Bewährung.

21. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
gilli123
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)
Bewährung.

Aufgrund einer neuerlichen Straftat in der Bewährungszeit, welche wiederum mit einer Bewährungsstrafe abgeurteilt wurde, beantragte die Staatsanwaltschaft im November vergangenen Jahres, die alte Bewährung zu widerrufen. Es fand dann eine Anhörung vor dem zuständigen Richter statt. Dieser forderte die entsprechende Akte an und wollte dann (Anfang Januar) eine Entscheidung treffen. Die Akte lag dem Richter jedoch erst Anfang März vor. Eine Entscheidung traf er wieder nicht, sondern schickte die Akte zur Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft. Diese wiederum nahm den Antrag auf Wiederruf zurück und forderte eine Verlängerung der Bewährungszeit. Muß X jetzt noch seitens des Richters mit einem Widerruf rechnen????

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sparafucile
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 16x hilfreich)

Eher unwahrscheinlich, aber Sie wissen ja: >Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand<...
Gruß
Sparafucile

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#2
 Von 
Wammbachsee
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo
Bin zwar nicht ganz eu im forum,wenn es während der Bewährungszeit erneuert zu einer Straftat gekommen ist,und wieder eine Strafe zur Bewährung ausgesprochen wurde,müsste denn dann der Richter in der Verhandlung nicht die Erste Strafe die zur Bewährung ausgesetzt wurde ,nicht wiederrufen und die Zweite strafe nicht zur Bewährung aussetzen,oder lieg ich da falsch
Gruss Josef

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
gilli123
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)

Im beschriebenen Fall wurde in der laufenden Bewährungszeit erneut eine Straftat begangen. Für die neuerliche Straftat erhielt der Täter nochmals eine Bewährungsstrafe. Die alte Bewährung sollte aufgrund der erneuten Verurteilung widerrufen werden. Letztlich wurde die alte Bewährung allerdings verlängert und das Gericht sah von einem Widerruf ab.

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