Bewährung..?!

7. September 2003 Thema abonnieren
 Von 
Sarah23
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Bewährung..?!

Hm..ich hoffe, dass das Thema jetzt hier rein passt und mir jemand schnell antworten kann:o)

Also, ich hab mal riesen mist gebaut, es ging um Betrug und die Strafe wurde zu 1Jahr und 6 Monaten Bewährung ausgesetzt. Nun mein Problem..ich war seit ca. 5 Monaten nicht mehr bei meinem Bewährungshelfer, hab auf seine Briefe und so nicht reagiert, ja, und mich einfach nicht darum gekümmert, weil ich von einer krise in die nächste gerutscht bin( Ich stand kurz vor der Kündigung meiner Ausbildung und Wohnung, bin schwanger etc.)

Und nun meine Frage..am Dienstag bin ich wieder vor Gericht vorgeladen und jetzt hab ich wahnsinnig schiss, dass die da die Bewährung umwandeln und ich ins Gefängnis muss. Kann ich das irgendwie abwenden? Oder..kann sowas überhaupt passieren, wenn man einmal gegen die bewährungsauflagen verstösst? Hach...Fragen über Fragen, ich hoffe, es kann mir jemand helfen*seufz*

Danke schonmal im vorraus
Sarah

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sarah23
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hat denn keiner ne Antwort für mich..ich halt das bis dienstag nicht aus:(

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
webcasi
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 44x hilfreich)

Da kann ich leider nicht helfen, weiss ich nicht. Du musst wohl warten. Aber warum hast Du Dir vorher keine Gedanken darüber gemacht?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sarah23
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Gedanken, doch schon, aber ich habs immer wieder vor mich hingeschoben und irgendwann hatte ich auch nicht mehr den Mut da hin zugehen. Ja ich weiß..hätt ich's mal gemacht, dann müsst ich am Dienstag da nicht hin. Mhh..nun ist es zu spät. Meine Sorge ist ja eigentlich nur, ob ich jetzt, da ich da nicht hingegangen bin, ins gefängnis muss*seufz*

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30223 Beiträge, 9557x hilfreich)

Der Termin den Du hast ist eine "Anhörung zum beabsichtigen Bewährungswiderruf".

Ich glaube nicht, daß Dir die Bewährung widerrufen wird. Mußt halt "kleine Brötchen backen" bei der Anhörung. Und in Zukunft den Auflagen nachkommen.

Wesentlich: Du bist in der Ausbildung und schwanger. Da muß schon "einiges" passieren, damit die bew. widerrufen wird.

Mach Dir also nicht solche großen Sorgen, aber paß in Zukunft auf. Ewig kannst Du nicht an den Auflagen "vorbei leben" :)

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sarah23
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ouh echt? Dann bin ich ja beruhigt und kann die letzte Nacht wenigstens schlafen. Puh..auf jeden Fall geh ich da morgen gelassener hin...danke:)

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