Betrugsvorwurf und Zulassung zur Steuerberaterprüfung

11. September 2021 Thema abonnieren
 Von 
JB994
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrugsvorwurf und Zulassung zur Steuerberaterprüfung

Guten Abend,

ich brauche sehr dringend Hilfe, erstmal zu mir:
Ich bin 27 Jahre alt und studiere Wirtschaftsrecht an der TH Köln, ich benötige um die 2 Jahre bis zum erfolgreichen Abschluss.
Ich habe vorher eine Ausbildung gemacht und als ich fertig war mit meiner Ausbildung wurde ich leider nicht übernommen, ich habe ein halbes Jahr ALG1 erhalten und habe anschließend einen Job gefunden, ich war leider blöd und hab dies zu spät der Bundesagentur mitgeteilt, daraufhin habe ich mit einem Mitarbeiter vom Zoll gesprochen und meine Situation erklärt, ich habe vorher noch nie etwas mit der Bundesagentur oder dem Jobcenter zu tun gehabt, ich habe immer gearbeitet.
Am Telefon hat mir der Mitarbeiter gesagt, dass wäre kein Problem und ich bekomme eine Geldstrafe oder ein Verfahren, leider waren das nur leere Worte, ich habe danach ein Schreiben erhalten mit dem Vorwurf auf Betrug (60Tagessätze) + 900€, die ich zahlen soll.

Als ich jünger war, habe ich sehr viel Blödsinn gemacht und hatte schon vorher ungefähr 80-90 Tagessätze auf dem Tacho (alles bezahlt und nichts mehr mit sowas zu tun), jetzt kommen allerdings nochmal 60 hinzu, also wäre ich bei 150 Ts.
Ich beziehe Bafög und habe mir dennoch einen Anwalt genommen, der sich nicht für mich interessiert, ich habe laufe ihm schon ein halbes Jahr hinterher, leider meldet er sich nicht bei mir und ich kann mir dies auch nicht mehr finanziell leisten.

Ich habe am 20.09.2021 eine Anhörung aber ohne Anwalt wird das nichts mehr, ich habe auch nach einer Rechtsschutzversicherung gesucht aber leider ohne Erfolg für mein Aniegen.

Meine Frage:
kann ich mich in 5 Jahren dennoch zur Steuerberaterprüfung anmelden oder habe ich doch keine Chance mehr?

Ich bitte um Hilfe, ich bin so Ratlos.


Danke für jede Hilfe

-- Editiert von JB994 am 11.09.2021 21:59

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120223 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von JB994):
ich bekomme eine Geldstrafe oder ein Verfahren, leider waren das nur leere Worte,

Wieso, da
Zitat (von JB994):
ich habe danach ein Schreiben erhalten mit dem Vorwurf auf Betrug (60Tagessätze) + 900€, die ich zahlen soll.

hat man doch das angekündigte Verfahren?



Zitat (von JB994):
kann ich mich in 5 Jahren dennoch zur Steuerberaterprüfung anmelden

Anmelden kann man sich immer, da sind die Anforderungen ja recht gering.



Zitat (von JB994):
habe mir dennoch einen Anwalt genommen, der sich nicht für mich interessiert, ich habe laufe ihm schon ein halbes Jahr hinterher,

Was genau war denn der Auftrag an den Anwalt und was genau erwartet man vom Anwalt?



Zitat (von JB994):
Ich habe am 20.09.2021 eine Anhörung aber ohne Anwalt wird das nichts mehr,

Anhörung? Bei wem? Und der Anwalt weis von dem Termin?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JB994
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von JB994):
ich bekomme eine Geldstrafe oder ein Verfahren, leider waren das nur leere Worte,

Wieso, da
Zitat (von JB994):
ich habe danach ein Schreiben erhalten mit dem Vorwurf auf Betrug (60Tagessätze) + 900€, die ich zahlen soll.

hat man doch das angekündigte Verfahren?



Zitat (von JB994):
kann ich mich in 5 Jahren dennoch zur Steuerberaterprüfung anmelden

Anmelden kann man sich immer, da sind die Anforderungen ja recht gering.



Zitat (von JB994):
habe mir dennoch einen Anwalt genommen, der sich nicht für mich interessiert, ich laufe ihm schon ein halbes Jahr hinterher,

Was genau war denn der Auftrag an den Anwalt und was genau erwartet man vom Anwalt?



Zitat (von JB994):
Ich habe am 20.09.2021 eine Anhörung aber ohne Anwalt wird das nichts mehr,

Anhörung? Bei wem? Und der Anwalt weis von dem Termin?


Der Zollbeamte hat mir gesagt, dass ich keinen Eintrag erhalte, ich sollte ja nur eine Summe zahlen als Entschädigung und fertig, leider stehe ich jetzt da und meine Zukunft ist gefährdet.

Am 20.09.2021 ist die Hauptverhandlung beim Amtsgericht.
Der Anwalt sollte sich darum kümmern, dass ich den Eintrag nicht in die Akte bekomme, er hat mir gesagt, dass es unwahrscheinlich ist, dass das Verfahren eingestellt wird aber es besteht eine Chance gegen eine höhere Summe (900€ + eine weitere Summe) den Eintrag zu vermeiden.

Ja anmelden geht aber angenommen werden wahrscheinlich nicht oder?
Die Löschfrist bei meiner Akte liegt bei 10 Jahre oder?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120223 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von JB994):
Am 20.09.2021 ist die Hauptverhandlung beim Amtsgericht.

Also schon etwas mehr als eine Anhörung ...



Zitat (von JB994):
Der Anwalt sollte sich darum kümmern, dass ich den Eintrag nicht in die Akte bekomme,

Das dürfte etwas problematisch werden, gegenüber Sozialbetrug sind die Gerichte nicht so besonders positiv eingestellt.



Zitat (von JB994):
aber es besteht eine Chance gegen eine höhere Summe (900€ + eine weitere Summe) den Eintrag zu vermeiden.

Ja, die Chance besteht. Kommt auf die Argumente und den Vortrag an.



Zitat (von JB994):
Ja anmelden geht aber angenommen werden wahrscheinlich nicht oder?

Kommt darauf an, was genau bei dem Verfahren herauskommt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Ich sehe gar kein größeres Problem - für die Prüfung ist lediglich ein FZ für Behörden vorzulegen: Da steht die Verurteilung entweder gar nicht drin (abhängig davon, wann die 1. Verurteilung war) oder nur für 3 Jahre, und Sie haben doch ohnehin noch 2 Jahre Studium vor sich...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JB994
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Ich sehe gar kein größeres Problem - für die Prüfung ist lediglich ein FZ für Behörden vorzulegen: Da steht die Verurteilung entweder gar nicht drin (abhängig davon, wann die 1. Verurteilung war) oder nur für 3 Jahre, und Sie haben doch ohnehin noch 2 Jahre Studium vor sich...


Also doch keine 10 Jahre löschfrist?
Ich meine gelesen zu haben, dass die löschfrist mit vorstrafe 10 Jahre beträgt, hinzukommt, dass nicht das normale fz angefordert wird sondern Belegart 0 für Behörden.
(also über 10 Jahre)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von JB994):
Also doch keine 10 Jahre löschfrist?


Nein.

Zitat (von JB994):
Ich meine gelesen zu haben, dass die löschfrist mit vorstrafe 10 Jahre beträgt,


Falsch gelesen. Nicht mal im BZR sind es 10 Jahre (sondern 5). Im Führungszeugnis sind es 3 (ja, auch in dem "für Behörden", Belegart O).



1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
JB994
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke euch nochmal für die hilfreichen Antworten.

Ich habe mit meinem Anwalt gesprochen und er hat mir dringend empfohlen den Einspruch zurück zu nehmen.
Meine Akte sieht echt übel aus.

Bevor mich jetzt einige verurteilen, möchte ich nur sagen, dass ich früher sehr viele Fehler gemacht habe und mit falschen Leuten rum hing, ich bereue dies und habe mein Leben auf die Reihe bekommen, ich habe mich von dem Umfeld entfernt, habe meine Schule durchgezogen und bin nun mitten im Studium, bitte macht mich nicht fertig, ich weiß, dass ich sehr dumm war.


Das ist meine Auskunft des Bundeszentralregisters:

80 TS 2016
130 TS 2017
und nun die neuen 60 TS, diese werden mit Rücknahme des Einspruchs am 04.02.21 rechtskräftig.

Für die Steuerberaterprüfung sollte das kein Problem sein, wenn ich mir nichts mehr zu schulden lassen komme oder?

Danke nochmal.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Wenn Sie sich nicht vor 03/24 zur Prüfung anmelden, dürfte das so sein.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von JB994):
Das ist meine Auskunft des Bundeszentralregisters:

80 TS 2016
130 TS 2017


Ist dann ja doch ein bisschen mehr als die zunächst angesagten 80 bis 90 TS.

Ändert aber unter dem Strich nichts. Das Führungszeugnis ist drei Jahre nach dem neuen Strafbefehl wieder sauber.

Wenn die beiden Vorstrafen auch Vermögensdelikte betreffen, bist du mit den 60 Tagessätzen jetzt in der Tat gut gefahren. In der Hauptverhandlung eine Einstellung herauszuholen dürfte utopisch sein.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Nicht mal im BZR sind es 10 Jahre


Das stimmt gemäß der neuen Info dann übrigens nicht mehr ganz. Bei der neuen Sache sind es zwar nur 5 Jahre, aber bei der 2017er sind es 10 Jahre. Das BZR ist also erst ab 2028 wieder komplett sauber (10 Jahre plus 1 Jahr Überliegefrist). Bis dahin sind dort alle drei Verurteilungen enthalten.

Führungszeugnis (auch Belegart O) wie gesagt 2024.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.089 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.