Bewährung?

1. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
felin
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Bewährung?

Hallo,
ich habe eine dringende Frage an die Mitglieder dieses Forums und benötige Hilfe.

Es geht nicht um mich sonder um meinen Bruder. Dieser hat mir vor einigen Tagen gebeichtet, dass er mehr oder weniger scheiße gebaut hat.
Meinem Bruder ging es eine zeitlang sehr dreckig und er hatte schwerwiegende psysische Probleme die sogar zu einem Selbtmordversuch geführt haben. Niemand wußte warum. Gestern hat er gebeichtet dass er ebay Betrug in 11 fällen begangen hat und dabei einen schaden von 8000 EUR angerichtet hat.
Mein Bruder versucht ein neues Leben aufzubauen das weiß ich und ich weiß auch dass er aufgrund dessen das er eine zeitlang der spielsucht verfallen war und sich auch behandeln mußte desbezüglich in sehr schwerer psysischer verfassung war.

Er hat mir versichert, und so möchte er es auch dem richter mitteilen, dass er den geschädigten die summe zurückzahlen will. Er beginnt im Januar seinen wehrdienst und wird dann unter meiner beobachtung seinen gesamten wehrsold an die geschädigten abtreten. Ich weiß nicht ob das Reicht. Mein Bruder ist nicht vorbestraft und hatte auch sonst nie etwas mit dem Gesetz am hut.

Er hat seit 6 monaten zum ersten mal in seinen 22 Jahren eine Freundin mit der er sich eine gemeinsame zukunft erhoft und ich befürchte das wenn er bei der Verhandlung übermorgen íns gefängniss muss er sich umbringen wird. Seine Freundin weiß davon nichts hat er mir gesagt. Er meinte er wird es ihr einestages erzählen aber nicht jetzt.

Meine Frage lautet nun, ob es möglich ist, dass er noch eine Bewährungsstrafe bekommt und somit die möglichkeit bekommt nochmal neu anzufangen und wovon es abhängt. Sprich in welchem Fall könnte er eine Bewährung bekommen?

Ich studiere selber jura aber erst im 1. Semester daher konnte ich ihm diese Frage nicht selber beantworten. Daher frage ich hier dieses Forum und bitte um eine Antwort schnellstmöglichst denn die verhandlung ist schon mittwoch.

Bis dahin verbleibe ich mit freundlichem Gruß

Euer Felin

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Sein großer Vorteil ist, daß er nicht vorbestraft ist. Einen Anwalt hat er wohl nicht?

Betrug in 11 Fällen mit einem Schaden von 8.000,00 ist zwar kein Pappenstiel, aber eine Freiheitstrafe ohne Bewährung wird hier sicher nicht verhängt. Wo findet die Verhandlung denn statt? Strafrichter am AG oder Schöffengericht am AG? Abgesehen davon kann er ja auch - selbst wenn der Richter Mittwoch völlig ausrasten sollte und ihm 3 oder 4 Jahre verpasst- in Berufung gehen. Bis zur Berufung bleibt er dann auf freiem Fuß, wenn er bisher auch nicht in U-Haft war, will heißen: Er wird nicht am Mittwoch auf dem Termin verhaftet. Für die Berufungsverhandlung sollte dann ein Anwalt engagiert werden. Aber soweit wird es zu 99% gar nicht kommen, da er IMHO auf jeden Fall schon am AG Bewährung bekommt.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
felin
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

erstmal danke für diese auführliche Antwort.
Die Verhandlung findet unter dem AG Tiergarten/Berlin statt. Es ist kein schöffengericht und er hat auch einen Anwalt weil damals laut Gerichtlichen Schreiben eine "notwendige Verteidigung" vorlag. Der Rechtsanwalt meinte daraufhin das der Richter von minimum mehr als einem jahr haft ausgeht.
Da bitte ich auch nochmal um erklärung.

Danke Euer

Felin

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Ja, eine Freiheitstrafe wird es sicherlich auch geben. Die Tatsache, daß er einen Pflichtverteidiger bekommen hat, heißt aber nicht zwingend, daß mehr als 1 Jahr bekommt. Es können auch 6 Monate werden. Alles bis zu 2 Jahren kann zur Bewährung ausgesetzt werden. Und als Erstäter bekommt man in der Regel Bewährung bei solch einer Tat. Eine Garantie gibt es natürl. nicht.

Aber wie gesagt steht ja zur Not auch noch die Berufung zum LG Berlin offen.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Der RA hat recht: Bei Freiheitsstrafen über 1 J. muss lt. Rechtssprechung ein Verteidiger bestellt werden. Unter 1 J. wäre auch als Strafe hier zu wenig. Da er nicht bestraft ist, wird wohl die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Er soll sich kooperativ und gutwillig zeigen, aber dafür wird schon der RA sorgen. Bei einem Ersttäter, und das ist er ja nunmal, ist eine unbedingte Strafe unwahrscheinlich. Hier in Berlin geht's nicht so hart zu ;)

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#5
 Von 
felin
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

erstmal danke für die antworten. das heißt also dass mein Bruder wohl Bewährung bekommt. Wovon macht ein Richter es denn abhängig, ob man bewährung bekommt oder nicht?

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Von den Umständen des konkreten Einzelfalls (u.a. Vorbestrafung, Tatmotivation, Tatbegleitumstände, Nachtatverhalten, Sozialprognose)

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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