Bewährung und jetzt wieder neue Straftat

27. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
Simarikkiz
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bewährung und jetzt wieder neue Straftat

Hallo

Folgender Sachverhalt ich wurde am 18.04.2011 wegen Betrug zur einer Freiheitsstrafe von 11 Monaten zur Bewährung ( bewährungszeit 3 Jahre ab Rechtskraft des Urteils ) verurteilt ..

Ich bin bis heute meinen Auflagen ( Wiedergutmachungszahlung , Schuldnerberatung ) nach gekommen.

Doch jetzt habe ich wieder große ******* gebaut

Ich habe auf den Namen der Freundin meines cousars was bestellt.. Bestellwert 35€ ich wollte dies auch wirklich Zahlen doch ich habe es total vergessen jetzt stand sie natürlich vor paar Tagen vor meiner Tür da sie ein Brief vom Inkasso Büro bekommen hat ich habe es nicht lang abgestritten und mich mehrmals dafür entschuldigt und ich konnte ihr ja nicht mal erklären warum ich dies tat die bereits entstandenen kosten von 123€ habe ich auch bereits an das Inkasso Büro überwiesen.. Jetzt hat sie mich natürlich angezeigt was ich ja auch verstehen kann doch jetzt hab ich natürlich Angst das meine Bewährung widerrufen wird und ich ins Gefängnis muss ich habe zwei Kinder 8 Jahre und 16 Monate alt...

Jetzt meine Frage

Muss ich jetzt wirklich ins Gefängnis oder kann ich hoffen auch wenn es nur ein kleiner funken Hoffnung ist das ich nicht rein muss und evtl auf bewährungverlängerung hoffen kann

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

quote:
Ich habe auf den Namen der Freundin meines cousars was bestellt


Deines was? Korsar? Cousin? Altalbanisches Wort für Bruder?

Aber mir passiert das auch ständig, dass ich auf den Namen fremder Seeräuberbräute was bestelle, das ist total lebensnah. Und hey - haste die Bezahlung halt vergessen, das kann ja mal passieren. :cheers:

Ernsthaft: Sowas nennt man Betrug, kein Mensch nimmt Dir ab, dass das "versehentlich" passiert ist, weil man halt nicht versehentlich einen fremden Namen in das Formular eintippt.

Perfekt ins Bild passt nun, dass Du Deine Kinder vorschiebst; die sind ja nicht vom Himmel gefallen. Und wenn Du den Eindruck hast, wichtig für Deine Kinder zu sein, dann mach doch mal die Lampe an, BEVOR Du Dich strafbar machst. Ganz offensichtlich hast Du es bei dem älteren der beiden ja schon zweimal total unwichtig gefunden, beim Jüngeren jetzt auch einmal.

Meine Einschätzung: wegen des geringen Schadens und der Wiedergutmachung desselben könntest Du nochmals ums Gefängnis rumkommen; aber ganz ehrlich: So blöd kann man doch gar nicht sein?! Zwei minderjährige Kurze zuhause und die eigene Freiheit riskieren für 35,- EUR mit der Garantie, dass die Straftat auffliegt.... :respekt:

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