Bewährung + Diebstahl (betrunken)

26. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
ohoh
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Bewährung + Diebstahl (betrunken)

Hallo,

komplexe Situation:

Vor gut 1 1/2 Jahren habe ich einen dummen Fehler getan. Ich war sehr, sehr betrunken und klaute mit einen Kumpel im Hausflur (wo er wohnt) Blumen. Wieso auch immer, ich weiß es nicht.

Bei meinen Kumpel wurde es eingestellt (keine Vorstrafen), bei mir gehts vor Gericht.

Schaden: ca. 100 €

Schaden wurde natürlich beglichen + mehr, also etwa 150 €.

Nun habe ich etwas Bauchschmerzen dass deswegen meine Bewährung widerrufen wird?

Bin im festen Arbeitsverhältnis und habe einen sozialen Nebenjob, arbeite also insgesamt 80-85 Stunden pro Woche, eigene Wohnung, Auto, ...

Neben der Angst eines Bewährungswiderrufes stellt sich auch die Frage:

Falls kein BW Widerruf erfolgt, wie sieht es dann mit dem Führungszeugnis aus?

Wenn da Diebstahl drin steht und meine Arbeitgeber ein aktuelles FS verlangen, bin ich gleich beide Jobs los.

Kann mir jemand dazu was sagen? :o(

Danke!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ohoh
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

p.s.: wie wahrscheinlich wäre es, die Strafverfolgung gegen Auflage einzustellen? Habe gelesen, dass dies nicht im Führungszeugnis eingetragen wird.

Und macht es eventuell Sinn, vorher an einem sozialen Verein, z.Bsp. für kranke Kinder, Betrag x zu spenden? Könnte sich das strafmildernd auswirken? Danke.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Den Ausgang des Verfahrens kann man nicht vorhersagen, da wir hier alle nicht hellsehen können. Dasselbe gilt für einen eventuellen Bewährungswiderruf. Was das Führungszeugnis anbelangt - wie kommen Sie eigentlich auf die Idee, daß Ihre Bewährungsstrafe da nicht drinsteht?

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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