Bewährung aufgehoben, Informationspflicht Justiz? Dringend

30. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Carsten DO
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bewährung aufgehoben, Informationspflicht Justiz? Dringend

Hallo Liebes Forum,
die Bewährung meines Freundes wurde aufgehoben. Er soll nun für 5 Monate in die JVA Bielefeld. Haftantritt soll Montag der 5.2.2007 als Selbststeller sein. Mein Freund steht in einem geregeltem Arbeitsverhältniss. Dies ist dem Gericht auch bekannt. Gestern erst sind wir auf die Information aufmerksam geworden, nachdem wir im www recherchiert haben. " Sollte ihr Arbeitsplatz von einer anderen offenen Vollzugsanstalt des Landes NRW besser erreichbar sein besteht die Möglichkeit, schon vor Haftantritt eine Abweichung vom Vollstreckungsplan gem. §26 Abs. 2 Strafvollstreckungsordnung zu erwirken. Sie können bei einer erfolgreichen Eingabe direkt in eine näher zu ihrem Arbeitsplatz gelegene Vollzugsanstalt geladen werden. " Diese Informationen
waren meinem Freund vollkommen unbekannt.
Besteht hier überhaupt eine Informationspflicht der Justiz, mit hinweis auf dieser möglichkeit? Warum wurde nicht berücksichtigt, das er einen festen Arbeitsplatz hat. Ist das rechtens? Er verliert ja somit den Arbeitsplatz, das entspricht ja nicht dem Sinn und Ziel der Haft oder?
Da mein Freund mir erst gestern die Aufhebung der Bewährung mitteilte ist natürlich jetzt nicht mehr viel Zeit.
Was für möglichkeiten bestehen jetzt noch?
Irgendwie drängt sich mir der Verdacht auf, die Staatsanwaltschaft hat hier nicht vernünftig gearbeitet.

Viele Grüße aus Dortmund
Carsten

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
realmandozer
Status:
Praktikant
(543 Beiträge, 195x hilfreich)

warum wurde denn die bewährung aufgehoben?

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#2
 Von 
Carsten DO
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Moin,
angebliches Schreiben zu einem Schlichtungstermin ( Zahlung von 150 Euro ). Dieses Schreiben ist aber nicht beiu meinem Freuind angekommen.

Gruß Carsten

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#3
 Von 
Sparafucile
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 16x hilfreich)

Wendet Euch am besten persönlich oder telefonisch an den zuständigen Rechtspfleger bei der Sta. Dort könnt Ihr einen Antrag stellen des Inhalts, dass der Haftantritt vier Wochen verlegt wird. Erklärt dem Rechtspfleger aus welchem Grund. Dann könnt Ihr gleich beantragen, dass die Strafe in der JVa Castrop (ist glaube ich die nächste von Dortmund) verbüßt werden kann. Nur Ihr müßt jetzt schnell sein.

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#4
 Von 
Steffi Klein
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 37x hilfreich)

Die Sta prüft nicht ob ein Arbeitsverhältniss vorliegt.

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