Bewährung Btmg

6. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
JaneSav12
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bewährung Btmg

Hallo,

Hätte da mal eine Frage. Und zwar ist meine beste Freundin auf Bewährung und musste zudem 3 UrinTests abgeben. Der letzte war positiv. Daraufhin wurde die bewährung verlängert und weiter urinTests angezettelt. Jetzt hat sie mir erzählt, dass der bewährungshelf er moegen kommen will. (Genauen grund weswegen nicht bekannt) sollte jetzt ein urintest anstwhen würde der zu 100 prozent positiv ausfallen. Jetzt ist meine frage: was passiert dann? Und sollte die antwort knast heisen wäre meine zweite frage, ob es eine Möglichkeit gibt, da irgendwie drum rum zu kommen?

Lg und danke für anrworten ...
Sie ist mir sehr wichtig und neee so daef das nicht enden.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32837 Beiträge, 17251x hilfreich)

Sie ist mir sehr wichtig und neee so daef das nicht enden. So endet es aber, wenn man permanent gegen seine Bewährungsauflagen verstößt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JaneSav12
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Sie ist mir sehr wichtig und neee so daef das nicht enden. So endet es aber, wenn man permanent gegen seine Bewährungsauflagen verstößt.


Über 7000 hilfreiche Antworten. Naja...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Hätte da mal eine Frage. Und zwar ist meine beste Freundin auf Bewährung und musste zudem 3 UrinTests abgeben. Der letzte war positiv. Daraufhin wurde die bewährung verlängert und weiter urinTests angezettelt.


Die Urintests wurden ja offensichtlich ganz zu Recht angeordnet. Ihre Freundin denkt ja offensichtlich gar nicht daran den Kosum einzustellen und verstößt damit weiterhin beharrlich gegen Weisungen bzw. Auflagen. Ihre wurde bereits einmal die Bewährung verlängert. Schon dort wäre ein Widerruf möglich gewesen, jedoch entschied sich das Gericht noch einmal davon abzusehen. Was denken Sie denn, wie viele Chancen ihr das Gericht noch gibt...

Zitat:
Jetzt ist meine frage: was passiert dann? Und sollte die antwort knast heisen wäre meine zweite frage, ob es eine Möglichkeit gibt, da irgendwie drum rum zu kommen?


Wenn es nun erneut zu einer Urinkontrolle mit positivem Befund kommt, wird die Strafaussetzung zur Bewährung wird mit hoher Wahrscheinlichkeit widerrufen. Durch das abermalige beharrliche Verstoßen gegen Weisungen bzw. Auflagen lässt sie jede Hoffnung an einen Sinneswandel schwinden. Bei der Verlängerung der Bewährung wurde ihr bestimmt noch einmal ins Gewissen geredet, was bei einer erneuten Urinkontrolle mit positivem Befund geschieht. Alle milderen Mittel als der Vollzug der Freiheisstrafe und damit die Inhaftierung sind erfolglos gewesen.
Eine Weg drum rum zu kommen gibt es in diesem Fall praktisch nicht.

Zitat:
Sie ist mir sehr wichtig und neee so daef das nicht enden.


Was wie in diesem Zusammenhang enden darf, haben Sie nicht zu entscheiden. Diese Entscheidung trifft das Gericht. Ihre Freundin hätte sich das eben vorher überlegen müssen. Sie war hinreichend gewarnt, aber hat sich nicht davon beeindrucken lassen. Sie können doch nicht im Ernst erwarten, dass sich das Gericht hier auf der Nase herumtanzen lässt.

Es ist immer dasselbe: Erst ist den Leuten alles egal und wenn das der Aufenthalt in der JVA praktisch gebucht ist, dann ist das Geschreie groß...


edit:
Zitat:
Über 7000 hilfreiche Antworten. Naja...


Wenn Ihnen die Antworten hier nicht passen und Sie nun auch noch meinen, pampig werden zu müssen, dann suchen Sie einen Rechtsanwalt auf. Dieser wird Ihnen gegen ein dreistelliges Honorar gerne genau die selbe Auskunft geben.
Ich kann hier dem Kollegen muemmel nur zustimmen.

Grüße



-- Editiert von PP9325 am 06.01.2016 17:38

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32837 Beiträge, 17251x hilfreich)

Wenn Ihnen die Antworten hier nicht passen und Sie nun auch noch meinen, pampig werden zu müssen, dann suchen Sie einen Rechtsanwalt auf. Dieser wird Ihnen gegen ein dreistelliges Honorar gerne genau die selbe Auskunft geben. :cheers:

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Über 7000 hilfreiche Antworten. Naja...


Was möchtest Du hören?

Die Aussage von mümmel ist völlig korrekt. Irgendein "ei-tei-tei" von wegen "der böse Bewährungshelfer" und "das noch bösere Gericht" bringen Dich nicht weiter, abgesehen davon, dass natürl. weder der eine noch der andere an der Misere Deiner Freundin schuld ist.

Rein technisch betrachtet:

Die StA wird aufgrund der positiven Urinprobe irgendwas bei Gericht beantragen. Entweder eine nochmalige Bewährungsverlängerung mglw. mit Erteilung weitere Auflagen oder den Widerruf der Bewährung. Zumindest im letzteren Fall wird es dann eine Anhörung bei Gericht geben und anschliessend eine Entscheidung.

Letztendlich ist vollkommen richtig, was die beiden anderen schon geschrieben haben, auch wenn Dir das nicht gefällt. Deine Freundin ist zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die wurde unter der Bedingung zur Bewährung ausgesetzt, dass Sie keine Drogen mehr konsumiert. 2 Tests werden nun beweisen, dass sie sich nicht daran gehalten hat. Das Gericht ist auch nicht völlig verblödet und weiß, dass sie mehr als nur diese 2mal was konsumiert hat. Sie hat sich also nicht bewährt sondern hat das Problem, dass viele haben, dass Bewährungsstrafen (und vor allem die Auflagen) einfach nicht ernst genommen werden. Denn es passiert ja erst mal nix. Und selbst wenn man mal gegen die Auflagen verstösst passiert noch nix, außer der Verlängerung. Jeder denkt dann, dass das immer so weiter geht und es immer wieder schon noch irgendeine Möglichkeit gibt, dem Knast zu entgehen. Irgendwann ist halt aber auch mal Ende im Gelände.

Sollte die Bewährung widerrufen werden, kann man dagegen noch das Rechtsmittel der "sofortigen Beschwerde" einlegen. Die Frist dafür ist 1 Woche. Man sollte dafür einen im BTM-Recht erfahrenen Anwalt engagieren, wenn man eine kleine Erfolgschance haben will.

Ansonsten gibt es auch noch die Möglichkeit "Therapie statt Strafe" [§ 35 BtmG] zu beantragen. In dem Fall müßte sie eine idR. 6monatige stationäre Drogentherapie machen und bekäme dann den Strafrest (also die jetzige Strafe minus 6 Monate) noch mal zur Bewährung ausgesetzt.Ob der 35er genehmigt wird, hängt aber auch davon ab, ob sie schon Therapien gemacht und ggf. abgebrochen hat (dann lässt sich nur schwer ein Kostenträger finden, der den Kram bezahlt) und/oder um was für Drogen es bei ihr geht. Nur auf Cannabis z.B: wird auch eher kein 35er genehmigt.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 07.01.2016 05:27

0x Hilfreiche Antwort

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