Bevollmächtigter Rechtsverteidiger. Gerichtsurteil zu ihm oder zu mir?

22. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
mahirac
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Bevollmächtigter Rechtsverteidiger. Gerichtsurteil zu ihm oder zu mir?

Hallo zusammen,

meine Frage lautet wie folgt:
Wenn ich in einer Strafverfolgung, einen Anwalt bevollmächtige. Würden dann Briefe wie Zb. Gerichtsurteil oder Strafbefehl bei ihm eingehen oder bei meiner Meldeadresse?

Danke schonmal für eure Antworten und noch ein schönes Wochenende. :)

Lg

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Das Urteil nach einer Hauptverhandlung idR. bei Beiden, ggf. auch nur beim Anwalt.

Ein Strafbefehl auf jeden Fall (auch) beim Beschuldigten selbst, es sei denn man hat den Verteidiger besonders bevollmächtigt (also nicht nur per der normalen Floskel, die in jeder Strafprozessvollmacht enthalten ist), weil man selbst keine zustellfähige Anschrift hat.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mahirac
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie sieht es denn aus mit der Einladung zur Verhandlung etc.?

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Das Urteil nach einer Hauptverhandlung idR. bei Beiden, ggf. auch nur beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Seine Ladung bekommt der Angeklagte natürlich persönlich, insofern er eine ladungsfähige Anschrift hat. § 216 StPO

Der Anwalt (wenn er dem Gericht als Verteidiger bekannt ist) bekommt davon unabhängig eine eigene Ladung. § 218 StPO.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 23.10.2021 04:21

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