Hallo Leute !
Ich bin total am verzweifeln.
Ich habe eine 5 jaährige Haftstrafe verbüßt.
Bei der haftstrafe habe ich halbstrafe bekommen wegen guter führung !
Die Bewährung wäre am 5 Dezember zuende gewesen.
Leide........
habe ich mir innerhalb von drei wochen 2 sachen zu schulden kommen lassen !
1)Trunkenheut im strassenverkehr : Strafe 10 Monate Führ. entzug.
weiter wurde meine Bewährung um 1 jahr verlängert.
2)Ich bin stinkbesoffen in eine kneipe rein. Scheibe eingeschlagen.
Verhandlung soll im Januar sein !
Ich habe nach dem einbruch,da ich vor der scheidung stand dann
einen entzug gemacht in einer Klinik !
Muss dazu sagen das ich seit meiner entlassung vor drei jahren nur noch getrunken habe ! Aber auch gearbeitet .
Nun zu meiner Frage !
Habe ich eigentlich noch die Möglichkeit mit 2 blauen augen davon zu kommen ?
Ich habe mir in den letzen 7 jahren nichts weiter zu schulden kommen lassen !
Ich war auch nur kurz im Festen vollzug !
Ansonsten im offenen !
Bewährung - habe ich mir innerhalb von drei Wochen 2 weitere Sachen zu schulden kommen lassen
Das wären ja dann zwei Straftaten in der Bewährungszeit, wenn auch zu deren Ende. Da müssten schon drei blaue Augen eintreten, weil der Bewährungswiderruf auch noch im Raume steht.
Sorry ich habe keine 5 verbüßt sondern 5 bekommen
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Die Frage ist: Ist überhaupt noch theoretisch Platz f. eine neue Bewährungsverlängerung? oder sind die 5 Jahre Bewährungszeit durch die erste Verlängerung voll?
Aber selbst dann sehe ich -wie wastl- keine großen Chancen.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Es kann ja auch über 5 J. verlängert werden. Dürfte aber kaum passieren.
Ich hatte 2,6 auf drei jahre !
Diese ist schon vorbei ! Mir wurde aber die Bewährzeit bis Dezember 2005 verlängert !
Also wäre es 4 oder ?
Es kann ja auch über 5 J. verlängert werden.
Jo stimmt, Irrtum vom Amt
max. das 1,5 fache der ursprünglichen Bew. zeit.
Urspr. = 3, max = 4,5, 4 hat er schon, also ist noch ein halbes Luft.
Ich glaub aber auch nicht dran (wie gesagt)
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Danke für eure Antworten !
Ich wünsche euch trotz meiner Situation
ein frohes Fest und nen guten Rutsch ins neue Jahr !
Gruss
Dominik
Also ehrlich gesagt, wenn ich mir so meine berufliche Praxis ansehe - wäre eher ungewöhnlich, wenn es einen Bewährungswiderruf gibt.
Du solltest allerdings - wenn ein Widerruf im Raum stehen sollte - darauf hinweisen, daß Du einen Entzug gemacht hast. Therapie wäre jetzt allerdings noch besser.
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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"
Hallo !
Theoretisch könnte noch eine Nebenstrafe gebildet werden. Also eine Bewährung neben der Bewährung. Ist aber angesichts zweifacher Straffälligkeit innerhalb der Bewährungszeit unwahrscheinlich.
Wichtig wird sein:
- Ihr Auftreten im Januar vor Gericht
- Berufstätigkeit
- Entzug
- Prognose für die Zukunft
Viel Glück !
Das gibt mir wieder etwas Mut !
Ich habe seit meiner Straftat 1998 Mai
mein Realschulabschluss gemacht
meine Maler & Lackierer Ausbildung und weiter als Maler bis jetzt gearbeitet.
(Zur Zeit Urlaub)
Ich war nur einmal Arbeitslos.2 Monate wegen Insolvenz.
Die beiden Straftaten waren innerhalb von 14 tagen !
Ich habe sogar versucht meine Bewährung zu wiederufen !zwischen den beiden Straftaten !
Ich habe mich im Suf nur noch um Kreis gedreht und hatte sogar ein selbsmord versuch.
Erst als meine Frau mit meinen Kindern mich verlassen wollte bin ich aufgewacht !
Ich habe mich dann für die entgiftung entschieden.Erfolgreich.
Denn Rat der Ärztin konnte ich nich folgen.
(6 Wochen feste Klinik)
Mein Arbeitgeber hat die 3 Wochen mitgemacht weitere 6 wochen wären nicht möglich gewesen.
Weiter hätte meine Frau ihren Abend job aufgeben müssen !
Wir wären dann ein Sozialfall geworden.
Dieses konnte und kann ich nicht verantworten.
Arbeit ist wichtig.
Bis heute bin ich trocken und gehe zur AA Gruppe !
Ich habe eigentlich einen starken willen !
Ich habe es sogar geschafft nach 13 jahren jetzt das Rauchen aufzugeben.( 2 Monate)
Ps.Wegen meiner Bewährungsverlängerung habe (Führerschein)
ich keinen Einspruch eingelegt im gegenteil.Ich hatte die Richterin angeschrieben und es für richtig beteuert meine Be. zu verlängern.
Dieses war im November 2004
-- Editiert von dominik_01 am 22.12.2004 15:26:42
-- Editiert von dominik_01 am 22.12.2004 15:28:42
So bevor ich morgen Verhandlung habe,wollte ich mich nochmals bedanken für eure Antworten.
Evtl war es ja diese Woche Positiv,das der Richter bei meinem alten Bewährungshelfer angerufen hat.
Ich pflege den kontakt (trotz des wegnehmens der Bewährungshilfe)
zu meinem Bewährungshelfer.
Ich hoffe für meine Familie und mich das ich auch morgen abend zu hause sein darf.
Gruss
Dominik
Naja im Saal verhaften wird man Dich kaum, wenn Du bisher auf freiem Fuß warst. Du würdest, wenn eine Freiheitsstrafe ohne Bew. ausgeworfen wird, iaR. eine "Ladung zum Strafantritt" bekommen.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Hallo Leute
ich wollte euch eben meine Lage mitteilen.
Ich bin heute rechtskräftig verurteilt worden.
Meine Strafe von 6 Monaten wurde zur Bewährung ausgesprochen und beider seits angenommen.
Meine Auflage ist alle 2 Monate einen Leberwert vorzulegen.
Dieses dürfte das kleinste Problem sein,da ich mit sicherheit Alkohol nicht mehr zu mir nehmen werde.
Solch eine Last wie heute ist noch nie von mir gefallen.
Ich möchte mcih nochmal bedanken.
Danke
Gruß
Dominik
Ps.Jetzt kann ich mich auch zur Meisterschule anmelden.
Na denn viel Erfolg. Wie lange ist denn die Bew.-Zeit? 2 Jahre, 3 ?
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
2 Jahre ist die Bewährzeit.
Jo, die kürzest mögliche.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Laut des Richters bin ich so gut davon gekommen da ich nichts entwendet habe und weil ich bis auf dem Fahren unter Alkohol mir seit 8,5 Jahren nichts habe zu schulden kommen lassen.
Man darf ja nicht vergessen das ich damals verurteilt wurde für straftaten die schon etwas her waren.
Vor 7 Jahren im (Mai) hatte ich meine Verhandlung.
Bin selber etwas durch einander gekommen.
Und jetzt?
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