Bewährung - muss er sich unbedingt noch ummelden?

21. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
Franzi85
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bewährung - muss er sich unbedingt noch ummelden?

Hallo, ein Freund von mir hat Zweieinhalb Jahre Bewährung bekommen, nachdem er schon einige Zeit abgesessen hat. Er stammt ursprünglich aus Deutschland und hat vor zwei Monaten in der Schweiz angefangen zu arbeiten.In fünf Monaten ungefähr läuft seine Bewährung aus und nun weis er nicht, ob er sich noch beim Gericht ummelden muss.Es ging alles holpertipolter und er musste von einen Tag auf den anderen los.Was kann Ihn erwarten?Muss er sich unbedingt noch ummelden?




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 331x hilfreich)

Üblicherweise steht in dem Bewährungsbeschluss etwa:
Dem Angeklagten wird auferlegt, jeden Wechsel des Aufenthalts/Wohnorts sofort und unaufgefordert dem Gericht mitzuteilen.

Was spricht dagegen, dass er kurz seine neue Adresse mitteilt?

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#2
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 355x hilfreich)

quote:
Was spricht dagegen, dass er kurz seine neue Adresse mitteilt?


Eben Nix.

Und das Gericht kann und wird Ihm seine Auslandstätigkeit sicher nicht untersagen.



-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "

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#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1500x hilfreich)

Wenn ihm nicht aufgegeben wurde, einen Adress-Wechsel bekanntzugeben, kann ihm nichts passieren. Aber es schadet ja nun auch nicht. Die Strafe muss erlassen werden, und er will ja wohl auch wissen, ob das geschieht. Dann kann er ja auch aus der Schweiz einen Zweizeiler an die StVK schicken.

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