Beschuldigter hatte sich alleine mit Hochprozentigem an einem öffentlichen Platz betrunken. Da er nie Hochprozentiges trinkt (nur üblicherweise Bier), kam es zu sehr starken Ausfallerscheinungen, die von zufällig vorbeikommenden Passanten bemerkt wurden.
Diese hatten den Beschuldigten an der Weiterfahrt mit dem Fahrrad hindern wollen, was Ihnen nicht gelang. Daraufhin bzw schon davor wurde die Polizei verständigt.
Nach einer kurzen Fahrt auf dem Feldweg stürzte der Beschuldigte und wurde anschließend sofort von den Beamten fixiert und in den Dienstwagen gebracht. Dort wurde ihm die Autotüre gegen den Kopf geschlagen, weswegen der Beschuldigte den Beamten gegenüber beleidigend wurde (Hurensohn, das evtl mehrfach, Beschuldigte hat aber keine Erinnerung mehr daran).
Auf der Dienststelle wurde (nachdem Atemalktest verweigert wurde) die Amtsärztin bestellt und Blut abgenommen (Promillewert noch nicht bekannt, geschätzt zwischen 1.6-2 Promille).
Bei der Durchsuchung seiner Sachen wurde eine geringe Menge (geschätzt 1g sehr minderwertiges Cannabis festgestellt), im Sicherstellungsprotokoll wurde jedoch über 60g Haschisch notiert, da das BtM sich in einem Glasbehältnis befand, was dem Beschuldigten vor Ort nicht aufgefallen ist.
Edit: Bundesland Bayern
Anschließend durfte der Beschuldigte die Polizeidienststelle verlassen bzw wurde von Angehörigen abgeholt.
Beschuldigte besitzt keinen FS, ist bereits im Straßenverkehr vor 17 Jahren (damals 19 Jahre alt, 40 Sozialstunden) mit dem Fahrrad aufgefallen (unter 1.6 Promille) und vor ca 6 Jahren mit dem Auto (0.8 Promille). Eine Alkohol-MPU steht noch aus.
Mit welcher Strafe hat der Beschuldigte zu Rechnen abgesehen von einem evtl absoluten Fahrverbot?
Sollte die Bemerkung im Protokoll angefechtet werden?
Er ist einsichtig und würde sich auch gerne bei den Beamten persönlich entschuldigen. Sollte dies (abgesehen von der mündlichen Form) zusätzlich in einer schriftlichen Form abgegeben werden? Sollte ein Zeuge anwesend sein? Was genau sollte alles in der Stellungsnahme (sofern diese Sinn macht) bis auf die Entschuldigungen angegeben werden? Akteneinsicht beantragen?
Vielen Dank!
-- Editiert von User am 11.08.2022 19:00
Betrunken Fahrrad gefahren + Beleidigung und BTM
11. August 2022
Thema abonnieren
Frage vom 11. August 2022 | 15:43
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrunken Fahrrad gefahren + Beleidigung und BTM
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#1
Antwort vom 12. August 2022 | 09:06
Von
Status: Bachelor (3591 Beiträge, 971x hilfreich)
Nö, das lag nicht am Hochprozentigen. Ob jetzt viele niedrigprozentige Biere, oder wenige hochprozentige Schnäpse zu einer hochgradigen Alkoholisierung führen ist einerlei.ZitatDa er nie Hochprozentiges trinkt (nur üblicherweise Bier), kam es zu sehr starken Ausfallerscheinungen :
Woher kennt der Beschuldigte den Ablauf, wenn er doch gar keine Erinnerung an das Geschehene hat?ZitatDort wurde ihm die Autotüre gegen den Kopf geschlagen, weswegen der Beschuldigte den Beamten gegenüber beleidigend wurde (Hurensohn, das evtl mehrfach, Beschuldigte hat aber keine Erinnerung mehr daran). :
Wie hat man diesen Schätzwert ermittelt? Das Ergebnis der Blutentnahme sollte man nach ca. 2 Wochen bei der Polizei erfragen können.ZitatPromillewert noch nicht bekannt, geschätzt zwischen 1.6-2 Promille :
Das Glasbehältnis wird ja wohl nicht von der Polizei gewesen sein.ZitatBei der Durchsuchung seiner Sachen wurde eine geringe Menge (geschätzt 1g sehr minderwertiges Cannabis festgestellt), im Sicherstellungsprotokoll wurde jedoch über 60g Haschisch notiert, da das BtM sich in einem Glasbehältnis befand, was dem Beschuldigten vor Ort nicht aufgefallen ist. :
Vor allem was die zweite Geschichte angeht, bräcuhte man genauere Informationen. Was genau ist passiert? Wie und wann genau wurde das geahndet?ZitatBeschuldigte besitzt keinen FS, ist bereits im Straßenverkehr vor 17 Jahren (damals 19 Jahre alt, 40 Sozialstunden) mit dem Fahrrad aufgefallen (unter 1.6 Promille) und vor ca 6 Jahren mit dem Auto (0.8 Promille). Eine Alkohol-MPU steht noch aus. :
Was die alten Geschichten angeht, ist das eben die Frage. Siehe Abasatz oben. Möglicherweise sind die Altlasten bereits getilgt. Klarheit könnte ein Auszug aus dem Fahreignungsregister bringen, welchen man auf Antrag vom KBA erhält.ZitatEine Alkohol-MPU steht noch aus. :
Wegen der Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad wäre mit einer Geldstrafe in Höhe von 15-20 Tagessätzen zu rechnen. Was den Rest angeht (beleidigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) müsste man etwas genauer wissen, was vorgefallen ist,ZitatMit welcher Strafe hat der Beschuldigte zu Rechnen abgesehen von einem evtl absoluten Fahrverbot? :
Durchaus denkbar, dass sich die Führerscheinstelle melden wird, um mittels eienr MPU überprüfen zu lassen, ob der Beschuldigte zukünftig geeignet sein wird fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge (Fahrräder) zu führen.Das könnte dann also tatsächlich auf die Untersagung des Führens von Fahrrädern und anderen fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen hinauslaufen
Das wird vermutlich nicht nötig sein. Was genau steht denn in dem Protokoll? Wird das Glasgefäß dort erwähnt?ZitatSollte die Bemerkung im Protokoll angefechtet werden? :
Entweder persönlich, oder schriftlich sollte reichen.ZitatEr ist einsichtig und würde sich auch gerne bei den Beamten persönlich entschuldigen. Sollte dies (abgesehen von der mündlichen Form) zusätzlich in einer schriftlichen Form abgegeben werden? :
Eine Stellungnahme erscheint mir hier nicht sinnvoll. An den Fakten lässt sich wohl kaum rütteln. Man könnte sich aber mit einer Stellungnahme durchaus noch zusätlich belasten.ZitatWas genau sollte alles in der Stellungsnahme (sofern diese Sinn macht) bis auf die Entschuldigungen angegeben werden? :
Kann nicht schaden. Wenn man einen Anwalt damit beauftragt, dann muss man aber damit rechnen, dass der Anwalt gerne einen Folgeauftrag für die weitere Verteidigung haben möchte. Dafür wird er dann ganz starke Gründe benennen können. Dabei wird ein Anwalt hier nicht sehr viel bewirken können.ZitatAkteneinsicht beantragen? :
#2
Antwort vom 12. August 2022 | 15:32
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die Antwort!
ZitatWoher kennt der Beschuldigte den Ablauf, wenn er doch gar keine Erinnerung an das Geschehene hat? :
Durch einen teilweisen Filmriss. Er kann sich an die Direkte Fixierung mit der anschließenden dementsprechenden Verfrachtung ins Auto erinnern. Aber nicht an die Beleidigung(en) oder sein weiteres Verhalten auf der Dienststelle.
ZitatWird das Glasgefäß dort erwähnt? :
Ja.
ZitatVor allem was die zweite Geschichte angeht, bräcuhte man genauere Informationen. Was genau ist passiert? Wie und wann genau wurde das geahndet? :
Mit dem Fahrrad so ziemlich das Gleiche wie aktuell. Betrunken von einer Party nach Hause gefahren, zu schnell an einen steilen Berg gewesen, Mitten auf der Straße am Ende befand sich eine Polizeikontrolle von anderen Partygängern. Nach einer Vollbremsung mit anschließendem Sturz mit auf die Wache zum Alkoholtest.
Die zweite Fahrt war eine Simple Polizeikontrolle.
ZitatWie hat man diesen Schätzwert ermittelt? Das Ergebnis der Blutentnahme sollte man nach ca. 2 Wochen bei der Polizei erfragen können. :
Eigene Einschätzung des Beschuldigen.
ZitatWas den Rest angeht (beleidigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) müsste man etwas genauer wissen, was vorgefallen ist, :
Der Beschuldigte vermutet schwer, dass er sich gewehrt hat als er auf die Dienststelle verbracht wurde und die Beamten wohl nicht zimperlich waren. Dazu die Türe im Gesicht. Deshalb sind wohl auch die Beleidigungen gefallen. Die ausgesprochenen Beleidigungen wurden dem Angehörigen bei der Abholung mitgeteilt.
ZitatKann nicht schaden. Wenn man einen Anwalt damit beauftragt, dann muss man aber damit rechnen, dass der Anwalt gerne einen Folgeauftrag für die weitere Verteidigung haben möchte. :
Ohne Anwalt keine Akteneinsicht?
ZitatEntweder persönlich, oder schriftlich sollte reichen. :
Wann und wo sollte diese abgegeben werden, vermutlich an der Dienststelle?
ZitatDas Glasbehältnis wird ja wohl nicht von der Polizei gewesen sein. :
Nein, klar. Gemeint war die große Menge im Protokoll.
Werden noch eine Vorladung oder andere "Protokolle" dem Beschuldigen zugestellt?
Wird es zu einer Verhandlung kommen?
Wie geht der Beschuldigte weiter vor? Schriftlich entschuldigen und dann abwarten? Wie lange wird es dauern, bis weitere Post kommt?
Nochmals vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
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#3
Antwort vom 12. August 2022 | 16:22
Von
Status: Bachelor (3591 Beiträge, 971x hilfreich)
Er erinnert sich also nur an das, woran er sich erinnern möchte.ZitatDurch einen teilweisen Filmriss. Er kann sich an die Direkte Fixierung mit der anschließenden dementsprechenden Verfrachtung ins Auto erinnern. Aber nicht an die Beleidigung(en) oder sein weiteres Verhalten auf der Dienststelle. :
Dan ist das doch in Ordnung. Bei Bedarf wird das Gewicht genauer, also ohen Glasgefäß, und ggf. der Wirkstoffgehalt ermittelt. Gegenwärtig wurde halt protokolliert, dass eine nicht genau bestimmbare Menge an Drogen in einem Glasgefäß mit einem Gesamtgewicht von 60g (inkl. Verpackung) sichergestellt wurde.ZitatJa. :
Mit welchen Rechtsfolgen? Wurde eine Sperrfrist verhängt? Wann genau war das? Wenn es aber wirklich 17 Jahre her ist, dann ist die Sache mittlerweile getilgt.ZitatMit dem Fahrrad so ziemlich das Gleiche wie aktuell. :
Bleibt also abzuwarten, wie realistisch die Einschätzung ist. Nach einemZitatEigene Einschätzung des Beschuldigen. :
würde ich eine solche Einschätzung mit einer gewissen Vorsicht betrachten.Zitatteilweisen Filmriss :
Das sollte doch dem Angehörigen bei der Abholung mitgeteilt worden sein.ZitatDer Beschuldigte vermutet schwer, dass er sich gewehrt hat als er auf die Dienststelle verbracht wurde :
Und wann und warum wurde dann die Fahrerlaubnis entzogen? Vor 6 Jahren, weil die MPU nicht gemacht oder nicht bestanden wurde?ZitatDie zweite Fahrt war eine Simple Polizeikontrolle. :
Doch, man kann auch selbst Akteneinsicht nehmen.ZitatOhne Anwalt keine Akteneinsicht? :
Ja auf der Dienststelle, und möglichst noch bevor die Akte an die Staatsanwaltschaft geht. Vermutlich kommt noch ein Anhörungsbogen. Dann kann man diesen auch für die Entschuldigung nutzen.ZitatWann und wo sollte diese abgegeben werden, vermutlich an der Dienststelle? :
Aber im Protokoll steht sicherlich nicht, dass 60g Haschisch sichergestellt wurden. Du hast ja auch bestätigt, dass im Protokoll das Glasgefäß erwähnt wurde. Hast Du Angaben zum Konsum gemacht? Könnte THC in deiner Blutprobe gefunden werden? Wie viele Röhrchen Blut wurden entnommen?ZitatGemeint war die große Menge im Protokoll. :
Eine Vorladung wäre möglich, halte ich aber eher für unwahscheinlich. Vermutlich kommt irgendwann ein Anhörungsbogen. Da sollte dann auch das Ergebnis der Blutprobe mitgeteilt werden. Du kannst sie aber vorab auch bei der Polizei erfragen (und Dich bei der Gelegenheit entschuldigen).ZitatWerden noch eine Vorladung oder andere "Protokolle" dem Beschuldigen zugestellt? :
Vermutlich nicht. Du wirst vermutlich einen Strafbefehl per Post erhalten, also eine Art schriftliches Urteil ohne Gerichtsverhandlung. Eine Gerichtsverhandlung kann allerdings auch nicht ausgeschlossen werden.ZitatWird es zu einer Verhandlung kommen? :
das muss er selbst entscheiden.ZitatWie geht der Beschuldigte weiter vor? :
Ist eine Möglichkeit.ZitatSchriftlich entschuldigen und dann abwarten? :
Tage, Wochen oder Monate.ZitatWie lange wird es dauern, bis weitere Post kommt? :
#4
Antwort vom 12. August 2022 | 18:00
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die schnelle Antwort.
ZitatEr erinnert sich also nur an das, woran er sich erinnern möchte. :
Der Sturz von Fahrrad mit dem am noch am Boden liegenden Beschuldigen mit direkter Fixierung und anschließender Gewalteinwirkung gegen den Kopf wurde mMn nach bewusster wahrgenommen als die Worte, die anschließend gefallen sind.
ZitatWie viele Röhrchen Blut wurden entnommen? :
Das weiss der Beschuldigte nicht mehr.
ZitatDoch, man kann auch selbst Akteneinsicht nehmen. :
Wie ist das genaue Prozedere? Wie wird das formuliert und wo wird das eingereicht?
ZitatUnd wann und warum wurde dann die Fahrerlaubnis entzogen? Vor 6 Jahren, weil die MPU nicht gemacht oder nicht bestanden wurde? :
Es wurde nicht zur MPU angetreten.
-- Editiert von User am 12.08.2022 18:01
#5
Antwort vom 15. August 2022 | 17:20
Von
Status: Unbeschreiblich (32922 Beiträge, 17283x hilfreich)
Wie ist das genaue Prozedere? Wie wird das formuliert und wo wird das eingereicht? https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__147.html
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