Betrunken gestohlen

27. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb462702-94
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrunken gestohlen

Hallo zusammen
ich (19) hab vor nicht all zu langer zeit bei einer Diskothek in der Nähe in meinen rauszustand mich an Lager bedient
darauf hin habe ich mich zwei Tage darauf schriftlich entschuldigt und eine Entschädigung von 200€ Beigelegt
darauf hin hat der Eigentümer mich kontaktiert und gemeint er würde die Anzeige zurück ziehen
leider ist dies nicht passiert und ich musste bei der Polizei eine Aussage machen als beschuldigter
dort habe ich auch das so geäußert
und die Polizei meinte sie gibt es weiter an die Staatsanwaltschaft ...
was denkt ihr wie entscheidet die Staatsanwaltschaft ?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30224 Beiträge, 9532x hilfreich)

Zitat:
leider ist dies nicht passiert


Kann auch nicht. Eine Anzeige kann man nicht zurücknehmen. Bei Delikten wie Diebstahl kann die Staatsanwaltschaft immer weiter verfolgen, wenn sie will.

Zitat:
was denkt ihr wie entscheidet die Staatsanwaltschaft ?


Wenn die 200,00 € ausreichend waren um den Schaden zu ersetzen und Du nicht weiter vorbelastet bist, wird das Verfahren wahrscheinlich eingestellt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb462702-94
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja hab mir gedacht für ein Kasten Bier ist das schon angemessen
Und nein ich hab noch nie was gestohlen ...
Das einzige, ich hab mal Stress gehabt wengen bissi kiffe mit der Polizei

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30224 Beiträge, 9532x hilfreich)

Zitat:
Naja hab mir gedacht für ein Kasten Bier ist das schon angemessen


Ist es sicherlich - nur kann ich nicht wissen, dass es nur um einen Kasten Bier ging. Es hätten ja auch 20 Flaschen Chivas Regal sein können.

Wenn es wegen dem

Zitat:
Stress wengen bissi kiffe mit der Polizei


auch a bissi Stress mit dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft gab, der einen Erziehungsregistereintrag zur Folge hatte und das auch noch nicht allzu lange her ist, wird vielleicht doch nicht ohne Konsequenz eingestellt, sondern mglw. einige Sozialstunden verhängt. Muss aber nicht sein.

0x Hilfreiche Antwort

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