Betrunken Polizisten bedroht

24. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Reallylost123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrunken Polizisten bedroht

Hallo, Anfang diesen Jahres bin ich mit meinem Freund bei einigen seiner Bekannten gewesen und wir haben dort Alkohol getrunken. Irgendwann in der Nacht kam diesem Freund die brillante Idee unter Drogen und Alkoholeinfluss mit dem Auto zu McDonald's zu fahren, leider hat er beim ausparken schon zwei vor der Tür parkende Autos dabei kaputt gemacht. Ich selbst saß drin im Wohnzimmer und habe gar nichts davon mitbekommen bis einer seiner Bekannten ins Wohnzimmer kam und erzählt hat die Polizei wäre wohl draußen und sie würden ihn (meinen Freund) jetzt mitnehmen. Ich war schon stark alkoholisiert und marschierte dann nach draußen wo ich noch über ein parkendes Auto geflogen bin und der Polizei direkt vor den Füßen gelandet bin. Die Polizistin meinte dann " Wer Sind Sie denn und was wollen Sie denn hier? Gehen Sie mal wieder rein" ich war auf Grund der Situation wohl sehr aufgeregt ( noch dazu muss ich wohl auch erwähnen dass ich psychisch krank bin, borderline, schizoide, paranoide, negativistische Persönlichkeitsstörung) und muss dann in meinem erregten Zustand Beleidigungen und eine Bedrohung gegen sie ausgesprochen haben. Es ist ein Strafantrag gegen mich gestellt worden weil ich wohl " Arschgeigen, Einzeller und ******" zu ihr gesagt haben soll und angeblich geäußert habe ihr die Halsschlagader aufschneiden zu wollen. Ich kann mich daran aber wirklich nicht erinnern soetwas gesagt zu haben, es kann sein dass ich es getan habe und ich würde
auch dazu stehen und mich auch dafür vor Gericht verantworten, nur ich weiß einfach nicht was ich vor Gericht aussagen soll weil ich mich an diesen Abend kaum erinnern kann. Ich war deutlich sichtbar betrunken( was viele bezeugen könnten, bloß leider kenne ich die Leute alle nicht) die Polizei hat bei mir keinen Alkoholtest durchgeführt und mich auch nicht mitgenommen.
Ich bin erst ca 6 Wochen zuvor aus einer stationären Therapie ( DBT) entlassen worden. Ich habe keine Vorstrafen ( außer dass ich mit 14 mal Mitangeklagter einer Brandstiftung war für die ich Sozialstunden bekommen habe… das liegt aber 15 Jahre zurück) und einer Sachbeschädigung die nicht weiter strafrechtlich verfolgt wurde ( weil ich aus der geschlossenen Psychatrie ausgebrochen bin und dabei ein Fenster beschädigt habe) ich habe ehrlich gesagt eigentlich kein Interesse daran mir einen Anwalt zu nehmen denn eine Strafe werde ich ja so oder so bekommen und wenn ich sowas gesagt haben sollte akzeptiere ich auch eine Strafe. Meine Frage ist : Welche Strafe wird mich wohl erwarten? Ich bin noch dazu alleinerziehende Mutter von zwei kleinen Kindern, von denen das jüngere Acht Monate in einer Pflegefamilie untergebracht war auf Grund meiner Suizidalität und der darauf folgenden Therapie. Das ältere Kind lebte in der Zeit bei seinem Vater. Die Kinder waren zu dem Zeitpunkt der Straftat also nicht in meiner Obhut. Ich akzeptiere jede Strafe, möchte nur nicht dass z.B bei einer Freiheitsstrafe meine Kinder darunter leiden zu müssen, zumal bei dieser Vorgeschichte.
Ich hasse mich selbst und weiß dass ich viele Fehler gemacht habe und habe mein Leben auch jetzt wieder im Griff, aber an diesem Abend habe ich wohl anscheinend trotzdem etwas gesagt dass die Polizei angegriffen hat und kann es ja nicht rückgängig machen. Sollte ich auf den Strafantrag jetzt reagieren indem ich einen Brief an die Staatsanwaltschaft schreibe? Ich erinnere mich nur nicht mehr wirklich an diesen Abend. Oder sollte ich einfach nicht reagieren und warten bis es zur Verhandlung kommt? Ich habe eine Familienhilfe vom Jugendamt und einen gesetzlichen Vertreter ( der aber nur für Finanzen zuständig ist) spielt dass auch eine Rolle? Wenn es eine Geldstrafe wird, wie hoch wird diese wohl? Ich beziehe Leistungen vom Jobcenter. Macht es überhaupt Sinn einen Anwalt zu beantragen?
Danke für eure Antworten
Mfg reallylost123

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22 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Nein, das Beantragen eines Pflichtverteidigers macht keinen Sinn - Sie würden keinen bekommen.
Eine Geldstrafe wird hier so ca. 20 bis 30 Tagessätze zu 15 bis 20 Euro betragen - Ratenzahlung ist auf Antrag möglich

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Bei so einer Tat wird auch der Alkohol nicht helfen, selbst wenn man davon ausgeht das Sie nicht zurechnungsfähig waren, weil der Spielraum für den strafbaren Vollrausch weit höher ist als die zu erwartende Strafe.

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#3
 Von 
Reallylost123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

"Beantragen eines Pflichtverteidigers macht keinen Sinn - Sie würden keinen bekommen."

Doch bekommen würde ich den schon und ich müsste den auch nicht mal selbst bezahlen aber ich habe eigentlich schon keine Lust auf das hin und her gerenne noch dazu. Ne Strafe kriege ich ja sowieso ...
Ich überlege halt nur wie ich mich jetzt zu dem Fall äußern soll. Ich kann ja nicht wirklich viel dazu sagen außer dass ich es nicht mehr weiß, denn ich muss ja vor Gericht die Wahrheit sagen.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Wieso würdest Du den Pflichtverteidiger bekommen? Wie viele Jahre an Knast stehen denn an? Und auch ein Pflichtverteidiger muss bezahlt werden im Fall der Verurteilung. Der Staat geht da nur in Vorlage, ist also quasi ein Kredit.

wirdwerden

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Weder würden Sie einen Pflichtverteidiger bekommen noch wäre der gratis. Und die Wahrheit muß man vor Gericht auch nicht sagen, wenn man der/die Angeklagte ist. Genaugenommen muß man in dem Fall überhaupt nichts sagen. Aber scheinbar wissen Sie ohnehin alles besser - da kann ich mir das Antworten dann auch sparen...

-- Editiert von muemmel am 24.05.2020 19:07

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
Reallylost123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

"Weder würden Sie einen Pflichtverteidiger bekommen noch wäre der gratis. Und die Wahrheit muß man vor Gericht auch nicht sagen, wenn man der/die Angeklagte ist. Genaugenommen muß man in dem Fall überhaupt nichts sagen. Aber scheinbar wissen Sie ohnehin alles besser - da kann ich mir das Antworten dann auch sparen..."

Soweit ich weiß kann man vor Gericht von seinem Schweigerecht gebrauch machen wenn man sich selbst belasten würde, lügen hingegen darf man aber nicht.
Ich kann ja ohnehin nicht viel sagen weil ich es ja nicht mehr weiß, so habe ich das gemeint. Ich kann mich nicht dahin setzen und einfach irgendwas behaupten nur um was gesagt zu haben?!

Den Verteidiger würde ich deshalb bekommen ( vielleicht liege ich auch falsch aber so habe ich es gelesen) weil ich diverse psychische Erkrankungen habe und im Falle eines angeordneten psychatrischen Gutachtens muss man einen Pflichtverteidiger bekommen. Davon abgesehen habe ich ja aber auch erwähnt dass ich mir dass mit dem Anwalt eigentlich sowieso ersparen möchte. Tut mir leid wenn ich als Besserwisser rüber komme, dass sollte nicht so gemeint sein.
Wäre es denn sinnvoll einen Brief an die Staatsanwaltschaft zu verfassen oder sollte ich lieber die Hauptverhandlung abwarten?

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#7
 Von 
Reallylost123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

"Wieso würdest Du den Pflichtverteidiger bekommen? Wie viele Jahre an Knast stehen denn an? Und auch ein Pflichtverteidiger muss bezahlt werden im Fall der Verurteilung. Der Staat geht da nur in Vorlage, ist also quasi ein Kredit."

Ich habe gelesen ( vielleicht liege ich auch falsch!) Dass man im Falle eines angeordneten psychatrischen Gutachtens einen Pflichtverteidiger gestellt bekommen muss.

Wie viele Jahre Knast anstehen? Ich hoffe nicht mal eins. Das wäre aber auch irgendwie verhältnismäßig komisch. Ich habe ja keine Vorstrafen, bin psychisch krank und war alkoholisiert. Ich möchte dass auch damit gar nicht rechtfertigen, nehme meine Strafe ja auch bereitwillig entgegen, aber sind dass nicht Punkte die man vor Gericht eigentlich immer mit bewerten muss?

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#8
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Ihre psychischen Erkrankungen tun Nichts zur Sache, es sei denn Sie haben einen sog. "Jagdschein" und dann bräuchten Sie auch keinen Anwalt. Die Karte würde ich sowieso nicht spielen, sonst kommt ein Richter noch auf den Gedanken dass Sie zwar unschuldig sind, aber eine Gefahr für die Allgemeinheit dar stellen.
Wie erwähnt erwartet Sie hier keine empfindliche Strafe. Allgemein ist Einsicht und Reue zeigen zwar eine gute Idee, aber so wie Sie hier rüber kommen wäre es am besten vom Schweigerecht Gebrauch zu machen. Wer Nichts sagt, sagt auch nichts Falsches.

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#9
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Dass Sie einen Pflichtverteidiger bekommen würden, würde ich zumindest nicht mit Sicherheit sagen wollen. Richtig ist, dass dies im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen durchaus passieren kann. Zumindest wird man dann genauer hinsehen müssen. Aber es gibt keine Regel, die sagt, dass jeder Mensch mit psychischer Erkrankung einen Pflichtverteidiger bekommen muss. Das mit dem "angeordneten Gutachten" haben Sie möglicherweise falsch verstanden. Hier wurde offenbar bisher kein Gutachten für das Strafverfahren angeordnet und es ist auch nicht erkennbar, dass das passieren wird. Grundsätzlich ist eine psychische Erkrankung auch nicht ohne weiteres relevant. Dass Sie deswegen schuldunfähig sein könnten, mga zwar möglich sein, ist aber auch nicht gerade selbstverständlich. Abgesehen davon wäre es bei Ihrem "Werdegang" vielleicht auch nicht gerade vorteilhaft, wenn ein Gericht zu diesem Schluss kommen würde. Dann hätten Sie sich vielleicht nicht strafbar gemacht. Aber die Frage ist, was dann (langfristig) an sonstige Konsequenzen drohen kann.

Vor Gericht müssen Sie überhaupt nichts zur Tat sagen. Sie können dort auch einfach schweigen. Sie müssen also nichtmals sagen, ob Sie sich erinnern oder nicht.

Dass es überhaupt vor Gericht gehen wird, ist auch nicht gesagt. Solche Angelegenheiten können auch per Strafbefehl oder Geldauflage erledigt werden. Normalerweise sollten Sie in der nächsten Zeit Post erhalten. Dann können Sie sich zur Tat äußern, aber müssen dies nicht. Sie müssen es auch nicht begründen, wenn Sie das nicht wollen/können.

Gerade weil Sie in der kommenden Zeit sowieso Post erhalten sollten, halte ich es nicht für sinnvoll, jetzt der Staatsanwaltschaft zu schreiben. Ich würde abwarten.

Auch wenn Sie dann schweigen dürfen und zur Tat selber ja sowieso nicht viel sagen können, sollten Sie sich dann vielleicht überlegen, hier doch etwas zu sagen. Mit "geschickten" Anagben oder dem Hinweis auf bestimmte Umstände, aber vielleicht auch einfach einer Entschuldigung kann man vielleicht vermeiden, dass es vor Gericht geht oder die Folgen sonderlich schwerwiegend ausfallen. Was man da am besten schreiben (ich würde eher nicht persönlich zu einem Termin gehen) sollte, kann ich Ihnen aber leider nicht sagen.

Gab es denn einigermaßen nüchterne Zeugen des Vorfalls, abgesehen von den Polizisten? Die anderen Anwesenden könnte doch zumindest Ihr Freund kennen, oder? Vielleicht können die mehr dazu sagen, was genau Sie an dem Abend alles gesagt haben sollen. Das würde ich tun.

Ganz allgemein: Sie Sache ist nocht besonders schwerwiegend. Sie haben hier nicht mit viel zu rechnen. Deswegen sollten Sie auch nicht in Panik verfallen.

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#10
 Von 
Reallylost123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe ja zuerst mal per Post einen Anhörungsbogen von der Polizei bekommen, da habe ich angekreuzt dass ich mich nicht dazu äußern werde und es zurück geschickt. Jetzt kam vor ein paar Tagen der Strafantrag von der Staatsanwaltschaft in dem steht ich habe nochmals die Gelegenheit mich zu äußern oder Zeugen zu benennen...Und ich bin jetzt eben unsicher ob ich darauf antworten sollte oder nicht.
Als nächstes wird dann nämlich der Brief kommen in dem der Termin für die Verhandlung drin steht.
Ich wünschte im Nachhinein ich hätte in dem Polizei Anhörungsbogen einfach angekreuzt dass ich mit Zahlung einer Geldauflage mit der Einstellung des Verfahrens einverstanden bin.
Kann man dass nicht nachträglich noch irgendwie machen?
Ich will mich jetzt nur nicht falsch verhalten und es dann noch schlimmer machen als es ohnehin schon ist.
Ich meine es war mit Sicherheit falsch von mir wenn ich sowas geäußert haben sollte aber ich erinnere mich daran auch nicht. Mein " Freund" kennt diese Personen leider auch nicht mit vollständigem Namen oder Adresse weil es nur Bekannte waren und viele von denen kannte er auch gar nicht, davon abgesehen waren die alle nicht wirklich nüchtern...Also wenn ich so darüber nachdenke macht es auch gar keinen Sinn die als Zeugen anzugeben.

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#11
 Von 
Reallylost123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ihre psychischen Erkrankungen tun Nichts zur Sache, es sei denn Sie haben einen sog. "Jagdschein" und dann bräuchten Sie auch keinen Anwalt. Die Karte würde ich sowieso nicht spielen, sonst kommt ein Richter noch auf den Gedanken dass Sie zwar unschuldig sind, aber eine Gefahr für die Allgemeinheit dar stellen.
Wie erwähnt erwartet Sie hier keine empfindliche Strafe. Allgemein ist Einsicht und Reue zeigen zwar eine gute Idee, aber so wie Sie hier rüber kommen wäre es am besten vom Schweigerecht Gebrauch zu machen. Wer Nichts sagt, sagt auch nichts falsches"


Ja auf Grund meiner bisherigen Erfahrungen mit der Polizei wäre es tatsächlich besser wenn ich NICHT vor Gericht müsste... Die Strafe ist mir im Prinzip egal, ich hab ja niemanden umgebracht oder körperlich angegriffen und verletzt. Ich hab anscheinend lediglich im Suff irgendwelchen Blödsinn von mir gegeben... Mir tut es nur Leid dass ich nicht im Anhörungsbogen angekreuzt habe dass ich gegen Geldzahlung mit der Einstellung des Verfahrens einverstanden bin.
Ich weiß nur nicht wie ich jetzt weiter vorgehen soll. Kann man dass nicht immer noch irgendwie machen?
Ich frage mich auch ob die Polizistin jeden anzeigen will der im Suff sowas sagt? Dann müsste die das ja ständig machen und die Gerichte würden sich nur mit sowas befassen...Die haben doch auch wichtigeres zutun oder nicht?

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#12
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Ich habe ja zuerst mal per Post einen Anhörungsbogen von der Polizei bekommen, da habe ich angekreuzt dass ich mich nicht dazu äußern werde und es zurück geschickt. Jetzt kam vor ein paar Tagen der Strafantrag von der Staatsanwaltschaft in dem steht ich habe nochmals die Gelegenheit mich zu äußern oder Zeugen zu benennen...
Tut mir leid. Da habe ich Ihren Beitrag wohl falsch interpretiert. ABer um ehrlich zu sein, verstehe ich den noch immer nicht so ganz.

Um ein Missverständnis zu vermeiden: Leben Sie in Deutschland, in Österreich oder in der Schweiz? Die meisten User hier sind vermutlich davon ausgegangen, dass dieser Fall in Deutschland spielt. Ich vermute nun aber, dass Sie in Österreich leben.

Zitat:
Ich frage mich auch ob die Polizistin jeden anzeigen will der im Suff sowas sagt? Dann müsste die das ja ständig machen und die Gerichte würden sich nur mit sowas befassen...Die haben doch auch wichtigeres zutun oder nicht?
Ja. Tatsächlich. Das ist etwas dran. Aber das löst Ihr Problem leider überhaupt nicht.

Die Regel ist nunmal, dass man sowas nicht sagen soll. Auch nicht im Suff. Macht man es doch, kann das Konsequenzen habe. Aber dabei wird ja nun berücksichtigt, dass Sie keine Schwerverbrecherin sind. Damit haben Sie meines Erachtens keinen großen Grund, sich zu beklagen. Vielleicht wollte man die Sache ja auch tatäschlich anders lösen. Aber Sie haben damals dann wohl das Kreuzchen an der falschen Stelle gesetzt.

Wenn Sie sich doch noch mal zu der Tat äußern wollen, dann sollten Sie vielleicht darauf achten, dass sich das "tut mir leid" weniger auf die verpasste Chance zur Einstellung und mehr auf die mutmaßlich erfolgten Äußerungen gegenüber den Polizisten bezieht.

Ich wünsche Ihnen, dass Sie das alles bald hinter sich haben. Aber helfen kann ich zumindest Ihnen hier leider nicht. ANdere User möglicherweise schon eher.

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#13
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Um palino mal zu ergänzen - sich auf die psychische Erkrankung zu berufen ist einigermaßen riskant. Nicht wegen "Wegsperrens" - dafür ist der Fall zu bagatellhaft. Es könnte aber ein Gutachter bestellt werden, und der wird richtig teuer (definitiv vierstellig!), und das zahlen Sie dann in Form gewaltiger Verfahrenskosten. Wenn sich unbedingt äußern wollen, dann sagen Sie halt, Sie erinnern sich nicht, aber wenn Sie derlei im Suff gesagt haben sollten, tut es Ihnen leid. Mehr ist gar nicht nötig - das ist die Art von Verhandlung, die nach 30 Minuten vorbei ist.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#14
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Jetzt kam vor ein paar Tagen der Strafantrag von der Staatsanwaltschaft


Das war wohl eher die Anklageschrift, jedenfalls wenn sich die Sache in Deutschland abspielt.

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#15
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von Reallylost123):
Mir tut es nur Leid dass ich nicht im Anhörungsbogen angekreuzt habe dass ich gegen Geldzahlung mit der Einstellung des Verfahrens einverstanden bin.


Selbst wenn du das angekreuzt hättest, heißt das noch lange nicht, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren auch eingestellt hätte. es wird im Anhörungsbogen einfach nur mal die potentielle Bereitschaft abgefragt.

Eine Einstellung gegen Auflage ist allerdings theoretisch auch bei Gericht noch möglich.

Das mit dem Pflichtverteidiger und dem psychiatrischen Gutachten hast Du falsch verstanden. Einen Pflichtverteidiger bekommt man, wenn man zur Begutachtung, oder zur Vorbereitung der Begutachtung in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird., § 140, Abs. 1, Nr. 5 und 6 StPO.

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#16
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Um palino mal zu ergänzen - sich auf die psychische Erkrankung zu berufen ist einigermaßen riskant. Nicht wegen "Wegsperrens" - dafür ist der Fall zu bagatellhaft. Es könnte aber ein Gutachter bestellt werden, und der wird richtig teuer (definitiv vierstellig!), und das zahlen Sie dann in Form gewaltiger Verfahrenskosten. Wenn sich unbedingt äußern wollen, dann sagen Sie halt, Sie erinnern sich nicht, aber wenn Sie derlei im Suff gesagt haben sollten, tut es Ihnen leid. Mehr ist gar nicht nötig - das ist die Art von Verhandlung, die nach 30 Minuten vorbei ist.


Das meine ich auch. Der Richter kann ja auch nicht einfach Leute einweisen lassen, da braucht es ein Gutachten. Aber man kann sich vor Gericht halt schnell um Kopf und Kragen reden wenn man sagt das man aufgrund seiner Erkrankung eigentlich gar nicht zurechnungsfähig ist und sogar Schlimmeres passieren kann. Und das wird halt, wie erwähnt, sehr teuer.

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#17
 Von 
Reallylost123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Um palino mal zu ergänzen - sich auf die psychische Erkrankung zu berufen ist einigermaßen riskant. Nicht wegen "Wegsperrens" - dafür ist der Fall zu bagatellhaft. Es könnte aber ein Gutachter bestellt werden, und der wird richtig teuer (definitiv vierstellig!), und das zahlen Sie dann in Form gewaltiger Verfahrenskosten. Wenn sich unbedingt äußern wollen, dann sagen Sie halt, Sie erinnern sich nicht, aber wenn Sie derlei im Suff gesagt haben sollten, tut es Ihnen leid. Mehr ist gar nicht nötig - das ist die Art von Verhandlung, die nach 30 Minuten vorbei ist.

Das meine ich auch. Der Richter kann ja auch nicht einfach Leute einweisen lassen, da braucht es ein Gutachten. Aber man kann sich vor Gericht halt schnell um Kopf und Kragen reden wenn man sagt das man aufgrund seiner Erkrankung eigentlich gar nicht zurechnungsfähig ist und sogar Schlimmeres passieren kann. Und das wird halt, wie erwähnt, sehr teuer.

Ich will mich ja gar nicht darauf berufen dass ich diese psychischen Erkrankungen habe aber erfunden sind sie ja auch nicht. Wenn ich diese nicht hätte, hätte mich diese besondere Situation ja gar nicht so aufgeregt. Eine Gefahr für die Allgemeinheit bin ich mit Sicherheit nicht weil ich krank bin oder im Suff irgendwas gesagt habe. Um auf diese Idee zu kommen und mich wegzusperren, müsste ich doch schon etliche Male aufgefallen sein damit andere körperlich und verbal anzugreifen. Dem ist ja nicht so.
Im Gegenteil, meine Gefühlsausbrüche richten sich im Normalfall eher gegen mich und dass kam seit letztem Jahr auch nur einmal vor, davor war ich 9 Jahre komplett unauffällig und stabil. Aber vermutlich habt ihr Recht, ich warte einfach ab und werde dann vor Gericht sagen wie es ist, dass ich mich nicht erinnere.

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#18
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von Reallylost123):
Aber vermutlich habt ihr Recht, ich warte einfach ab und werde dann vor Gericht sagen wie es ist, dass ich mich nicht erinnere.


Das ist wahrscheinlich das schlaueste.

Was ist denn jetzt mit diesem ominösen "Strafantrag, der vor ein paar Tagen kam" ? Im zeitlichen Kontext und der Beschreibung nach müsste das eine "Anklageschrift" (kein Strafantrag) sein?! Ist das der Fall? Weil, wenn nicht, ist noch nicht mal klar, ob es überhaupt eine Gerichtsverhandlung geben wird.

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#19
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Soweit ich weiß kann man vor Gericht von seinem Schweigerecht gebrauch machen wenn man sich selbst belasten würde, lügen hingegen darf man aber nicht. Auch das ist komplett falsch - das sind die Regeln für Zeugen. Sie sind kein Zeuge, sondern die Angeklagte, und darum dürfen Sie schweigen und lügen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Wobei lügen durchaus andere Konsequenzen nach sich ziehen könnte. Beispielsweise wenn man eine andere Person der eigenen Tat bezichtigt oder Beweise fälscht. Da hätte man dann ggf. eine neue Anzeige.

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#21
 Von 
Reallylost123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

[Aber vermutlich habt ihr Recht, ich warte einfach ab und werde dann vor Gericht sagen wie es ist, dass ich mich nicht erinnere.

Das ist wahrscheinlich das schlaueste.

Was ist denn jetzt mit diesem ominösen "Strafantrag, der vor ein paar Tagen kam" ? Im zeitlichen Kontext und der Beschreibung nach müsste das eine "(kein Strafantrag) sein?! Ist das der Fall? Weil, wenn nicht, ist noch nicht mal klar, ob es überhaupt eine Gerichtsverhandlung geben wird.

Da steht Anklageschrift, der erforderliche Strafantrag wurde beantragt.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Nun, dann gibt es eine Gerichtsverhandlung - die Ladung dazu werden Sie vermutlich in einigen Wochen erhalten.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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