Bewährung - neue Anzeige von einer Tat die vor dem Gerichtsurteil begangen wurde

25. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
Chatlover
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bewährung - neue Anzeige von einer Tat die vor dem Gerichtsurteil begangen wurde

Mich würde mal folgende Frage interessieren:
ein Bekannter hat mehrfachen Warenbetrug begangen,er ist noch nicht vorbestraft,eine Gerichtsverhandlung steht im bevor!
Wenn er bei der Verhandlung Bewährung bekommt,und nach dem Urteil eine neue Anzeige die aber von einer Tat die vor dem Gerichtsurteil begangen wurde,wird es dann später erneut zu einer Gerichtsverhandlung über das gleiche Delikt kommen?




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9550x hilfreich)

Ja, in aller Regel wird dann nach § 55 StGB eine sog. "Nachträgliche Gesamtstrafe" gebildet, wenn die Strafe aus dem ersten Urteil weder vollstreckt, verjährt oder erlassen ist. (trifft also für Deinen Fall zu)

Ist sie eines von dem, gibt es ein ganz normales Verfahren.

-----------------
"<small>falsa demonstratio non nocet
Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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