Bewährung eventuell Anzeige was nun?

13. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Tobi27
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Bewährung eventuell Anzeige was nun?

Hallo zusammen ,
Ich fange mal an . Ich bin zur Zeit 3 Jahre auf Bewährung wegen einem drogen Delikt , dies ist schon 2 Jahre her , also ich bin noch 1 Jahr auf Bewährung .
( seit dem habe ich mich komplett geändert ).
Ich bin Betreiber einer Internet Homepage . Habe mir dafür mehrere Designs gekauft . Ich betreibe meine Internet Seite mit ein paar anderen Leuten . Diese hatten auch Zugriff auf die Designs .
Nun ist es so passiert , dass sich einer auf ein underground Scene Script Forum registriert hat und das Design dort zum Download dort angeboten hat , dies wurde vom Hersteller des Designs gesehen , weil natürlich meine ID vom Kauf in dem Design als Sicherheit drin ist . Nun würde ich auf dieser Seite gesperrt und wegen filesharing des Designs und halt Weitergabe und Lizenz brechen . Nun hat der Ersteller mir gesagt , dass es zum Anwalt weiter gegeben wurde ...
nur , ich kann leider nichts dafür das es dort angeboten wurde... der Download wurde auch schon wieder gelöscht auf Anfrage von mir .
Leider habe ich kein Kontakt überhaupt zu dieser Person aus meinem Team , auch keinen Namen oder sonstiges . Weil halt Internet zusammen arbeit .. und schon länger nicht mehr in meinem Team arbeitet. Kontakt Möglichkeiten durch Messenger oder sonstiges gleich null.

Was kann mir nun bevor stehen ? Das Design hat genau 15 Euro gekostet .
Muss ich nun Angst haben das ich eventuell einwander ?

Es gibt auch leider keine ip oder sonstiges vom Forum wo es angeboten wurde vom Ersteller. Daher werde ich beschuldigt das ich es weitergeben habe an zweite ...

Was kann ich nun tun ?
Ich habe mein Leben komplett umgekrempelt und dann so was , heirate nächstes Jahr Arbeite seit 6 Jahren am Flughafen und habe ein stabiles Leben ...:(...

Würde mich über eventuelle Antworten freuen :( ...

( sollte Post von seinem Anwalt kommen , dachte ich eventuell ob es durch Schadensersatz Beitrag in Höhe von 500 Euro gegessen sein könnte , auch wenn das einfach bitter für mich ist )

Grüße

-- Editier von Tobi27 am 13.09.2017 14:37

-- Editier von Tobi27 am 13.09.2017 14:39

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5 Antworten
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Tobi27 hat einen Anwalt dazugeholt. Die Antwort finden Sie unten in diesem Thread.

Einschätzung von
Rechtsanwalt Jannis Geike
Northeim
dazugeholt von Tobi27
#3

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt.

In dem von Ihnen geschilderten Fall könnten Sie sich wegen eines Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz strafbar gemacht haben.

Hierzu müsste zunächst jedoch geprüft werden, ob das Design unter den Schutz dieses Gesetzes fällt. Dies ist pauschal nicht zu beantworten, da es hier auf die Beschaffenheit des Designs im Einzelnen ankommt. Die Anforderungen für einen Urheberrechtsschutz sind eher hoch angesiedelt.

Ihnen könnte hier ggf vorgeworfen werden, dass Sie durch Ihr Handeln einen Verstoß gegen das Gesetz billigend in Kauf genommen haben und damit mit Eventualvorsatz gehandelt haben. Ein direkter Vorsatz ist nicht zu erkennen.

Sollte hier ein Ermittlungsverfahren gegen Sie in Gang gesetzt werden und es tatsächlich zu einer Verurteilung kommen, was keinesfalls sicher ist, müsste das Gericht darüber entscheiden, ob Ihre Strafaussetzung der Freiheitsstrafe wegen des Drogendeliktes zur Bewährung widerrufen wird. Hierbei hat das Gericht auch Ihren geänderten Lebenswandel zu berücksichtigen.

Nach meiner Einschätzung würde hier eine entsprechende Abwägung des Gerichts zu dem Ergebnis kommen, dass ein Widerruf der Strafaussetzung nicht erforderlich ist. Dies kann das Gericht natürlich anders werten, insgesamt ist ein Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung hier eher unwahrscheinlich.

Sollte es zu einem Ermittlungsverfahren gegen Sie kommen wäre es jedoch sinnvoll, den Kontakt mit der Gegenseite zu suchen um den Schaden ggf wiedergutzumachen.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit telefonisch unter 0511 12356736 zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen

J. Geike
Rechtsanwalt

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16467 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Muss ich nun Angst haben das ich eventuell einwander ?

Nein.

Meine Gedanken würden eher in Richtung "Unterlassungserklärung / Schadensersatz / Anwaltskosten" gehen.
Das hier sollte Post von seinem Anwalt kommen , dachte ich eventuell ob es durch Schadensersatz Beitrag in Höhe von 500 Euro gegessen sein könnte , auch wenn das einfach bitter für mich ist ist wesentlich realistischer als ein Problem mit der Bewährung.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Nach meiner Einschätzung würde hier eine entsprechende Abwägung des Gerichts zu dem Ergebnis kommen, dass ein Widerruf der Strafaussetzung nicht erforderlich ist.


nach meiner auch...

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von Tobi27):
ich kann leider nichts dafür das es dort angeboten wurde

Ähm, doch ... wer hat denn ungesicherten Zugriff auf die Dateien gewährt?



Ein Problem mit der Bewährung sollte es aber nicht geben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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