Bewährung & Freiheitsstrafe = Berufung !

9. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
Twilight83
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 8x hilfreich)
Bewährung & Freiheitsstrafe = Berufung !

Hallo mal eine Frage :

Person A hat eine 5 monatige Strafe bekommen ohne Bewährung, Berufung eingelegt.
Anschliessend bekam Person A in den anderen Fällen 2 Jahre auf Bewährung , Berufung eingelegt.

Nun äußerte der Richter, das man das Kind schon schaukelt , so das die 5 Monate in die 2 Jahre kommen. Nun steht der Berufungstermin fest, fast Ende August 2010.

Wie stehen die Chancen das die 5 Monate in die 2 Jahre rein kommen und es bei Bewährung bleibt ?!

Person A hat sich nichts mehr zu Schulden kommen lassen bis jetzt !

Danke für eure Antworten !

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.06.2010 16:41:15
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 14x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
Wie stehen die Chancen das die 5 Monate in die 2 Jahre rein kommen und es bei Bewährung bleibt ?!



Wie stehen die Chancen, dass am Pfingstmontag 2018 mein Auto beim 1. Versuch anspringt?

Antwort: Es kommt drauf an...(auf viele Dinge)

Und das ist auch die Antwort auf Ihre Frage.

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