Bewährung nach Fund. Sind grundlose "Testbesuche" rechtens?

5. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Fragestelle
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Bewährung nach Fund. Sind grundlose "Testbesuche" rechtens?

Hallo liebes Forum!

Ich beging den Fehler und besserte mein Taschengeld auf, in dem ich das Marihuana, was ich "zu viel"
kaufte, weiter veräußert habe. Die Polizei bekam einen Tip und danach bekam ich Besuch:
Es wurde Marihuana gefunden und ich wurde zu einer Bewährungsstrafe zurecht verurteilt.

Das sind die Eckdaten.

Jetzt, wo ich meine Buße leiste und weis, dass ich mich gegen das Gesetz verhalten habe,
versuche einen neuen Lebensabschnitt zu beginnen, -nun beginnen meine Ängste und Sorgen...

Meine neue Freundin äußert nun berechtigt ihre Bedenken:
"ich schlafe nicht bei dir, weil sicher bald ein Einsatzkomando nachts die
Bude stürmt, um zu prüfen, ob du noch `kriminell` bist..."
und noch viele weitere hysterische Gedanken wurden mir diesbezüglich
entgegengebracht....


SO! -nun bekomme ich auch irgendwie Angst und fühle mich zuhause nicht mehr wohl
und daher habe ich mich nun hier angemeldet und würde gerne eure Meinung dazu
hören und noch viel lieber ein paar Informationen, die vielleicht unsere Bedenken hier,
etwas relativieren zu können, wofür ich mich vorab schn mal lieb bedanken möchte.



Daher habe ich folgende Fragen:


1.) gibt es Regelungen (oder gesetzliche Möglichkeiten) bei den Behörden,
"Einfach-so-mal-gucken-ob-er-nun-geläutert-ist-nach-dem-Urteil - BESUCHE,
oder Durchduchungen" durchzuführen...?

2.) müssten im Falle auch ggf. vorhandene WG-Mitbewohner die Sorge haben,
mit-durchducht zu werden?


Möchte mich herzlichst vorab schonmal bedanken,
und verbleibe so, mit den besten Grüßen aus Niedersachsen!

Fragestellerin
______________________________

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5635 Beiträge, 2515x hilfreich)

Zitat (von Fragestelle):
gibt es Regelungen (oder gesetzliche Möglichkeiten) bei den Behörden,
"Einfach-so-mal-gucken-ob-er-nun-geläutert-ist-nach-dem-Urteil - BESUCHE,
oder Durchduchungen" durchzuführen...?


Ja, es gibt die Regelung, dass dies nicht erlaubt ist.

Zitat (von Fragestelle):
müssten im Falle auch ggf. vorhandene WG-Mitbewohner die Sorge haben,
mit-durchducht zu werden?


WENN durchsucht wird, wird das in der Regel auch für WG-Mitbewohner nicht störungsfrei verlaufen. Das Höchstpersönlich eigene Zimmer des Mitbewohners darf in der Regel nicht durchsucht werden, Gemeinschaftsräume aber meist schon.

Zitat (von Fragestelle):
würde gerne eure Meinung dazu
hören und noch viel lieber ein paar Informationen, die vielleicht unsere Bedenken hier,
etwas relativieren zu können


Dein Problem ist nicht die eventuelle Durchsuchung, dein Problem ist die Freundin, welche Ausreden sucht, um lieber woanders zu übernachten, als bei dir.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Fragestelle
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank fürs schnelle Antworten!
.-) bis auf den letzten Satz konnte ich alles nachvollziehen.

Muss dazu sagen, dass "sie" allgemein sehr ängstlich ist und
daher ICH nun bei ihr nächtigen muss... Einen gewollten Austausch
meiner Person ist sicherlich nicht zu erwarten (geplante Heirat dieses
Jahr, -juchuuuu...!!!!!)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124172 Beiträge, 40332x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Ja, es gibt die Regelung, dass dies nicht erlaubt ist.

Es gibt aber auch Regelungen die das erlauben - Bewährungsauflagen genannt.



Zitat (von Fragestelle):
Muss dazu sagen, dass "sie" allgemein sehr ängstlich ist und daher ICH nun bei ihr nächtigen muss

Dann hoffen wir mal, das sie nicht auf die Idee kommt das die Dich vorher beschatten und dann ihre Wohnung stürmen wollen ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Fragestelle
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ui.... stimmt , hatte an die letzte Idee gar ned gedacht...

Ich würde mich ganz doll über einen "Gesetzestext" freuen
und ich könnte mir vorstellen, dass es irgendetwas in dieser
Richtung gibt, denn soetwas durchdenkt sicher auch der
ein, - oder andere...

Wär doll dankbar für einen kleinen Wegweiser diesbezüglich,
da ich bei keinen Suchversuch auch nur in die gewollte Richtung kam.

thx + greetz

0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33343 Beiträge, 17413x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9532x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von hiphappy):
Ja, es gibt die Regelung, dass dies nicht erlaubt ist.

Es gibt aber auch Regelungen die das erlauben - Bewährungsauflagen genannt.



Nein, eine solche Bewährungsauflage gibt es nicht.

Eine Hausdurchsuchung braucht mind. den Anfangsverdacht auf eine Straftat. Ob mit oder ohne Bewährung(-sauflage). Alleine die Tatsache unter Bewährung zu stehen reicht nicht.

Zitat:
wird das GSG9 sich bei dir sicherlich nicht vom Dach abseilen.


Die GSG9 ... um genau zu sein. ;) (GSG = Grenzschutzgruppe)

-- Editiert von !!Streetworker!! am 06.04.2018 15:47

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124172 Beiträge, 40332x hilfreich)

Das Thema war

Zitat (von hippyhappy):
"Einfach-so-mal-gucken-ob-er-nun-geläutert-ist-nach-dem-Urteil - BESUCHE, oder Durchduchungen"

Das sind für mich Kontrollbesuche der Bewährungshelfer.
Die können meines Wissens Bewährungsauflage sein bzw. auch ohne spezielle Bewährungsauflage durchgeführt werden - es reicht unter Bewährung zu stehen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33343 Beiträge, 17413x hilfreich)

es reicht unter Bewährung zu stehen? Nö. Häufig hat man gar keinen Bewährungshelfer. Und wenn man einen hat, kommt der nicht unangemeldet und durchsucht auch nicht die Wohnung.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9532x hilfreich)

Richtig...

Zumal die Frage ja auch eher auf Besuche von der Polizei /Einsatzkommandos und Durchsuchungen gemünzt war. Bewährungshelfer durchsuchen nichts und Bewährungshelfer-Einsatzkommandos gibt es auch (noch) nicht ;)

Aber Scherz beiseite:

Ohne Einwilligung, bzw. gegen den Willen des Probanden darf auch ein Bewährungshelfer nicht in die Wohnung.

Abgesehen davon sind Hausbesuche (mit Einwilligung) in der Praxis extrem selten. Da haben die Kollegen gar keine Zeit für...

-- Editiert von !!Streetworker!! am 06.04.2018 17:02

0x Hilfreiche Antwort

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