Bewährung trotz kompletter Haftzeit

2. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
dine4420
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 43x hilfreich)
Bewährung trotz kompletter Haftzeit

Hallo,

ich habe eine Frage,

Person A war für 5 Jahre im Gefängniss, dies war die komplette Strafe ohne Verkürzung, wieso kann es sein das Person A dann trotzdem noch nach Entlassung zum Bewährungshelfer muss und diverse Auflagen bekommt ?

gruß und danke

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
c_konert
Status:
Schüler
(474 Beiträge, 192x hilfreich)

Ich würde vermuten, dass A der Führungsaufsicht unterstellt wurde (68 ff. StGB).

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"ref. iur. C.Konert
Diplom- Jurist

"Never attempt to reason with people who know they are right.""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Exact. Bei Strafverbüßung von 2 Jahren oder mehr, ohne dass ein Strafrest zur Bewährung ausgesetzt wird, tritt "automatisch" (ohne dass es der besonderen Anordnung bedarf) Führungsaufsicht ein. § 68f StGB Das ist etwas anderes als eine "normale" Bewährung (einen "Zacken schärfer" was die Kompetenzen der Führungsaufsichtsstelle betrifft). So ist z.B. der Verstoß gegen eine erteilte Weisung im Rahmen der FA ein eigener Straftatbestand (was bei einem Bewährungsauflagenverstoß ja nicht der Fall ist). Auch der Katalog der möglichen Weisungen ist einiges "unangenehmer" als der bei einer Bewährung.

Man untersteht während der Führungsaufsicht einer Aufsichtsstelle die (jedenfalls bei uns in NDS) bei den Landgerichten angesiedelt ist und von der Bewährungshilfe "mitbedient" wird (von besonders für die FA bestellten Bewährungshelfern)

Man kann grds. auch Bewährung und Führungsaufsicht parallel haben. In dem Fall hat man auch 2 Bewährungshelfer. Einen für die FA und einen für die normale Bewährung.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

-- Editiert am 02.08.2011 21:54

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