Hallo mal eine Frage :
Person A hat eine 5 monatige Strafe bekommen ohne Bewährung, Berufung eingelegt.
Anschliessend bekam Person A in den anderen Fällen 2 Jahre auf Bewährung , Berufung eingelegt.
Nun äußerte der Richter, das man das Kind schon schaukelt , so das die 5 Monate in die 2 Jahre kommen. Nun steht der Berufungstermin fest, fast Ende August 2010.
Wie stehen die Chancen das die 5 Monate in die 2 Jahre rein kommen und es bei Bewährung bleibt ?!
Person A hat sich nichts mehr zu Schulden kommen lassen bis jetzt !
Danke für eure Antworten !
-----------------
""
Bewährung & Freiheitsstrafe = Berufung !
9. Juni 2010
Thema abonnieren
Frage vom 9. Juni 2010 | 12:49
Von
Status: Frischling (48 Beiträge, 8x hilfreich)
Bewährung & Freiheitsstrafe = Berufung !
#1
Antwort vom 9. Juni 2010 | 13:38
Von
Status: Frischling (43 Beiträge, 14x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 9. Juni 2010 | 15:21
Von
Status: Unbeschreiblich (30197 Beiträge, 9550x hilfreich)
quote:
Wie stehen die Chancen das die 5 Monate in die 2 Jahre rein kommen und es bei Bewährung bleibt ?!
Wie stehen die Chancen, dass am Pfingstmontag 2018 mein Auto beim 1. Versuch anspringt?
Antwort: Es kommt drauf an...(auf viele Dinge)
Und das ist auch die Antwort auf Ihre Frage.
-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
299.857
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
10 Antworten
-
17 Antworten
-
6 Antworten
-
4 Antworten
-
5 Antworten