Bewährung trotz neuer Verhandlung?!

21. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
golfvr6
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Bewährung trotz neuer Verhandlung?!

Hallo, und zwar geht es um folgendes, ich habe durch eine Verurteilung wegen Diebstahls eine eine Bewährungsstrafe von 3 Monaten Bewährung bekommen und 3 Jahre Bewährungszeit.Jetzt habe ich ungefähr später, da war ich auch ziemlich angetrunken beim Rewe Ware im Wert von ca. 10 euro entwendet.Jetzt kam es deswegen wieder zur Gerichtsverhandlung und das Gericht verurteilte mich zu einer Freiheitsstrafe von 2 Monaten ohne Bewährung. Vorher aber, im Jahre 2009 ging es nochmal um Diebstahl,den ich aber nicht begangen habe, aufgrund von irgendwelchen Zeugenaussagen,die mich nur anschwärzen wollten.Ich war zwar in diesem Geschäft,und da wurde schonmal etws geklaut,und deswegen wurde ich jetzt verdächtigt. womit ich aber wirklich nichts zu tun habe.Deshalb kommt jetzt wieder eine Gerichtsverhandlung.Nur das war ja im Jahre 2009 vor meiner Bewährungszeit!Gegen den Diebstahl wo ich zu 2 Monaten Haft verurteilt wurde habe ich bereits Berufung eingelegt.Eine Arbeit habe ich auch, in Vollzeit, vor der Verhandlung war ich noch ALG 2 Empfänger.Nun meine Frage: Wie stehen die Chancen das irgendwie wieder gut rauszukommen?Also das es halt auf Bewährung rausläuft?!
Ich hoffe auf viele Antworten!!Danke

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1500x hilfreich)

Also zusammengefasst:
1. Diebstahl 2009. Verhandlung kommt noch.
2. Diebstahl, der zur Bewährungsstrafe führte.
3. Diebstahl jetzt; 2 Mo. ohne BW.

Der Diebstahl aus dem Jahre 2009, der ja vor der Verurteilung lag, spielt für die Bewährung keine Rolle.

Bauchschmerzen sollten Sie wegen der neuen Verurteilung zu den 2 Mo. bekommen. Da diese Tat anscheinend in die Bewährungszeit fällt, dürfte damit der Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung folgen.

1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
golfvr6
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

wie hell??!!

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