Betrunkend Polizisten beleidigt

27. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
tavleas
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrunkend Polizisten beleidigt

Hallo Forum, folgender Sachverhalt.
Person A hat am Samstag zu viel getrunken und kann sich nur noch bruchstückhaft an den Abend erinnern. Er ist mit der Polizei in Kontakt getroffen. Wenn er sich richtig erinnert, rief er eine Beleidigung einem vorbeifahrenden Polizeifahrzeug hinterher. Daraufhin hielten die Polizisten an und wollten einen Alkoholtest machen, welchen er ziemlich harsch zurückwies, mit der Begründung, dass offensichtlich klar wäre, dass Person A stark betrunken war. Die Polizei nahm die Personalien auf und schickte die betroffene Person nach Hause.
Als A am Sonntagmittag wieder etwas klarer im Kopf war, schickte er eine Mail an die Polizeiwache, mit einem Entschuldigungsschreiben und der Frage, ob es möglich wäre, sich persönlich bei den Beamten zu entschuldigen. Daraufhin kam am Montag die Antwort, dass die Beamten Anzeige gegen A wegen Beleidigung erstattet hatte und die Mail somit auch an die zuständige Direktion übermittelt wurde. Zudem solle A auf der Wache anrufen und nachfragen. Dies tat er und am Freitag wird A zur Wache gehen und sich persönlich bei den Beamten entschuldigen.
A ist 24 Jahre alt, Student und hatte vorher zwei Begegnungen mit der Polizei. Einmal ist er als Jugendlicher in der Ausnüchterungszelle aufgewacht und konnte sich an nichts erinnern, erhielt allerdings auch keine Post o.Ä. von der Polizei. Das andere Mal war er als Zeuge geladen.
Welche Konsequenzen hat A zu erwarten? Laut Gesetz steht ja eine Geldstrafe bis ein Jahr Haft auf Beleidigung. Allerdings las A schon im Internet, dass z.T. Verfahren gegen Geldauflage eingestellt wurden. Haben Sie Erfahrungen, wie sich die Situation entwickeln könnte? Person A ist natürlich bereit, die Schuld einzugestehen (ist dies durch die Entschuldigung evtl. schon passiert?) und die Konsequenzen zu tragen.
Vielen Dank!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Ich würde einen Strafbefehl erwarten. Und A sollte seine Trinkgewohnheiten korrigieren, wenn er sich unter Alk nicht unter Kontrolle hat.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Eine Einstellung gegen Geldauflage ist bei Beleidigung von Polizeibeamten eher selten. Je nach Schwere der Beleidigung würde ich auch auf eine mehr oder weniger kleine Geldstrafe per Strafbefehl tippen.

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#3
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Gerade in der heutigen Zeit, wo Angriffe auf Beamte (v.a. aus dem "Sicherheitswesen") stark im Fokus sind, würde mich eine Einstellung auch stark wundern. Eine Entschuldigung kann dabei durchaus strafmildernd sein.

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Was noch wichtig wäre: Eine Verurteilung würde hier erst ins Führungszeugnis aufgenommen, wenn sie 90 Tagessätze Geldstrafe überschreiten würde, und eine Strafe in dieser Höhe ist hier doch recht unwahrscheinlich.

-- Editiert von muemmel am 28.02.2019 13:00

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
tavleas
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
vielen Dank für die Antworten.

Zitat:
Und A sollte seine Trinkgewohnheiten korrigieren, wenn er sich unter Alk nicht unter Kontrolle hat.

A hat bereits viel und wird noch viel über diesen Vorfall nachdenken und seine Konsequenzen daraus ziehen.

Da ja anscheinend eine Einstellung sehr unwahrscheinlich ist, wäre ein Strafbefehl in den Augen von A die beste Lösung, wenn er das richtig sieht. Aus der Nummer wird er nicht rauskommen und steht zu seiner Schuld. Zudem hat er durch seine Entschuldigugnsmail ja quasi schon gestanden oder sieht A das falsch?

Zitat:
Eine Entschuldigung kann dabei durchaus strafmildernd sein.

Wie und wem kann A mitteilen, dass er sich nochmal persönlich entschuldigt hat?

Wie lange dauert so ein Verfahren, bis die Post zugestellt wird und welche Fristen sind dort einzuhalten? A ist Ende März eine Woche im Urlaub und möchte natürlich nicht zu spät die Strafe zahlen bzw. auf die Post reagieren.
A hat im Internet gelesen, dass man sich die Post auch persönlich abholen kann. Wie beantragt man soetwas? A wohnt seit ca 9 Monaten in einer neuen Wg und einmal wurde ein Brief zurück geschickt, da er angeblich nicht zugestellt werden konnte. Jetzt hat A natürlich Angst, dass dies erneut passieren könnte und daraus negative Konsequenzen entstehen. Oder gibt es die Möglichkeit regelmäßig nachzufragen, ob bereits Post verschickt wurde?

A würde jetzt erstmal auf Post warten und nächste Woche zur kostenlosen Rechtsberatung seiner Uni gehen. Oder würden Sie einen Anwalt kontaktieren?
In den Augen von A wären dies nur Mehrkosten ohne Nutzen, da vermutlich eh nicht viel zu machen ist an dem Fall, da im Endeffekt ja die Aussage von 2 Beamten gegen die eines betrunkenden Beschuldigten wäre. Liegt A mit der Annahme richtig?

Verdammt viele Fragen, das weiß A. Über eine oder mehrere Antworten wäre er aber sehr glücklich.
Vielen Dank und einen schönen Abend.

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat:
Zudem hat er durch seine Entschuldigugnsmail ja quasi schon gestanden oder sieht A das falsch?


Nein, das sieht er richtig.

Zitat:
Wie und wem kann A mitteilen, dass er sich nochmal persönlich entschuldigt hat?


Es kommt ja irgendwann eine Anhörung als Beschuldigter. Da kann er das erwähnen. Außerdem werden die Beamten es wohl auch in die Akte nehmen.

Zitat:
Wie lange dauert so ein Verfahren, bis die Post zugestellt wird und welche Fristen sind dort einzuhalten? A ist Ende März eine Woche im Urlaub und möchte natürlich nicht zu spät die Strafe zahlen bzw. auf die Post reagieren.


1 Woche ist unschädlich. Irgendwann in den nächsten 3-4 Wochen wird der Anhörungsbogen kommen und wenn der zurückgesendet wurde, wird es 2-3 Monate (evtl. auch länger) bis zur Zustellung des Strafbefehls dauern. Bis zur Rechtskraft desselben dauert es dann noch mal 2 Wochen.

Zitat:
A hat im Internet gelesen, dass man sich die Post auch persönlich abholen kann.


Das wäre mir neu.

Zitat:
Oder gibt es die Möglichkeit regelmäßig nachzufragen, ob bereits Post verschickt wurde?


Sicher gibt es die theoretisch, würde aber schnell eine gewisse "Gereiztheit" auslösen. A sollte sich erstmal beruhigen und einfach dafür sorgen, dass sein Name gut sichtbar an Klingel und Briefkasten zu sehen ist. Dann klappt es auch mit dem Postboten...

Zitat:
Oder würden Sie einen Anwalt kontaktieren?


Wenn ich einige hundert Euro sinnlos zum Fenster rauswerfen wollen würde, ja.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
tavleas
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für die Antworten !!Streetworker!!. A hat jetzt so dies und das gelesen und Forum und fast immer waren Sie auch dabei, wenn es darum ging anderen zu helfen. Ein riesengroßes Lob an Sie!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
tavleas
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Leute,

A hat heute den Äußerungsbogen Beschuldigter erhalten.
Wie sinnvoll ist es, in den Bogen zu schreiben, dass A sich an kaum etwas erinnert von dem Abend? Kann dies strafmildern wirken? Oder eher das Gegenteil, um das Betrunkensein mit zu bestrafen?
Sollte A auch in dem Äußerungsbogen Reue zeigen?

Die Tat ist ja quasi schon durch die Entschuldigungen gestanden. Kann man dennoch ankreuzen, dass man sich äußern möchte und gesteht? Oder ist nur eins davon wirksam?

Vielen Dank für die Hilfe und freundliche Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Kann dies strafmildern wirken? Kann es. Aber da es sich hier um recht popeliges Delikt handelt, dürfte es auch keinen großen Spielraum nach unten geben. Schaden kann es nicht...
Kann man dennoch ankreuzen, dass man sich äußern möchte und gesteht? Na sicher doch. Aber auch da sollten Sie, siehe oben, den Effekt nicht überbewerten.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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