Hallo zusammen,
meine Frage lautet wie folgt:
Wenn ich in einer Strafverfolgung, einen Anwalt bevollmächtige. Würden dann Briefe wie Zb. Gerichtsurteil oder Strafbefehl bei ihm eingehen oder bei meiner Meldeadresse?
Danke schonmal für eure Antworten und noch ein schönes Wochenende.
Lg
Bevollmächtigter Rechtsverteidiger. Gerichtsurteil zu ihm oder zu mir?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Das Urteil nach einer Hauptverhandlung idR. bei Beiden, ggf. auch nur beim Anwalt.
Ein Strafbefehl auf jeden Fall (auch) beim Beschuldigten selbst, es sei denn man hat den Verteidiger besonders bevollmächtigt (also nicht nur per der normalen Floskel, die in jeder Strafprozessvollmacht enthalten ist), weil man selbst keine zustellfähige Anschrift hat.
Wie sieht es denn aus mit der Einladung zur Verhandlung etc.?
ZitatDas Urteil nach einer Hauptverhandlung idR. bei Beiden, ggf. auch nur beim Anwalt. :
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Seine Ladung bekommt der Angeklagte natürlich persönlich, insofern er eine ladungsfähige Anschrift hat. § 216 StPO
Der Anwalt (wenn er dem Gericht als Verteidiger bekannt ist) bekommt davon unabhängig eine eigene Ladung. § 218 StPO.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 23.10.2021 04:21
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