Bewährung & nun erneute Vorladung *Dringend*

13. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
Sternchen2013
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)
Bewährung & nun erneute Vorladung *Dringend*

Hallo zusammen,
habe da mal ne Frage:

Meine Freundin wurde nach 2/3 der Haftzeit auf Bewährung, sprich 9 Monate auf 3 Jahre entlassen.

Heute bekam Sie ein Schreiben von der Polizei zur Vernehmung als Beschuldigte ( Warenbetrug ).

Diesen Termin wird Sie natürlich wahrnehmen.

Kurz zum Vorfall:
Sie hat was verkauft an jemanden übers Internet.
Alles schön und gut, bekam auch eine positive Bewertung.
Nun, nach diesem Schreiben heute, suchten wir diese Plattform durch und über ihren "Käufer" sahen wir dann eine Negative von einem anderen Mitglied.
Dieses Mitglied hat den Artikel von ihrem Käufer gekauft und behauptet nun es sei Hehlerware.

Laut telefonischer Auskunft des zuständigen Polizisten, geht es halt darum, das es "angeblich" nicht richtig funktionieren würde das Gerät und das eigentlich "ursprünglich" Eigentum eines Telefonanbieters ist.

Aber meine Freundin hat dafür monatelang bezahlt, aber durch die Haft sind natürlich einige Unterlagen abhanden gekommen. Aber der Telefonanbieter wäre jetzt nicht in dem Fall verwickelt.

Sprich es geht nur um die Funktionalität des Gerätes und das es ja ursprünglich wie oben schon geschrieben, Eigentum des Telefonanbieters wäre.

So die Frage:
Was kann jetzt passieren ?
Sicherlich gibt Sie zu, das sie das Gerät verkauft hat.
Bewertung des Käufers war Positiv.
Was dieser Käufer letztendlich mit dem Gerät gemacht hat, das es nicht funktioniert, wissen wir nicht!

Kann die Bewährung nun wiederrufen werden ohne das ein Urteil schon gesprochen wurde ?
Da sie auch eine Bewährungshilfe an der Seite hat, sollte man diese direkt in Kenntnis darüber setzen ohne bei der Polizei schon gewesen zu sein ?

Wie hoch könnte die Strafe ausfallen und gibt es die Möglichkeit diese zur Bewährung auszusetzen ?
Sie hat grade mal 1 Jahr Bewährungzeit vorbei.
Geht eine Geldstrafe eigentlich auch noch ?

Sie selber hat für das Gerät 45€ bekommen, der Käufer hat es für 55€ weiter verkauft.

Würde mich über hilfreiche Antworten sehr freuen und sorry das es soviele Fragen geworden sind, aber ich selbst bin damit ein bisschen überfordert und deswegen frage ich hier für Sie nach.

Danke schon mal im vorraus!

Liebe Grüße

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14 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Kann die Bewährung nun wiederrufen werden ohne das ein Urteil schon gesprochen wurde ? <hr size=1 noshade>


Nein, das passiert in dem Fall nicht (rein formaljuristisch ist es in bestimmten Fällen und in allerengsten Grenzen möglich - die Voraussetzungen liegen hier jedoch keinesfalls vor)

quote:<hr size=1 noshade>
Da sie auch eine Bewährungshilfe an der Seite hat, sollte man diese direkt in Kenntnis darüber setzen ohne bei der Polizei schon gewesen zu sein ? <hr size=1 noshade>


Wenn die Bewährung ansonsten gut läuft, kann das nicht schaden. Kann doch der Bewährungshelfer - ggf. zu gegebener Zeit- eine positive Stellungnahme für das Gericht verfassen. Man kann damit aber auch noch zuwarten, wenn man möchte. Evtl. führt das Verfahren ja auch zu einer Einstellung nach § 170 II StPO .

quote:<hr size=1 noshade>Geht eine Geldstrafe eigentlich auch noch ? <hr size=1 noshade>


Ja



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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sternchen2013
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke Streetworker für deine Antworten.
Sie waren schon etwas hilfreich und hat sie erleichtert.

Ja die Bewährungshilfe läuft eigentlich soweit supi,
sprechen auch über alles, sie hat halt nur Angst, wenn sie es der Bewährungshilfe jetzt nicht mitteilt, das sie am Ende vlt. Ärger bekommt oder so !?

Oder wenn sie es ihr sagt, das die Bewährungshilfe den Richter bzw. das Gericht in Kenntnis darüber setzt.
Zu mal sie ja grade 1 Jahr draussen ist und die Bewährungshilfe soweit ich weiß, ja so einen Bericht eh schreiben muss wie das Jahr wahr.

Geldstrafe ist echt, trotz Vorstrafen,noch/wieder möglich?
Ich muss dazu sagen, sie hatte schon 3 Geldstrafen, die aber alle bezahlt sind und dann kam halt die Freihheitsstrafe (Rest zur Bewährung).

Vielleicht sollte ich auch noch erwähnen, das
sie die Freiheitsstrafe schon wegen Warenkreditbetrug erhalten hatte und dadurch natürlich Angst hat, das sie wieder mit einer Freiheitsstrafe rechnen muss.

Achja, dann ist natürlich noch die Frage offen,
da sie die "Fritzbox" verkauft hat, als gebraucht aus einem früheren Telefonanschluss-Vertrag, was da noch passieren kann ?

Sorry wenn ich mich vlt. etwas unklar ausdrücke ;) :

Sprich:
Meine freundin stellt dieses Gerät ein !
Käufer A kauft dieses Gerät, alles supi!
Käufer A verkauft dieses Gerät wieder zu einem höheren Preis an Käufer B.
Käufer B schrieb , nachdem wir die Bewertung von Käufer A durchgegangen sind, das es Hehlerware sei !

Jetzt weiß meine Freundin natürlich auch nicht mehr so genau, da der Vertrag mit dem Anbieter damals gekündigt wurde und Sie in Haft ging, ob die Fritzbox ganz bezahlt war ... da leider viele Unterlagen abhanden gekommen sind.

Ein Schreiben das sie die Fritzbox zurück senden muss, kam nicht.

Jetzt stellt sich natürlich auch noch die Frage, wenn der Vorwurf Hehlerei in den Raum gestellt wird, wie da die Rechtslage aussieht und wenn, muss diese nicht vom Telefonanbieter dann selbst gestellt werden ?



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-- Editiert Sternchen2013 am 13.11.2013 21:01

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sternchen2013
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

Achso, sie stellt sich auch die Frage, da wir das Internet durchforsten grade, das eine (wenn es so kommt) Verlängerung der Bewährungszeit gar nicht passieren kann, da diese max. 3 Jahre nur beträgt ?!

Und sie hat ja nun durch die 2/3 Entlassung, den Rest von 9 Monate auf 3 Jahre Bewährung bekommen hat und wäre ja eigentlich schon an der maximalen Zeit/Länge der Bewährung.



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-- Editiert Sternchen2013 am 13.11.2013 21:20

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ja die Bewährungshilfe läuft eigentlich soweit supi,
sprechen auch über alles, sie hat halt nur Angst, wenn sie es der Bewährungshilfe jetzt nicht mitteilt, das sie am Ende vlt. Ärger bekommt oder so !? <hr size=1 noshade>


Nein, Ärger gibt es nicht. Sie kann ja warten, bis die Entscheidung Anklage oder Einstellung gefallen ist.

quote:<hr size=1 noshade>Geldstrafe ist echt, trotz Vorstrafen,noch/wieder möglich? <hr size=1 noshade>


Theoretisch natürl. Ob es praktisch in Frage kommt, ist eine Frage des Einzelfalls. Nicht unwesentl. ist auch, ob die Vorstrafen ebenfalls wegen Betruges sind. Das sieht dann schon etwas schlechter aus.


quote:<hr size=1 noshade>
ielleicht sollte ich auch noch erwähnen, das
sie die Freiheitsstrafe schon wegen Warenkreditbetrug erhalten hatte und dadurch natürlich Angst hat, das sie wieder mit einer Freiheitsstrafe rechnen muss. <hr size=1 noshade>


Ach so, naja dann ... siehe 1 Abs.höher...

quote:<hr size=1 noshade>
Sprich:
Meine freundin stellt dieses Gerät ein !
Käufer A kauft dieses Gerät, alles supi!
Käufer A verkauft dieses Gerät wieder zu einem höheren Preis an Käufer B.
Käufer B schrieb , nachdem wir die Bewertung von Käufer A durchgegangen sind, das es Hehlerware sei ! <hr size=1 noshade>


Was B schreibt ist uninteressat. Interessant ist, ob die Box das Eigentum der Freundin war (also seinerzeit mit dem Internetvertrag vom Anbieter gekauft wurde (und sei es für den obligatorischen 1,00 €) oder ob man sie nur für die Dauer des Vertrages "gemietet" hat.

quote:<hr size=1 noshade>Jetzt weiß meine Freundin natürlich auch nicht mehr so genau, <hr size=1 noshade>


Tja, ich weiß das auch nicht ;) Sie sollte evtl. mal beim Anbieter nachfragen.

quote:<hr size=1 noshade>Jetzt stellt sich natürlich auch noch die Frage, wenn der Vorwurf Hehlerei in den Raum gestellt wird, wie da die Rechtslage aussieht und wenn, muss diese nicht vom Telefonanbieter dann selbst gestellt werden ? <hr size=1 noshade>


Nein, das ist nur bei sog. "absoluten Antragsdelikten" der Fall. Hehlerei ist kein solches. Es wird von Amts wegen ermittelt, wenn der Verdacht der Hehlerei an die Strafverfolgungsbehörden vordringt.

quote:<hr size=1 noshade>Und sie hat ja nun durch die 2/3 Entlassung, den Rest von 9 Monate auf 3 Jahre Bewährung bekommen hat und wäre ja eigentlich schon an der maximalen Zeit/Länge der Bewährung. <hr size=1 noshade>


Nein

Die max. Bewährungszeit sind 5 Jahre , nicht 3 Jahre, § 56a iVm. § 57, Abs. 2 StGB . Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch über 5 Jahre hinaus verlängert werden.

Oder wurde sie nach Jugendrecht verurteilt? Dort sind es 3 Jahre. Dann wäre eine 27monatige Haftstrafe ohne Bewährung natürl. schon starker Tobak in dem Alter. Aber abgesehen davon, ist auch in dem Fall eine Verlängerung noch möglich --> siehe § 22, Abs. 2, Satz 2 JGG .







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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sternchen2013
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke für deine Antworten Streetworker.
Sie sind echt hilfreich ;) .

Wie du schon mitlerweile gelesen hast,
waren die Vorstrafen auch alle wegen Warenkreditbetrug und somit auch die Freiheitsstrafe letztendlich.

Sie sagte mir, das sie halt damals bei der Bestellung des Anschlusses, die Box mit bestellt hat !
Sprich, sie hat monatlich für die Box zahlen müssen, also gehe ich jetzt mal von einem Miet Gerät aus.
Aber wie auch schon erwähnt, kam durch die Kündigung kein Schreiben mehr das die Box zurück gesendet werden muss.

Nein, Sie wurde nach Erwachsenenrecht verurteilt, da war sie 27J. und nun ist sie 30.

Zu mal der Polizist heute am Telefon sagte:
"Frau XX sie haben ja die Fritzbox verkauft und die Anzeige wurde erstattet, weil sie für den eigentlich Gebrauch gar nicht funktionstüchtig ist UND es ein Gerät im Eigentum des Anbieters war und somit nicht verkauft werden durfte und das sie 55€ dafür erhalten haben und somit würde das unter Warenbetrug laufen".

Aber meine Freundin hat ja gar nicht die Box an Käufer B verkauft, sondern an A für 45€.

Und sie stellt sich ja natürlich immer noch die Frage, die man hier eh kaum beantworten kann, wie hoch das Strafmaß aufgrund der Vorgeschichte & Bewährung nun ausfallen "könnte", wenn es tatsächlich zu einer Verurteilung käme.

:crazy:


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-- Editiert Sternchen2013 am 13.11.2013 23:50

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
Sie sagte mir, das sie halt damals bei der Bestellung des Anschlusses, die Box mit bestellt hat !
Sprich, sie hat monatlich für die Box zahlen müssen, also gehe ich jetzt mal von einem Miet Gerät aus.
Aber wie auch schon erwähnt, kam durch die Kündigung kein Schreiben mehr das die Box zurück gesendet werden muss.


Das sagt noch nichts aus. Es könnte auch ein Kaufgerät sein, dass über die ersten 24 Monate der Vertragslaufzeit abbezahlt wird, wie es z.B. auch bei Handy der Fall ist.

Ob ein Schreiben kommt, ist irrelevant. Ich weiß ja (sollte ich zumindest) ob mir etwas gehört, oder nicht. Wenn nicht, kann ich es nicht verkaufen.

quote:
Aber meine Freundin hat ja gar nicht die Box an Käufer B verkauft, sondern an A für 45€.


Das ist vollkommen egal an wen sie es verkauft hat (und ob sie 45,00 oder 55,00 € bekommen hat ist auch nebensächlich). Wenn es nicht ihr Eigentum war, hat sie sich der Unterschlagung strafbar gemacht. Hehlerei träfe bei ihr nicht zu, da Hehlerei nur ist, wenn man etwas verkauft, dass ein anderer durch eine rechtswidrige Tat erlangt hat (und man das weiss). Wenn also z.B. Du die Box verkauft hättest, obwohl Du wußtest, dass es nicht ihre ist, hättest Du Hehlerei begangen.

Ist aber auch mehr oder weniger nebensächlich, da die Unterschlagung mit dem Betrug ohnehin -jedenfalls mehr oder weniger- zusammenfällt, da es schon Betrug darstellt, wenn man jemanden etwas verkauft, dass gar nicht sein Eigentum ist (man täuscht den Käufer über das Eigentum). Die fehlende Funktionalität (von der man natürlich wissen müßte) käme noch dazu.

quote:
Und sie stellt sich ja natürlich immer noch die Frage, die man hier eh kaum beantworten kann, wie hoch das Strafmaß aufgrund der Vorgeschichte & Bewährung nun ausfallen "könnte", wenn es tatsächlich zu einer Verurteilung käme.


Nein, die kann man beim besten Willen nicht beantworten. Da kannst Du auch genausogut den nächsten Rummelplatz-Wahrsager befragen. ;)

Aber erstmal gilt es das Ermittlungsverfahren abzuwarten. Vielleicht kommt es ja gar nicht zu einer Anklage. In Anbetracht des drohenden Widerrufs sollte sie sich einen Anwalt nehmen und vorher keinerlei Angaben bei der Polizei (mehr) machen.



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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sternchen2013
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

Vielen, vielen Dank für deine Antworten.

Sie hat wohl ihre RÄ angerufen heute, nach dem Brief im Kasten war und diese meinte sie solle hingehen , sich das anhören und wenn sie dann immer noch der Meinung ist , sie sagt besser nichts, dann solle sie, sie wieder anrufen.

Denn wenn sie jetzt direkt eine RÄ einschalten würde und diese eine Akteneinsicht beantragt, würde die Akte eh erst zur STA gehen.
Und es sehe evtl. so aus, wenn sie direkt eine RÄ beauftragt, das sie vlt. was zu verbergen hätte. ( Aussage der RÄ )

Aber der Wiederruf droht erst dann, wenn eine Anklage / Verurteilung in der neuen Sache erfolgt, richtig !?


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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Aber der Wiederruf droht erst dann, wenn eine Anklage / Verurteilung in der neuen Sache erfolgt, richtig !? Ja. Eine Anklage reicht allerdings nicht - eine Verurteilung dann aber schon.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sternchen2013
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke muemmel für die Antwort.

Ich lese seit Stunde nix anderes hier durch :crazy: , eine Frage hätte ich noch:
Da ich auf einen Beitrag bei Google gestoßen bin, hiess es das evtl. U-Haft auch angeordnet werden kann, stimmt das ?
Und wenn ja, was müssten da vorliegen das sowas passiert ?

Ich bin echt ne 0 auf dem Gebiet ;)

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Wenn man sie verhaften wollte, würde man ihr keine Vorladung schicken. Und der klassische Grund für U-Haft wäre Fluchtgefahr - bei einer offenen Bewährung für 9 Monate ist das eher nicht zu vermuten.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sternchen2013
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

Okay, danke Dir muemmel.
Werd dann jetzt mal, mit so nem Kopf voller Infos in die Waagerechte gehen und das morgen dann mal so weiter geben.



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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Sternchen2013
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

Guten Morgen ihr lieben !

Es gibt neue Infos.

Also, sie war bei der Polizei hat ihre Aussage auch getätigt.

Der Sachverhalt ist jetzt so:
Sie hatte ja was verkauft an jemanden, war auch alles ok.
Der jenige hatte es weiter verkauft und dieser Käufer kann dieses Gerät halt nicht benutzen, weil es auf meine Freundin registriert ist.
Es war halt unwissentlich das, das Gerät ein Mietgerät ist und nicht wie gedacht das Eigentum von ihr.
Denn im vertrag mit dem Anbieter stand nichts davon drin und sie hatte dafür ja auch gezahlt.

Somit hatte dieser Käufer , seinen Verkäufer und meine Freundin angezeigt.

Auf anraten von der Polizei, sollte sie den Betrag in Höhe von 45€+Versandkosten direkt nach ihrer Vernehmung an ihren Käufer überweisen, was sie auch getan hat.
Der Polizist hat für die Akte nun auch den Beleg bekommen.

Jetzt ist die Frage:
Da sie den Betrag an ihren Käufer zurück überwiesen hat, sie nicht wusste bis zur Vernehmung das es ein Mietgerät ist, was noch passieren kann jetzt ?

Der Polizist sowie die Bewährungshilfe meinten das würde sozusagen als Täter-Opfer-Ausgleich bewertet werden.

Die Adresse vom Anzeigenerstatter hat sie nicht, sonst würde sie sich mit diesem auch noch in Verbindung setzen um dieses Gerät zurück zu fordern gegen Erstattung der Versandkosten.
Aber dann stellt sich die Frage, muss der Käufer meiner Freundin nicht auch seinen Käufer den Betrag erst zurück erstatten ?

Eine ganz verzwickte Sache, sag ich euch .

Sie hat sich bis jetzt keinen Anwalt genommen, da sie wie gesagt nichts zu verheimlichen hatte und es bei der Polizei ja auch zu gab, es verkauft zu haben aber mit dem Unwissen das es ein Mietgerät dennoch war.
Sie hat in ihrer Vernehmung sich auch für die Unannehmlichkeiten entschuldigt was der Polizist auch aufnahm.

Besteht die Möglichkeit, das die STA jetzt keine Anklage erhebt weil sie ja den Betrag zurück überwiesen hat !?

Sie hat jetzt halt Angst, das wegen dieser Unwissendheit & den 45€ eine erneute Strafe erhält und somit die Bewährung wiederrufen wird.

Für die Antworten sage ich schon mal danke vorab!

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Mal blöd gefragt: Die ganze Sache hängt doch daran, dass das Gerät vom Provider evtl. nicht gekauft, sondern gemietet war und daher dem Provider immer noch gehört.

Da der Provider das Gerät nicht zurückgefordert hat, scheint er ja kein allzu großes Interesse daran zu haben. Was sagt denn der Provider zu der Nummer? Kann Deine Freundin nicht dem Provider das Gerät abkaufen und damit den ursprünglichen Verstoß heilen?

Wie lange ist denn der Vertrag mit dem Provider gekündigt? Ist da evtl. schon ein Anspruch des Providers auf Rückforderung verjährt?

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Sternchen2013
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

Der Vertrag besteht ja schon lange nicht mehr mit dem Provider.
Ich weiß nicht ob sie daher dennoch das Gerät kaufen könnte?!

2012 wurde der Vertrag gekündigt durch die Seite meiner Freundin. Eine Aufforderung das, das Gerät zurück geschickt werden soll/muss, gabs nicht.
Deswegen ist sie ja davon auch ausgegangen das, das Gerät nun ihr gehört und da sie es nicht mehr brauchte im Juni 2013 verkauft hat.

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1x Hilfreiche Antwort

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