Hallo mal eine Frage :
Person A hat eine 5 monatige Strafe bekommen ohne Bewährung, Berufung eingelegt.
Anschliessend bekam Person A in den anderen Fällen 2 Jahre auf Bewährung , Berufung eingelegt.
Nun äußerte der Richter, das man das Kind schon schaukelt , so das die 5 Monate in die 2 Jahre kommen. Nun steht der Berufungstermin fest, fast Ende August 2010.
Wie stehen die Chancen das die 5 Monate in die 2 Jahre rein kommen und es bei Bewährung bleibt ?!
Person A hat sich nichts mehr zu Schulden kommen lassen bis jetzt !
Danke für eure Antworten !
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Bewährung & Freiheitsstrafe = Berufung !
9. Juni 2010
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Frage vom 9. Juni 2010 | 12:49
Von
Status: Frischling (48 Beiträge, 8x hilfreich)
Bewährung & Freiheitsstrafe = Berufung !
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#1
Antwort vom 9. Juni 2010 | 13:38
Von
Status: Frischling (43 Beiträge, 14x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 9. Juni 2010 | 15:21
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
quote:
Wie stehen die Chancen das die 5 Monate in die 2 Jahre rein kommen und es bei Bewährung bleibt ?!
Wie stehen die Chancen, dass am Pfingstmontag 2018 mein Auto beim 1. Versuch anspringt?
Antwort: Es kommt drauf an...(auf viele Dinge)
Und das ist auch die Antwort auf Ihre Frage.
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