Bewährung bekommen aber immer noch kein Urteil

8. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
stoepsel2016
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)
Bewährung bekommen aber immer noch kein Urteil

Hallo, ich hatte riesiges Glück und habe in laufender Bewährung nochmals eine bekommen und möchte natürlich nun nichts mehr falsch machen. Ich hatte die Verhandlung am 20 August . Nach einer Woche hab ich beim Gericht angerufen und meine neue Adresse angegeben, da ich Umgezogen bin wo mir auch gleich gesagt wurde, das dass Urteil auch Rechtskräftig sei. Nun warte und warte ich darauf, das sich die Bewährungshilfe meldet und ich das Urteil bekomme. Ist das normal, das es solange dauert? Ich habe schon 3 mal bei der zuständigen Bewährungshilfe angerufen, die wissen aber auch noch nix. Ich habe zudem auch 100 Stunden Gemeinnützige Arbeit zu leisten nun weiß ich nicht, ob ich diese schon einfach machen kann? Oder muss ich das mit der Bewährungshilfe absprechen dann, zwecks Versichrungsschutz etc?




1 Antwort
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9550x hilfreich)

Wiviele Verhandlungstage gab es denn? Ich gehe jetzt mal davon aus, dass es nicht mehr als 3 waren. In dem Fall hat der Richter 5 Wochen ab Verkündung Zeit, das Urteil "abzusetzen". Dann muß es auf der Geschäftsstelle noch geschrieben und zugestellt werden. Die Zeit ist also noch völlig im Rahmen. Es wird wohl in den nächsten 2 Wochen eingehen.

Die Stunden können Sie noch nicht machen, da Sie der Arbeitsstelle erst zugewiesen werden müssen. Hat der Richter im Bewährungsbeschluß (der wurde nach dem eig. Urteil verlesen, der Teil wo auch gesagt wurde, dass Sie einen Bewährungshelfer bekommen) evtl. schon eine Stelle festgesetzt, wo Sie arbeiten sollen? Fall nicht, erfolgt das iaR. in Absprache mit der Bewährungshilfe oder der Gerichtshilfe der Staatsanwaltschaft. Bei uns in Niedersachsen läuft es so, dass bei Bewährungsstrafen ohne Bewährungshelfer die Gerichtshilfe zust. ist, bei welchen mit Bewährungshelfer, die Bewährungshilfe.

Zitat:
Ich habe schon 3 mal bei der zuständigen Bewährungshilfe angerufen,


Ich würde -wenn dann- ja eher mal auf der zust. Geschäftsstelle des Gerichts anrufen. ;)

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