Betrunken Fahrrad gefahren + Beleidigung und BTM

11. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
Ano1337
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrunken Fahrrad gefahren + Beleidigung und BTM

Beschuldigter hatte sich alleine mit Hochprozentigem an einem öffentlichen Platz betrunken. Da er nie Hochprozentiges trinkt (nur üblicherweise Bier), kam es zu sehr starken Ausfallerscheinungen, die von zufällig vorbeikommenden Passanten bemerkt wurden.

Diese hatten den Beschuldigten an der Weiterfahrt mit dem Fahrrad hindern wollen, was Ihnen nicht gelang. Daraufhin bzw schon davor wurde die Polizei verständigt.

Nach einer kurzen Fahrt auf dem Feldweg stürzte der Beschuldigte und wurde anschließend sofort von den Beamten fixiert und in den Dienstwagen gebracht. Dort wurde ihm die Autotüre gegen den Kopf geschlagen, weswegen der Beschuldigte den Beamten gegenüber beleidigend wurde (Hurensohn, das evtl mehrfach, Beschuldigte hat aber keine Erinnerung mehr daran).

Auf der Dienststelle wurde (nachdem Atemalktest verweigert wurde) die Amtsärztin bestellt und Blut abgenommen (Promillewert noch nicht bekannt, geschätzt zwischen 1.6-2 Promille).

Bei der Durchsuchung seiner Sachen wurde eine geringe Menge (geschätzt 1g sehr minderwertiges Cannabis festgestellt), im Sicherstellungsprotokoll wurde jedoch über 60g Haschisch notiert, da das BtM sich in einem Glasbehältnis befand, was dem Beschuldigten vor Ort nicht aufgefallen ist.

Edit: Bundesland Bayern :(

Anschließend durfte der Beschuldigte die Polizeidienststelle verlassen bzw wurde von Angehörigen abgeholt.

Beschuldigte besitzt keinen FS, ist bereits im Straßenverkehr vor 17 Jahren (damals 19 Jahre alt, 40 Sozialstunden) mit dem Fahrrad aufgefallen (unter 1.6 Promille) und vor ca 6 Jahren mit dem Auto (0.8 Promille). Eine Alkohol-MPU steht noch aus.

Mit welcher Strafe hat der Beschuldigte zu Rechnen abgesehen von einem evtl absoluten Fahrverbot?
Sollte die Bemerkung im Protokoll angefechtet werden?

Er ist einsichtig und würde sich auch gerne bei den Beamten persönlich entschuldigen. Sollte dies (abgesehen von der mündlichen Form) zusätzlich in einer schriftlichen Form abgegeben werden? Sollte ein Zeuge anwesend sein? Was genau sollte alles in der Stellungsnahme (sofern diese Sinn macht) bis auf die Entschuldigungen angegeben werden? Akteneinsicht beantragen?

Vielen Dank!

-- Editiert von User am 11.08.2022 19:00

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5 Antworten
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#1
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Ano1337):
Da er nie Hochprozentiges trinkt (nur üblicherweise Bier), kam es zu sehr starken Ausfallerscheinungen
Nö, das lag nicht am Hochprozentigen. Ob jetzt viele niedrigprozentige Biere, oder wenige hochprozentige Schnäpse zu einer hochgradigen Alkoholisierung führen ist einerlei.

Zitat (von Ano1337):
Dort wurde ihm die Autotüre gegen den Kopf geschlagen, weswegen der Beschuldigte den Beamten gegenüber beleidigend wurde (Hurensohn, das evtl mehrfach, Beschuldigte hat aber keine Erinnerung mehr daran).
Woher kennt der Beschuldigte den Ablauf, wenn er doch gar keine Erinnerung an das Geschehene hat?

Zitat (von Ano1337):
Promillewert noch nicht bekannt, geschätzt zwischen 1.6-2 Promille
Wie hat man diesen Schätzwert ermittelt? Das Ergebnis der Blutentnahme sollte man nach ca. 2 Wochen bei der Polizei erfragen können.

Zitat (von Ano1337):
Bei der Durchsuchung seiner Sachen wurde eine geringe Menge (geschätzt 1g sehr minderwertiges Cannabis festgestellt), im Sicherstellungsprotokoll wurde jedoch über 60g Haschisch notiert, da das BtM sich in einem Glasbehältnis befand, was dem Beschuldigten vor Ort nicht aufgefallen ist.
Das Glasbehältnis wird ja wohl nicht von der Polizei gewesen sein.

Zitat (von Ano1337):
Beschuldigte besitzt keinen FS, ist bereits im Straßenverkehr vor 17 Jahren (damals 19 Jahre alt, 40 Sozialstunden) mit dem Fahrrad aufgefallen (unter 1.6 Promille) und vor ca 6 Jahren mit dem Auto (0.8 Promille). Eine Alkohol-MPU steht noch aus.
Vor allem was die zweite Geschichte angeht, bräcuhte man genauere Informationen. Was genau ist passiert? Wie und wann genau wurde das geahndet?

Zitat (von Ano1337):
Eine Alkohol-MPU steht noch aus.
Was die alten Geschichten angeht, ist das eben die Frage. Siehe Abasatz oben. Möglicherweise sind die Altlasten bereits getilgt. Klarheit könnte ein Auszug aus dem Fahreignungsregister bringen, welchen man auf Antrag vom KBA erhält.

Zitat (von Ano1337):
Mit welcher Strafe hat der Beschuldigte zu Rechnen abgesehen von einem evtl absoluten Fahrverbot?
Wegen der Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad wäre mit einer Geldstrafe in Höhe von 15-20 Tagessätzen zu rechnen. Was den Rest angeht (beleidigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) müsste man etwas genauer wissen, was vorgefallen ist,

Durchaus denkbar, dass sich die Führerscheinstelle melden wird, um mittels eienr MPU überprüfen zu lassen, ob der Beschuldigte zukünftig geeignet sein wird fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge (Fahrräder) zu führen.Das könnte dann also tatsächlich auf die Untersagung des Führens von Fahrrädern und anderen fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen hinauslaufen

Zitat (von Ano1337):
Sollte die Bemerkung im Protokoll angefechtet werden?
Das wird vermutlich nicht nötig sein. Was genau steht denn in dem Protokoll? Wird das Glasgefäß dort erwähnt?

Zitat (von Ano1337):
Er ist einsichtig und würde sich auch gerne bei den Beamten persönlich entschuldigen. Sollte dies (abgesehen von der mündlichen Form) zusätzlich in einer schriftlichen Form abgegeben werden?
Entweder persönlich, oder schriftlich sollte reichen.

Zitat (von Ano1337):
Was genau sollte alles in der Stellungsnahme (sofern diese Sinn macht) bis auf die Entschuldigungen angegeben werden?
Eine Stellungnahme erscheint mir hier nicht sinnvoll. An den Fakten lässt sich wohl kaum rütteln. Man könnte sich aber mit einer Stellungnahme durchaus noch zusätlich belasten.

Zitat (von Ano1337):
Akteneinsicht beantragen?
Kann nicht schaden. Wenn man einen Anwalt damit beauftragt, dann muss man aber damit rechnen, dass der Anwalt gerne einen Folgeauftrag für die weitere Verteidigung haben möchte. Dafür wird er dann ganz starke Gründe benennen können. Dabei wird ein Anwalt hier nicht sehr viel bewirken können.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ano1337
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)



Vielen Dank für die Antwort!

Zitat (von Demonio):
Woher kennt der Beschuldigte den Ablauf, wenn er doch gar keine Erinnerung an das Geschehene hat?


Durch einen teilweisen Filmriss. Er kann sich an die Direkte Fixierung mit der anschließenden dementsprechenden Verfrachtung ins Auto erinnern. Aber nicht an die Beleidigung(en) oder sein weiteres Verhalten auf der Dienststelle.

Zitat (von Demonio):
Wird das Glasgefäß dort erwähnt?


Ja.

Zitat (von Demonio):
Vor allem was die zweite Geschichte angeht, bräcuhte man genauere Informationen. Was genau ist passiert? Wie und wann genau wurde das geahndet?


Mit dem Fahrrad so ziemlich das Gleiche wie aktuell. Betrunken von einer Party nach Hause gefahren, zu schnell an einen steilen Berg gewesen, Mitten auf der Straße am Ende befand sich eine Polizeikontrolle von anderen Partygängern. Nach einer Vollbremsung mit anschließendem Sturz mit auf die Wache zum Alkoholtest.

Die zweite Fahrt war eine Simple Polizeikontrolle.

Zitat (von Demonio):
Wie hat man diesen Schätzwert ermittelt? Das Ergebnis der Blutentnahme sollte man nach ca. 2 Wochen bei der Polizei erfragen können.


Eigene Einschätzung des Beschuldigen.

Zitat (von Demonio):
Was den Rest angeht (beleidigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) müsste man etwas genauer wissen, was vorgefallen ist,


Der Beschuldigte vermutet schwer, dass er sich gewehrt hat als er auf die Dienststelle verbracht wurde und die Beamten wohl nicht zimperlich waren. Dazu die Türe im Gesicht. Deshalb sind wohl auch die Beleidigungen gefallen. Die ausgesprochenen Beleidigungen wurden dem Angehörigen bei der Abholung mitgeteilt.

Zitat (von Demonio):
Kann nicht schaden. Wenn man einen Anwalt damit beauftragt, dann muss man aber damit rechnen, dass der Anwalt gerne einen Folgeauftrag für die weitere Verteidigung haben möchte.




Ohne Anwalt keine Akteneinsicht?

Zitat (von Demonio):
Entweder persönlich, oder schriftlich sollte reichen.


Wann und wo sollte diese abgegeben werden, vermutlich an der Dienststelle?

Zitat (von Demonio):
Das Glasbehältnis wird ja wohl nicht von der Polizei gewesen sein.


Nein, klar. Gemeint war die große Menge im Protokoll.

Werden noch eine Vorladung oder andere "Protokolle" dem Beschuldigen zugestellt?

Wird es zu einer Verhandlung kommen?

Wie geht der Beschuldigte weiter vor? Schriftlich entschuldigen und dann abwarten? Wie lange wird es dauern, bis weitere Post kommt?

Nochmals vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Ano1337):
Durch einen teilweisen Filmriss. Er kann sich an die Direkte Fixierung mit der anschließenden dementsprechenden Verfrachtung ins Auto erinnern. Aber nicht an die Beleidigung(en) oder sein weiteres Verhalten auf der Dienststelle.
Er erinnert sich also nur an das, woran er sich erinnern möchte.

Zitat (von Ano1337):
Ja.
Dan ist das doch in Ordnung. Bei Bedarf wird das Gewicht genauer, also ohen Glasgefäß, und ggf. der Wirkstoffgehalt ermittelt. Gegenwärtig wurde halt protokolliert, dass eine nicht genau bestimmbare Menge an Drogen in einem Glasgefäß mit einem Gesamtgewicht von 60g (inkl. Verpackung) sichergestellt wurde.

Zitat (von Ano1337):
Mit dem Fahrrad so ziemlich das Gleiche wie aktuell.
Mit welchen Rechtsfolgen? Wurde eine Sperrfrist verhängt? Wann genau war das? Wenn es aber wirklich 17 Jahre her ist, dann ist die Sache mittlerweile getilgt.

Zitat (von Ano1337):
Eigene Einschätzung des Beschuldigen.
Bleibt also abzuwarten, wie realistisch die Einschätzung ist. Nach einem
Zitat (von Ano1337):
teilweisen Filmriss
würde ich eine solche Einschätzung mit einer gewissen Vorsicht betrachten.

Zitat (von Ano1337):
Der Beschuldigte vermutet schwer, dass er sich gewehrt hat als er auf die Dienststelle verbracht wurde
Das sollte doch dem Angehörigen bei der Abholung mitgeteilt worden sein.

Zitat (von Ano1337):
Die zweite Fahrt war eine Simple Polizeikontrolle.
Und wann und warum wurde dann die Fahrerlaubnis entzogen? Vor 6 Jahren, weil die MPU nicht gemacht oder nicht bestanden wurde?

Zitat (von Ano1337):
Ohne Anwalt keine Akteneinsicht?
Doch, man kann auch selbst Akteneinsicht nehmen.

Zitat (von Ano1337):
Wann und wo sollte diese abgegeben werden, vermutlich an der Dienststelle?
Ja auf der Dienststelle, und möglichst noch bevor die Akte an die Staatsanwaltschaft geht. Vermutlich kommt noch ein Anhörungsbogen. Dann kann man diesen auch für die Entschuldigung nutzen.

Zitat (von Ano1337):
Gemeint war die große Menge im Protokoll.
Aber im Protokoll steht sicherlich nicht, dass 60g Haschisch sichergestellt wurden. Du hast ja auch bestätigt, dass im Protokoll das Glasgefäß erwähnt wurde. Hast Du Angaben zum Konsum gemacht? Könnte THC in deiner Blutprobe gefunden werden? Wie viele Röhrchen Blut wurden entnommen?

Zitat (von Ano1337):
Werden noch eine Vorladung oder andere "Protokolle" dem Beschuldigen zugestellt?
Eine Vorladung wäre möglich, halte ich aber eher für unwahscheinlich. Vermutlich kommt irgendwann ein Anhörungsbogen. Da sollte dann auch das Ergebnis der Blutprobe mitgeteilt werden. Du kannst sie aber vorab auch bei der Polizei erfragen (und Dich bei der Gelegenheit entschuldigen).

Zitat (von Ano1337):
Wird es zu einer Verhandlung kommen?
Vermutlich nicht. Du wirst vermutlich einen Strafbefehl per Post erhalten, also eine Art schriftliches Urteil ohne Gerichtsverhandlung. Eine Gerichtsverhandlung kann allerdings auch nicht ausgeschlossen werden.

Zitat (von Ano1337):
Wie geht der Beschuldigte weiter vor?
das muss er selbst entscheiden.

Zitat (von Ano1337):
Schriftlich entschuldigen und dann abwarten?
Ist eine Möglichkeit.

Zitat (von Ano1337):
Wie lange wird es dauern, bis weitere Post kommt?
Tage, Wochen oder Monate.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ano1337
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.


Zitat (von Demonio):
Er erinnert sich also nur an das, woran er sich erinnern möchte.


Der Sturz von Fahrrad mit dem am noch am Boden liegenden Beschuldigen mit direkter Fixierung und anschließender Gewalteinwirkung gegen den Kopf wurde mMn nach bewusster wahrgenommen als die Worte, die anschließend gefallen sind.

Zitat (von Demonio):
Wie viele Röhrchen Blut wurden entnommen?


Das weiss der Beschuldigte nicht mehr.

Zitat (von Demonio):
Doch, man kann auch selbst Akteneinsicht nehmen.


Wie ist das genaue Prozedere? Wie wird das formuliert und wo wird das eingereicht?

Zitat (von Demonio):
Und wann und warum wurde dann die Fahrerlaubnis entzogen? Vor 6 Jahren, weil die MPU nicht gemacht oder nicht bestanden wurde?


Es wurde nicht zur MPU angetreten.






-- Editiert von User am 12.08.2022 18:01

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32922 Beiträge, 17283x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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