Hallo,
ich hab da mal eine Frage, um die Geschichte kurz zu erzählen, mein Freund wurde auf 3 Jahre Bewährung verurteilt wegen Unterhaltsnachlässigkeit, d.h. er hatte bei seiner Ex einen Betrag in Höhe von 653, 00 € Unterhalt offen. Zu dieser Strafe kam, dass wir uns jeden Monat bei der Bewährungshelferin melden müssen und nachweisen müssen, dass wir die vom Gericht geforderten oder auferlegten 40,00 € gezahlt haben und auch den Lohnzettel vorlegen müssen. Zudem hat seine Ex den offenen Betrag per Lohnpfändung eingefordert.
Die Bewährungshelferin hat uns nun schon mehrfach falsch beraten, sodass am Ende sogar eine Anhörung bei der zuständigen Richterin war. Die Bewährungshelferin wurde zwecks Personalmangels versetzt und ist nun wieder für uns zuständig. Sie hatte z. B. vergessen die von uns eingereichten Unterlagen weiter zu leiten, deshalb die Anhörung und ähnliche Sachen, sie meinte auch sie bräuchte die Lohnzettel um zu berechnen wie hoch der Unterhalt wäre welchen wir jeden Monat zahlen sollten, was Sie aber nie gemacht hat. Als wir beim Jugendamt vorsprachen, meinte die zuständige Dame, sie hätte die Anschrift erst über meinen Namen heraus bekommen obwohl laut Aussage der Bewährungshelferin eine so gute Zusammenarbeit statt finden würde oder statt gefunden habe.
Was sollen wir mit solch einer Bewährungshelferin, die scheinbar nicht mal weiß wo es lang geht? Meine Frage ist, welche Möglichkeiten haben wir, damit wir jemand anderes bekommen und nicht solch ein inkomptente Person?
Weil das was Sie uns erzählt, kann ich ihr als Laie oftmals wieder legen! Zudem maßt Sie sich ein Urteil an, was ich auch persönlich nicht mehr vertreten kann.
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Bewährung - Bewährungshelferin ist inkompetent!?
18. Februar 2010
Thema abonnieren
Frage vom 18. Februar 2010 | 01:46
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 3x hilfreich)
Bewährung - Bewährungshelferin ist inkompetent!?
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#1
Antwort vom 18. Februar 2010 | 09:01
Von
Status: Lehrling (1938 Beiträge, 362x hilfreich)
Sie können beim Bewährungsaufsichtsführenden Gericht einen Wechsel der Bewährungshelferin beantragen. Dies sollten Sie aber begründen, und nicht nur mit "ich finde, die ist inkompetent". Sie sollten dann schon konkrete Vorfälle schildern.
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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"
#2
Antwort vom 18. Februar 2010 | 10:34
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
Sehr ich auch so. Konkretes wird hier im SV nicht benannt.
quote:
Weil das was Sie uns erzählt, kann ich ihr als Laie oftmals wieder legen!
Zum Beispiel?
quote:
Zudem maßt Sie sich ein Urteil an, was ich auch persönlich nicht mehr vertreten kann.
Es ist die Aufgabe der BWHin über Ihren Freund ans Gericht zu berichten. Dazu muß Sie sich ein Urteil bilden. Darauf, ob Ihnen dieses Urteil gefällt ("vertreten" muß es die BWHin, nicht Sie), kann sie dabei keine Rücksicht nehmen.
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"da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"
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