Hallo,
ich habe eine frage ich wurde voriges jahr zu einer jugendstrafe von 2 auf 3 jahren verurteilt, die zu bewärung ausgesetzt wurde.
Aber nur mit Auflage:
-Eine therapie anzutreten und nicht abzubrechen:das habe ich erledigt !!
-in eine für mich geeignete nachsorge zu gehen und nicht abzubrechen:das ist fehlgeschlagen ich wurde disziplinarisch entlassen !!
muss ich jetzt mit einen bewährungswiederruf rechnen und wenn ja wie lange wird es dauern !!
Gibt es auch noch andere möglichkeiten um einer haftstraffe zu entkommen ??
Ich brauche dringend hilfe bitte um rat !!
Mfg Supreme
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Bewährung - Möglichkeiten um einer Haftstrafe zu entkommen?
Die Möglichkeit dem Vollzug der Jugendstrafe zu entgehen, ist sich sofort(!!!) eine neue Nachsorgeeinrichtung zu suchen. Am Besten natürlich mit Hilfe einer Drogenberatungsstelle. Und wie gesagt - SOFORT! ...und den neuen Platz dann -auch sofort- dem Gericht (bzw. wenns ein § 35 BtmG war, der StA) nachweisen.
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"da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"
ich bin aber auch erst am 23.10 entlassen worden und weis nicht ob mir mein jugenamt eine solche massnahme nochmal finanziert ?!
was kann ich tun??
gibt es alternativen um einen bewährungswiederruf zu vermeiden und inhaftiert zu werden ?!
mfg
supreme
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Dann solltest Du es schnell herausfinden, ob es das tut...
In der Regel wird es (oder ein anderer Kostenträger) es tun, da Abbrüche (oder auch diszpl. Entlassungen) bei Drogentherapien "dazu gehören". Solange es nicht nochmal passiert, sehe ich da keine schlechten Chancen. Wie schon gesagt - wende Dich schnellstens an die zust. DROBS
quote:
was kann ich tun??
gibt es alternativen um einen bewährungswiederruf zu vermeiden und inhaftiert zu werden ?!
Was Du tun kannst, habe ich Dir schon geschrieben. Eine andere Alternative gibt es nicht, es sei denn Du kannst den Richter davon überzeugen, die Auflage aufzuheben, was er zu 99,999999% nicht tun wird, da es auch -objektiv- keinen vernünftigen Grund dafür gibt.
Nochmal: Wende Dich an die DROBS oder eine Einrichtung der Straffälligenhilfe und hol Dir da Unterstützung. Dann wird es auch klappen.
Wenn es jedoch nur so ist, dass Du "keine Lust" auf Nachsorge hast, wird Dir nichts anderes als Knast übrigbleiben (wobei Dir die Therapiezeit nicht mal angerechnet werden wird, wenn es ne normale Bewährung war, und auch bei nem § 35 BtmG zu 99% nicht), oder eben doch Nachsorge.
Klingt hart - ist aber leider so....
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"da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"
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