Bewährung einer Geldstrafe

7. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
Peter Drob.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Bewährung einer Geldstrafe

Hallo zusammen,

letzes Jahr wurde ich wegen "Schwarzarbeit" zu einer Geldstrafe 40 Tagessetze je 60 € vauf Bewährung verurteilt. Darüberhinaus müsste ich die Forderung eines Arbeitsamtes begleichen. Dies habe ich jedoch verpennt und erst bei einer Haftbefehlzustellung in voller Höhe beglichen. Danach wurde mir dies ausgehändigt.

Nach drei Monaten erhiel ich eine Rechnung von der Staatanwaltschaft mit der Summe aus den Tagessätzen.

Heisst dass die Bewährung aufgehoben wurde und ich dieser Zahlung an die leisten muss oder könnte es ein Versehen sein??

Hätte ich hiervon nicht gesondert unterrichtet werden müssen??

Vielen Dank für Euere Hilfe

Gruss

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4 Antworten
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#1
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Oh, oh,
das klingt aber sehr abenteuerlich. Und verpennen ? Da schrillen soviel Wecker zwischendurch, daß mir hier "Verpennen" doch wohl als der falsche Ausdruck erscheint.

Gehe mal davon aus, daß es sich bei dem Haftbefehl, von dem Du sprichst um einen Zivilhaftbefehl zur Erzwingung der EV handelt. Und das heißt, da waren vorher Vollstreckungsversuche, Ladung zur EV und dann erst Haftbefehl zur Erzwingung dieser.

Nun, mit dieser Vollstreckung hast Du ja die Bewährungsauflage nicht erfüllt und daher wurde vermutlich die Bewährung widerrufen. Aber das geht auch nicht so ohne. Da wird wohl zunächst mal die Aufforderung kommen, die Auflage nachzuweisen, dann die Ankündigung, daß man beabsichtigt die Bewährung zu widerrufen und schließlich der Bewährungswiderruf selbst. Alles verpennt ?

Na dann zahl mal schön die Geldstrafe, sonst gibt es noch mehr zu pennen...

Aber ganz sachte. Da kommt noch die Umwandlung in Haft, dann die Ladung zum Strafantritt. Ja und dann stehen irgendwann mal die grünen Männchen vor der Tür. Wenn Du dann natürlich zufällig 2400 Euronen in der Tasche hast, darfst Du (zuhause) weiterpennen...

Wolfgang

-----------------
"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

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#2
 Von 
Peter Drob.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen Dank für Informationen.........
"verpennt war ja nicht der Richtige ausdruck.
Ich war ca. 11 Monate nicht im Inland und daher die Nichtbeachtung der Zahlungsaufforderungen :(
Nachdem ich jedeoch die Schulden begliechen habe gab keinerlei "die Aufforderung kommen, die Auflage nachzuweisen, dann die Ankündigung, daß man beabsichtigt die Bewährung zu widerrufen und schließlich der Bewährungswiderruf selbst"

Deshalb ist es für mich unverständlich..bin zwar ein "Verpenner" aber kein Dummkopf :)

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Peter Drob.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

einiges wird klarer........

Sollte die Vorschritte nicht gegeben haben so müsste ich irgenwie dagegen vorgehen.

WÜrde ein Anruf ausreichen oder müstte ich mich besser zu einem Anwalt begeben?????

Hat jemand Erfahrung damit ;) ?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Nun es kann natürlich sein, daß das erste Schreiben, die Bewährungsauflage - sprich Zahlung nachzuweisen - nicht zustellbar war, weil Du Dich im Ausland befunden hast. Und wenn das so ist, dann kann natürlich alles sehr schnell gehen und dann gibt es natürlich keine Zwischenschritte mehr.

Wolfgang

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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

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