Betrunken Strafttat begangen

15. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
Joringoh
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrunken Strafttat begangen

Hi,

mir ist etwas ganz schon dummes passiert.
Ich hatte auf einer Feier so viel getrunken, das ich ein Film-Riss erlitten hab, ab 1 oder 2 Uhr Nachts.

Nachdem ich dann um 4 oder 5 Uhr Morgens mit einen Freund zusammen ein Taxi gerufen hab, sind wir nach Hause gefahren, zumindest wurde das mir so gesagt ;)

Als ich vor meiner Haustür stand, bin ich aber nicht nach Hause gegangen, sondern zu unseren Nachbarn eine Bäckerei, dort habe ich mich in dessen Unverschlossenes Auto gesetzt und habe dann noch seine Tasche ausgeschüttet, aber nichts gestohlen.
Dabei sollte die ganze Zeit auch noch ein kleines Kind im Auto gesessen haben.

Von alledem weiß ich einfach nichts mehr, erst als am nächsten Morgen die Polizei um 11 Uhr bei mir geklingelt hat, wurde mir das alles erzählt. Zum Zeitpunkt (11 Uhr) hatte ich 1,15 Promille noch gehabt.
Ich muss mit einer Anzeige rechnen wir mir von den Polizisten erzählt wurde.

Nun meine Frage, wegen was kann ich angeklagt werden?
Was hab ich zu befürchten?
Wird definitiv vor Gericht gehen oder?

Bin 23 Jahre und mein verdienst beträgt ca. 500 Euro hatte vor 3 oder 4 Jahren mal Sozialstunden abgehalten weil ich auch betrunken :( eine Korn Flasche und Cola gestohlen hatte, von einer Fete, auch im betrunkenden Zustand. Befinde mich zuzeit in einer Ausbildung zur Fachkraft zur Schutz und Sicherheit, was ein weiteres Problem darstellt, den ich darf mir in den Beruf eigentlich nichts erlauben,.

Deshalb noch eine weitere Frage wird mein Chef über die Straftat informiert oder sollte ich es ihm selber mitteilen, oder gar verschweigen in der Hoffnung das er nichts erfährt und ich meine Ausbildung abschließen kann?



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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Das war ja offenbar nur Hausfriedensbruch - da wird wohl bloß eine Verfahrenseinstellung kommen. Ihr Chef wird nicht davon informiert, also informieren Sie ihn besser auch nicht.

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#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Ich muss mit einer Anzeige rechnen wir mir von den Polizisten erzählt wurde.
Ja, weil die Polizisten den Sachverhalt aufgenommen haben und zwingend ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.

Der Hausfriedensbruch kann nur verfolgt werden, wenn der Halter des Fahrzeugs einen Strafantrag stellt. Das wird üblicherweise gemacht.

Sie werden dann voraussichtlich demnächst eine Ladung zur Polizei bekommen oder aber einen Anhörungsbogen.
Sie müssen auf beides nicht reagieren, aber es würde nicht schaden, etwas Reue zu zeigen. Auch wenn Sie eine Ladung bekommen können Sie das schriftlich machen, müssen also nicht hingehen.

Dann dürfte das Verfahren unter Verweisung des Antragstellers auf den Privatklageweg eingestellt werden.
Davon erfährt Ihr Chef nichts. Er würde es nicht mal erfahren, wenn man Sie anklagen würde, weil es keine Mitteilungspflicht gibt (außer in den in der MiStra geregelten Fällen. Ob Sie darunter fallen sollten Sie wissen, wenn Sie zu einer der Berufsgruppen gehören).

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#3
 Von 
Joringoh
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe nun eine Vorladung bekommen und merkwürdiger Weise ist der Tatvorwuf:

Versuchter Diebstahl aus PKw eines Rucksackes. Ich hatte den Rucksack ausgekippt, aber nicht gestohlen, sondern bin dann gegangen.

Auch die Tatzeit zwischen 4 und 4:30 ist verwunderlich, da die Polizei ja erst um 11 Uhr bei mir geklingelt hatte???


Meine Frage nun:
Muss ich zu der Vorladung, also zur Vernemung als Beschuldigter.

Außerdem, ich kann mich daran ja nicht mehr erinneren und hob ich wirklich beabsichtigt hatte was zu stelen und vor allem wer mich gesehen haben soll???
Aber müssen die mir es nicht nachweisen das ich versuchten Diebstahl begehen wollte? Und mich nicht einfach nur im Auto geirrt habe, oder völlig verwirrt war?

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