Guten Tag,
mein Problem ist zweigeteilt. Kurz die Fallschilderung:
1.
Ich bin kleiner gewerblicher Händler auf einer Interplattform. Ich habe vor wenigen Tagen einen Vertrag mit einem Dienstleister abgeschlossen, der besagt, dass dieser Dienstleister die Abwicklung und den Versand über meinen Account laufen lässt und ich als Vermittler auftrete. Kurz nach Vertragsunterzeichnung haben wir Artikel zum Verkauf angeboten und Umsatz erzielt.
Nun stellt sich jedoch heraus, dass der Dienstleister Zahlungsaufforderungen an die Käufer gestellt hat und darin einen ganz anderen Firmennamen angibt, als auf dem Vertrag.
Ich konnte die meisten Käufer, leider nicht alle, vor der Zahlung des Betrages warnen. Trotzdem bin ich nicht sicher, ob es sich um einen Betrugsversuch handelt, oder die Logistikfirma einfach nur ein Subunternehmer der Vertragsfirma ist. Eine Stellungnahme der Vertragsfirma habe ich bisher (seit 24 Std)nicht erhalten .
Nun möchte ich einerseits natürlich nicht meine Vertragsfirma beschuldigen, denn wie gesagt, es handelt sich nur um einen Anfangsverdacht, den ich durch nichts beweisen kann.
Andererseits weiss ich nicht, ob es so etwas wie "Betrugsverschleppung" gibt.
2.
Wenn der Käufer an den Dienstleiter mit einem anderen Firmennamen überwiesen hat, wie sieht es da mit meiner Schdensersatzpflicht aus, wenn es tatsächlich um Betrug
geht?
Danke für Ihre Hilfe.
Betrugsverdacht - Schadensersatzpflicht
30. August 2007
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Frage vom 30. August 2007 | 12:16
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrugsverdacht - Schadensersatzpflicht
#1
Antwort vom 30. August 2007 | 12:24
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1719x hilfreich)
Schon die Konstellation finde ich höchst fragwürdig. Warum holt sich der Vertragspartner nicht selbst einen Account und tritt über einen 'Vermittler' auf? Das hat normalerweise halbseidene Gründe (Betrugsvorhaben, vorliegende Sperrung wegen zweifelhaften Verhaltens etc.).
Und jetzt?
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