Betrugsvorwurf + Problem mit Anwältin

11. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
HoheSee
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrugsvorwurf + Problem mit Anwältin

Guten Tag!

Bin neu hier und habe eine Frage betreffend meiner Anwältin.
Aber zunächst, worum es geht:

Vor knapp drei Wochen erhielt ich von der Polizei eine Vorladung wegen Betruges. Nachdem ich aus allen Wolken gefallen bin, habe ich mir gleich eine Anwältin gesucht, die dann erstmal Akteneinsicht beantragt hat (bei der Vorladung war ich nicht).

Die Akte wurde mir dann von der Anwältin zugeschickt und eine Beratungsgespräch vereinbart.
Nach Sichtung der Akte (200 Seiten!) war mir ganz schlecht. Jemand hat auf meinen Namen mehrere Ebay- und Paypal-Konten sowie Bankkonten in England eröffnet und darüber Filmscanner und Konzertkarten verkauft. Eine Handynummer auf meinen Namen und Anschrift wurde auch angelegt.

Ich muss dazu erwähnen, dass mein Email-Konto, über das ich ganz viele sensible Dokumente verschickt habe (Ausweis, Reisepass, Kreditkarten, Führerschein, Meldebescheinigung usw., usw.) Ende letzten Jahres gehacked wurde, was ich aber leider erst sehr spät gemerkt habe. Mit all den Daten aus diesem Email-Konto muss es für jeden eich Leichtes gewesen sein, von mir einen digitalen 1:1-Klon anzulegen und krumme Dinger zu drehen.

Nun aber zu meinem Anwalt-Problem: Ich hatte heute besagtes Beratungsgespräch per Telefon. Dieses war wenig erbaulich und auch sehr kurz. Nur rund vier Minuten inklusive Weiterstellung und Warteschleife. Finde ich nicht lang.

Meine Anwältin hat mich dann auf den Kopf zu gefragt, was an den Sachen dran sei, zu was ich mich bekenne und ob ich alle Taten auf mich nehmen und die Geschädigten per Ratenzahlung entschädigen würde. Da war ich erstmal völlig baff.

ICH bin der Geschädigte! Und meine Anwältin behandelt ihren eigenen Mandanten wie einen verurteilten Straftäter? Noch dazu soll ich jetzt eine Stellungnahme schreiben (zu 200 Seiten Akte!), damit sie wiederum eine Stellungnahme für die Staatsanwaltschaft aufsetzen kann.

Jetzt bin ich völlig perplex. Sollte ein Strafverteidiger nicht von der Unschuld seines Mandanten ausgehen? Und wieso muss ich eine Stellungnahme schreiben und dafür die ganze Akte durcharbeiten? Dafür habe ich doch meine Anwältin (üppig) bezahlt.

Ich weiß jetzt nicht mehr weiter. Soll ich der Anwältin das Mandat entziehen und mir einen neuen Anwalt suchen? Was ist dann mit meiner bereits gezahlten Gebühr? Bringt eine weitere Verteidigung durch die Anwältin, erst recht vor Gericht, vor diesem Hintergrund überhaupt was? Bin völlig ratlos....

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von HoheSee):
Ich muss dazu erwähnen, dass mein Email-Konto, über das ich ganz viele sensible Dokumente verschickt habe (Ausweis, Reisepass, Kreditkarten, Führerschein, Meldebescheinigung usw., usw.)


An wen?

Zitat (von HoheSee):
Meine Anwältin hat mich dann auf den Kopf zu gefragt, was an den Sachen dran sei, zu was ich mich bekenne und ob ich alle Taten auf mich nehmen und die Geschädigten per Ratenzahlung entschädigen würde. Da war ich erstmal völlig baff


Offenbar ist sie nicht von der Unschuld überzeugt...nach Aktenlage.

Zitat (von HoheSee):
Sollte ein Strafverteidiger nicht von der Unschuld seines Mandanten ausgehen?


Grundsätzlich schon.

Zitat (von HoheSee):
Und wieso muss ich eine Stellungnahme schreiben und dafür die ganze Akte durcharbeiten? Dafür habe ich doch meine Anwältin (üppig) bezahlt.


Wie üppig?

Aber davon abgesehen kennt die Anwältin nur das was objektiv in der Akte steht, nicht Deine subjektive Sichtweise zu jedem Fall. Die Stellungnahme kann sich doch aber ohnehin in 1 Satz erschöpfen: "Ich habe mit alledem nichts zu tun"

Zitat (von HoheSee):
Ich weiß jetzt nicht mehr weiter. Soll ich der Anwältin das Mandat entziehen und mir einen neuen Anwalt suchen?


Wenn Du weiterhin zu 100 Prozent auf komplett unschuldig setzen willst, solltest du zumindest mal ein Grundsatzgespräch mit ihr führen.

Zitat (von HoheSee):
Was ist dann mit meiner bereits gezahlten Gebühr?


Kommt drauf an, was für eine Honorarvereinbarung geschlossen wurde und was Du bereits gezahlt hast. Ein Teil ist in jedem Fall weg, möglicherweise auch alles.

Zitat (von HoheSee):
Bringt eine weitere Verteidigung durch die Anwältin, erst recht vor Gericht, vor diesem Hintergrund überhaupt was?


Wie gesagt: Grundsatzgespräch führen.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 11.03.2020 19:49

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1591 Beiträge, 976x hilfreich)

Ich bin jetzt absolut kein Strafrechtler, aber ein Erfordernis, so viele sensible Daten "(Ausweis, Reisepass, Kreditkarten, Führerschein, Meldebescheinigung usw., usw.)" per E- Mail zu versenden, ist doch recht schlecht vorstellbar. Wer wollte denn das alles haben?
Deine Anwältin muss nicht an deine Unschuld glauben, aber sie muss wissen, was gewesen ist, um dich gut zu verteidigen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von HoheSee):
Und wieso muss ich eine Stellungnahme schreiben und dafür die ganze Akte durcharbeiten?

Weil die wenigsten Rechtsanwält Hellseher sind oder Gehirnscanner ihr eigen nennen.

Man wird die eigene Sicht also selber schildern müssen und auch selber schauen müssen was man als Beweise für seine Unschuld zusammen bekommt.



Zitat (von HoheSee):
Dafür habe ich doch meine Anwältin (üppig) bezahlt.

Mehr als die üblichen 800 - 1200 EUR? Wie viel mehr?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HoheSee
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat (von HoheSee):
Ich muss dazu erwähnen, dass mein Email-Konto, über das ich ganz viele sensible Dokumente verschickt habe (Ausweis, Reisepass, Kreditkarten, Führerschein, Meldebescheinigung usw., usw.)


Zitat:
An wen?


Ach, an ganz verschiedene Stellen. Z.B. an Paypal und Ebay und weitere Online-Marktplätze zur Verifikation meiner Geschäftskonten, zur Eröffnung von Bitcoin- und Tradingkonten und dergleichen mehr.


Zitat (von HoheSee):
Und wieso muss ich eine Stellungnahme schreiben und dafür die ganze Akte durcharbeiten? Dafür habe ich doch meine Anwältin (üppig) bezahlt.


Zitat:
Wie üppig?


1300,- Euro. Aber mittlerweile habe ich gelesen, dass das noch ein ganz normaler Kurs ist. Hatte allerdings noch nie einen Strafrechts-Anwalt, deshalb kam es mir viel vor.

Zitat:
Aber davon abgesehen kennt die Anwältin nur das was objektiv in der Akte steht, nicht Deine subjektive Sichtweise zu jedem Fall. Die Stellungnahme kann sich doch aber ohnehin in 1 Satz erschöpfen: "Ich habe mit alledem nichts zu tun"


Danke. Ich werde aber, glaube ich, besser ein bisschen mehr schreiben.

Zitat (von HoheSee):
Ich weiß jetzt nicht mehr weiter. Soll ich der Anwältin das Mandat entziehen und mir einen neuen Anwalt suchen?


Zitat:
Wenn Du weiterhin zu 100 Prozent auf komplett unschuldig setzen willst, solltest du zumindest mal ein Grundsatzgespräch mit ihr führen.


Ist heute geschehen.



-- Editiert von !!Streetworker!! am 11.03.2020 19:49

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
HoheSee
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von salkavalka):
Ich bin jetzt absolut kein Strafrechtler, aber ein Erfordernis, so viele sensible Daten "(Ausweis, Reisepass, Kreditkarten, Führerschein, Meldebescheinigung usw., usw.)" per E- Mail zu versenden, ist doch recht schlecht vorstellbar. Wer wollte denn das alles haben?
Deine Anwältin muss nicht an deine Unschuld glauben, aber sie muss wissen, was gewesen ist, um dich gut zu verteidigen.


Die Dokumente gingen an ganz verschiedene Stellen (siehe meine Antwort oben), also nicht ALLES an einen Empfänger.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
HoheSee
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von HoheSee):
Und wieso muss ich eine Stellungnahme schreiben und dafür die ganze Akte durcharbeiten?

Zitat:
Weil die wenigsten Rechtsanwält Hellseher sind oder Gehirnscanner ihr eigen nennen.


Stimmt allerdings.

Zitat:
Man wird die eigene Sicht also selber schildern müssen und auch selber schauen müssen was man als Beweise für seine Unschuld zusammen bekommt.


Da gibt es hoffentlich genug. Eine Frage dazu noch: Ich habe mittlerweile gelesen, dass Polizei bzw. Staatsanwaltschaft auch zu meiner Entlastung ermitteln muss. Darauf gibt der Inhalt der Akte jedoch überhaupt keinen Hinweis. Es wurden ausschliesslich belastende Umstände ermittelt. Liegt dann hier eventuell ein Versäumnis der Ermittler vor bzw. kann man die Ermittlung entlastender Umstände einfordern? Bisschen komisch formuliert von mir, aber ich hoffe, es ist ungefähr klar, was ich meine...

Zitat (von HoheSee):
Dafür habe ich doch meine Anwältin (üppig) bezahlt.

Mehr als die üblichen 800 - 1200 EUR? Wie viel mehr?


1300,- Euro. Aber wie mittlerweile recherchiert, ist das wohl noch im Rahmen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Ganz ehrlich - als Anwältin hätte ich Ihnen die Unschuld auch nicht ohne Nachfrage abgenommen. Mailaccount Ende des Jahres gehacked, nach nicht mal zwei Monaten bereits 200 Seiten Akte, Vorladung erhalten ... denkbar, aber m.E. unglaubwürdig.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von HoheSee):
Eine Frage dazu noch: Ich habe mittlerweile gelesen, dass Polizei bzw. Staatsanwaltschaft auch zu meiner Entlastung ermitteln muss.

So weit zur Theorie. In der Praxis wird diese Pflicht in der "ersten Runde" nur sporaisch bis marginal erfüllt, denn auch da fehlen die Hellseher.



Zitat (von HoheSee):
Darauf gibt der Inhalt der Akte jedoch überhaupt keinen Hinweis. Es wurden ausschliesslich belastende Umstände ermittelt.

Ja, deshalb ist es auch so wichtig eine gute, substantierte Stellungnahme zu verfassen. Damit entsprechende Ermittlungsansätze geschaffen werden bzw. im Idealfalle der Gegenbeweis schon fertig auf dem Tisch der Staatsanwaltschaft landet.
Denn auch nach der Stellungnahme ist die Bereitschaft entlastendes zu ermitteln erstaunlich oft eher gering.




-- Editiert von Harry van Sell am 12.03.2020 16:46

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Genau...

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
HoheSee
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von HoheSee):
Eine Frage dazu noch: Ich habe mittlerweile gelesen, dass Polizei bzw. Staatsanwaltschaft auch zu meiner Entlastung ermitteln muss.

So weit zur Theorie. In der Praxis wird diese Pflicht in der "ersten Runde" nur sporaisch bis marginal erfüllt, denn auch da fehlen die Hellseher.



Zitat (von HoheSee):
Darauf gibt der Inhalt der Akte jedoch überhaupt keinen Hinweis. Es wurden ausschliesslich belastende Umstände ermittelt.

Ja, deshalb ist es auch so wichtig eine gute, substantierte Stellungnahme zu verfassen. Damit entsprechende Ermittlungsansätze geschaffen werden bzw. im Idealfalle der Gegenbeweis schon fertig auf dem Tisch der Staatsanwaltschaft landet.
Denn auch nach der Stellungnahme ist die Bereitschaft entlastendes zu ermitteln erstaunlich oft eher gering.




-- Editiert von Harry van Sell am 12.03.2020 16:46


Ok, danke... Dann werde ich mich am Wochenende hinsetzen und eine Stellungnahme schreiben. Das kann ja was werden, wenn ich alles beweisen muss...

Wie ist das denn mit diesem englischen Bankkonto, das angeblich auf meinen Namen läuft? Die Überprüfung der IBAN führt mich zu einer "Revolut"-Bank. Wie bekommt man über dieses Konto eine Information? Über eine Bafin-Anfrage?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von HoheSee):
Wie ist das denn mit diesem englischen Bankkonto, das angeblich auf meinen Namen läuft? Die Überprüfung der IBAN führt mich zu einer "Revolut"-Bank. Wie bekommt man über dieses Konto eine Information? Über eine Bafin-Anfrage?
Warum wollen Sie die Informationen einholen? Die stehen doch alle in der 200-Seiten-Ermittlungsakte.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7236 Beiträge, 1523x hilfreich)

Schreiben Sie keine Stellungnahme. Machen Sie einen Termin MIT der Anwältin und reden Sie unter 4 Augen. Lassen Sie sich auch die Akte zeigen.

Dieses hin- und herschreiben bringt doch nichts. Persönliche Gespräche sind in dem Falle besser

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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