In einer laufenden Bewährung
wurde mir kurz vor Ablauf ein Bescheid geschickt das die Bewährung um ein Jahr verlängert wurde auf Grund eines laufendem Verfahren.
Jetzt wurde ich in dem Verfahren frei gesprochen und mir wurden sogar Schadensersatzansprüche zugesprochen aber meine Bewährung läuft immer noch.
Habe meinen Bewährungshelfer gefragt aber der konnte mir auch nicht helfen wie schon so oft.
Bewährung verlängert - Bewährungshelfer Bewährungszeit
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Daß wegen eines noch laufenden Ermittlungsverfahrens die Bewährungszeit verlängert wird, ist äußerst ungewöhnlich. Normalerweise wartet das Gericht einfach den Ausgang des Verfahrens ab und würde in Ihrem Fall dann nach dem Freispruch die Strafe erlassen.
Stellen Sie einfach selbst einen Antrag auf Straferlaß bei Gericht. Auch eine Verkürzung der Bewährungszeit wäre in diesem Fall eine Lösung. Sollten Sie damit keinen Erfolg haben oder die Sache im Sande verlaufen, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden. Ob der was machen kann, ist aber fraglich. Am Besten wäre gewesen, Sie hätten direkt gegen den Verlängerungsbeschluß Beschwerde eingelegt.
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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"
-- Editiert von Bewährungshelfer am 21.11.2008 21:26
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