hallo,am15.6.2012ist meine Bewährung-3Jahre-um
soll ich schon mal selbst einen Antrag auf Erlass stellen,wenn ja was schreibe ich denn da genau rein
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Bewährung abgelaufen - muss ich Antrag auf Erlass stellen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Daß Sie den Erlaß beantragen, weil Sie sich bewährt haben, d. h., es gab keine neuen Strafverfahren. Und damit warten Sie bis zum 15.06., denn theoretisch könnte bis dahin ja noch was passieren.
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Sie brauchen keinen Antrag zu stellen. Das Gericht prüft den Straferlass von Amts wegen und schickt Ihnen dann den Erlassbeschluss. Mit der Prüfung wird natürlich erst begonnen, wenn die Bewährungszeit abgelaufen ist. Je nach Arbeitsanfall kann das aber etwas dauern, also rechnen Sie nicht damit, dass am 20.6. der Beschluss im Briefkasten ist. Sinnvoller ist es, erstmal nichts zu machen und, falls nichts kommt, im September (vorher bringt es nichts, da ist Ferienzeit) mal schriftlich anzufragen, wann mit dem Erlassbeschluss zu rechnen ist.
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mal ne Frage vom Rande:
Wenn eine Bewährungsfrist im September 2009 abgelaufen ist und man nie einen schriftlichen Straferlass erhalten hat, sollte man sich dan Sorge machen?
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Nein. Wenn es so lange dauert, ist irgendwas schief gegangen. Sind Sie vielleicht inzwischen umgezogen? Möglicherweise kam der Beschluss, den Sie erhalten sollten, zurück und es hat sich keiner die Mühe gemacht, die Melderegister abzuklappern, ob Sie umgezogen sind, weil Sie ja keinen Nachteil haben.
Sie könnten aber nachfragen, siehe oben.
ja einen Umzug gab es.
Also die Ausfertigung des Beschlusses braucht man wohl nicht, beschlossen wird es ja wohl sein.
(Ich gehe mal davon aus, dass es keine laufenden Ermittlungen mehr gibt/gab uns somit die Bewährung ja dann auch erfolgreich absolviert wurde.)
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ich bin weder umgezogen noch was,
die Bewährung ist erst am15.6.2012 abgelaufen
meine Frage war eigentlich
ob ich jetzt schon ans Landgericht Zweibrücken schreiben kann,das sie mir das erlassen sollen,
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Mümmel und wastl haben es doch beantwortet.
Wenn sie unbedingt möchten, können Sie beantragen, dass die Strafe zum 15.06.12 erlassen werdeb soll. Notwendig ist es aber nicht, da dies auch "von Amts wegen" (also ohne Ihren Antrag) passiert.
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
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