich)

Für die Beurteilung der Gewerbsmäßigkeit spielt die Schadenshöhe primär keine Rolle.

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#12
 Von 
familytime
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber was heißt "GEWERBSMÄßIG"???

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#13
 Von 
dadl6
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 106x hilfreich)

Gewerbsmäßig handelt, wer sich aus wiederholter Tatbegehung eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von einigem Umfang verschaffen möchte, ohne dass er daraus ein 'kriminelles Gewerbe' machen braucht. Unter diesen Voraussetzungen kann bereits eine einmalige Tatbegehung für die Annahme der Gewerbsmäßigkeit ausreichen.

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#14
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33935 Beiträge, 17629x hilfreich)

Hi,

gewerbsmäßig heißt hier, daß Sie von den Betrügereien gelebt haben oder daß diese einen wesentlichen Teil Ihres Einkommens dargestellt haben. Ich weiß nicht recht, warum dadl6 sich da so sicher ist, daß es sich hier um gewerbsmäßigen Betrug handelt. Ich würde angesichts der Schadenshöhe und des erkennbaren Bemühens um Schadensausgleich mit einer Geldstrafe oder schlimmstenfalls mit einer kurzen, zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe rechnen.

Gruß vom mümmel

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#15
 Von 
familytime
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok.
Ich danke euch für eure hilfe.
Hoffe es fällt nicht so schlimm aus.
Es war ja nie absicht gewesen.
Versuche es ja auch zu begleichen und klären.
Mir wurde einfach alles zuviel.
Ich habe total das schlechte gewissen.
Mensch...
Könnte echt heulen.
Zumal ich ja 3 kinder hier habe.
Die sind ja noch so klein.
War einfach überfordert.

Versuche jetzt alles auszugleichen. auf die richtige schiene zu kommen.

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#16
 Von 
dadl6
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 106x hilfreich)

@ mümmel:

quote:
Ich weiß nicht recht, warum dadl6 sich da so sicher ist, daß es sich hier um gewerbsmäßigen Betrug handelt.


Dass ich diesen Aspekt mit in die Diskussion eingebracht habe, heisst noch nicht, dass ich mir da sicher bin oder auch dieser Ansicht bin. Ich meine nur, dass man diese Ansicht aufgrund der bisherigen Sachverhaltsschilderung auch vertreten kann.

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#17
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33935 Beiträge, 17629x hilfreich)

@ dadl6,

Ihre Strafprognose las sich aber ganz so, als wären Sie sich da sicher.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
dadl6
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 106x hilfreich)

Bei Annahme der Gewerbsmäßigkeit schon!

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