Ich bin zwei mal auf Bewährung, hab aber keinen Bewährung
Helfer bis jetzt,bin auf Therapie und beim auch den Nachweis alle drei Monate dem Gericht. War auch mal in der Klinik wegen meiner Depression,dort wurde Kleptomanie diagnostiziert. Ich hab einen Arbeitsplatz, Wohnung usw...hab so eigentlich ein normales Leben. jetzt bin ich wieder rückfällig geworden (Wert ist 16euro)
Ich hab von selbst mal einen Bewältigunghelfer kontaktiet,der mir am Telefon schon dazu geraten hat,, Division mit der Auflage Bewährung Hilfe zu beantragen..hab morgen einen Termin. Die Straftaten war erst vor vier Tagen..
Was habt ihr mir zu raten?
Bewährung wieder Straffällig
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wie alt bist Du?
Was sind das für 2 Bewährungen?
a) Tatsächlich zur Bewährung ausgesetzte Freiheitstrafen/Jugendfreiheitsstrafen?
b) Oder irgendwelche "Vorbewährungen" nach Jugendrecht? Oder ...?
Im Fall a) wird es mit einem Absehen von der Verfolgung (Diversion) wegen Geringfügigkeit natürlich nichts werden.
Ich bin 47jahre, Bewältigungen immer wegen Diebstahl ..also 8 Monate und die auf fünf Jahren Bewährung
-- Editiert von Sabdy am 05.09.2018 19:30
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Dann wird es wie gesagt bei lfd. Bewährung und der xten Wiederholungstat nun nicht plötzlich eine Einstellung wegen Geringfügigkeit geben.
Möglicherweise wird ein Schuldfähigkeitsgutachten gemacht, wenn man dem Gericht tatsächlich belastbare Unterlagen bzgl. Kleptomanie vorlegen kann.
Und die Möglichkeit,dass mir das Gericht einen Bewältigunghelfer zuteil? Da ich ja bis jetzt keinen hatte?
-- Editiert von Sabdy am 06.09.2018 08:00
Ja das ich eine Strafe bekomme ist mir klar .....wie kann die Strafe aussehen bei diesen Betrag? Ich weiß das bei Wiederholungstäter keine Bagatelldelikt gibt.Und hilft es ,wenn ich vorher einen Bewältigunghelfer beantrage,dass beim Wiederruf nicht so schlimm ausgeht. Hab heute um 10.30eiben Termin bei einen
Was soll denn der Bewährungshelfer tun? Er ist weder Therapeut noch Rechtsanwalt oder Zauberfee.
wirdwerden
Zitatein Bewährungshelfer ist keine Strafe :
Manchmal schon
Zitat:.....wie kann die Strafe aussehen bei diesen Betrag?
Der Betrag ist da mittlerweile zweitrangig. Wenn es schon 2 offene Bewährungen wegen Diebstahl gibt, wird es nun auch für 16 € eine Freiheitsstrafe geben, auch wenn es bspw. nur 1 Monat ist (oder 2 oder 3 ...) . Ob die dann nochmals zur Bewährung ausgesetzt wird, ist mehr als fraglich. Hochwahrscheinlich nicht.
Zitat:dass beim Wiederruf nicht so schlimm ausgeht
Da gibt es nichts "nicht so schlimm auszugehendes". Die Strafen sind doch bereits bei den letzen Verurteilungen festgelegt worden. Wenn die widerrufen werden, sind sie komplett fällig. Einen Teil-Widerruf gibt es nicht. Und wenn die Strafen widerrufen werden, braucht man auch keinen Bewährungshelfer mehr, weil man dann ja keine Bewährung mehr hat.
Sind die 8 Monate aus einer Bewährungsstrafe? Wenn ja, wie hoch ist die andere?
Oder sind beide zusammengerechnet = 8 Monate?
-- Editiert von !!Streetworker!! am 06.09.2018 11:18
Beide zusammen gerechnet
War gerade bei ,, Neustart,, der Herr X war sehr nett, hat mir trotz dem allen geraten,,Diversonelle Probezeit mit Bewährungshilfe,, beantragen soll. Natürlich hab ich nicht nur den Satz geschrieben,sondern auch ,das mir die Ärztin und mein Medikament versuchsweise abgesetzt hat(seit Montag hab ich es wieder)mit dem Medikament bin ich nie in so ein Loch gefallen.war letztes Jahr in der Kepler Universität Klinik stationär,wo auf Grund meiner Depression eine Kleptomanie festgestellt wirt,geh auch in Therapie (die was ich schon vorher angefangen hab ohne gerichtliche Anordnung) was ich alle drei Monate den Gericht Bestätigung bring. Nur das ist zu wenig,der Druck mit niemandem sonst reden zu können wenn's mir nicht gut geht. Darum Bewährung Helfer, wenn die Division abgelehnt wird nehmen ich trotzdem einen.
Ich bin kein schlechter Mensch,ich hab ein geordnetes Leben, bin selbst Behinderten Pädagogin mir einer fix Anstellung, hab Wohnung und alles..aber ich hatte vor ein paar Jahren ein Burnout,weil ich neben 40Stunden arbeiten am Wochenende eine Schule dazu gemacht habe und privat meinen Vater gepflegt habe..ja und seitdem geht es mir nicht gut. Ich trinke weder noch nimm ich Drogen oder so . Wie gesagt,ich hab so ein total normales Leben ..
-- Editiert von Sabdy am 06.09.2018 14:34
-- Editiert von Sabdy am 06.09.2018 14:39
Zitat:wenn die Division abgelehnt wird nehmen ich trotzdem einen
Einen Bewährungshelfer kann man nicht "nehmen". Der wird vom Gericht beigeordnet, oder eben nicht. Prinzipiell gibt es in diesem Fall hier 2 Möglichkeiten. Entweder die neue Sache wird tatsächlich eingestellt (was mega-unwahrscheinlich ist), dann könnte für eine der alten Bewährungen im Rahmen einer Nachtragsentscheidung [§ 56e StGB ] noch ein Bewährungshelfer beigeordnet werden, oder es gibt für die neue Sache doch noch eine 3. Bewährung (was auch nicht sehr wahrscheinlich ist, aber immer noch wahrscheinlicher als eine Einstellung) und die dann halt mit Bewährungshelfer.
Der Herr X von Neustart hat gesagt, zwei Möglichkeiten.. eben zuerst versuchen Bewährung auf Divenson und wenn das abgelehnt wird,kann man eine Bewährung Hilfe so nehmen(die muss dann selbst bezahlt werde) um zu Verhandlung zu begleiten usw .. natürlich hoffe ich auf ersteres.
Bewährungshelfer ist kein Anwaltsersatz. Ganz andere Funktion.
wirdwerden
Da hast Du was komplett falsch verstanden.
1. "Bewährung auf Diversion" gibt es nicht. Das sind 2 komplett unterschiedliche Dinge. Diversion bedeutet, dass das Verfahren unter Auflagen eingestellt wird. Das hat mit Bewährung oder Bewährungshelfer 0,0 zu tun.
2. Auch ein Sozialarbeiter, der einen zur Verhandlung begleitet hat mit Bewährung oder Bewährungshelfer nichts zu tun.
Mir scheint dass du das Instrument der Bewährungshilfe völlig falsch interpretierst. Auch von der Funktion eines Bewährungshelfers hast Du offenbar zumindest leicht falsche Vorstellungen.
Was in Sachen Bewährung rechtlich möglich ist, habe ich oben in meinem letzten Beitrag genannt.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 06.09.2018 16:42
Ich meinte,, Diversonelle Probezeit mit Bewährungshilfe
Sorry,bin ein wenig durch den Wind
-- Editiert von Sabdy am 06.09.2018 16:48
Zitat:Diversonelle Probezeit
Diesen Begriff kennt das deutsche Strafrecht nicht. Wenn ich die beiden Begriffe googele kommen da ausschliesslich Ergebnisse aus Österreich... Kann es daher vielleicht sein, dass Du aus Österreich kommst??
Ja ich bin Österreicherin
Ist das Strafrecht von Deutschland und Österreich sehr unterschiedlich?
-- Editiert von Sabdy am 06.09.2018 17:42
Bewährung auf Diversion wird doch immer überprüft. Deshalb kapiere ich das alles nicht so ganz, was da wer auch immer gemeint hat.
wirdwerden
Natürlich wir so was überprüft, wie alles bei Gericht denk ich mal. Ich weiß nicht ob Österreich und Deutschland ähnlich sind mit dem Strafrecht..?
Zitat:Ist das Strafrecht von Deutschland und Österreich sehr unterschiedlich?
In Teilen schon. Und selbst da wo es nur "etwas" unterschiedlich ist, hat dieser Unterschied natürl. ggf. große Wirkungen. Selbstverständlich kann man eine Strafsache nur anhand des Rechts des Staates beurteilen in dem sie sich abspielt und nicht anhand des Rechts irgendeines Nachbarstaates, auch wenn da zufällig die selbe Sprache gesprochen wird.
Sowas wie Diversion gibt es in Deutschland zwar auch, hat aber hier andere Anwendungsvoraussetzungen und die "Probezeit" die es nach § 203 StPO-AT in Österreich gibt, gibt es in Deutschland z.B. nicht.
Diversion im Erwachsenenrecht bedeutet in Deutschland eine Einstellung nach § 153a StPO (Deutschland) mit Auflagen. Das kommt bei geringeren Vergehen in Frage, bei Tätern die zum ersten oder zum zweiten Mal straffällig werden, aber nicht bei solchen die wegen des selben Deliktes schon unter 2fach offener Bewährung stehen. Zumal man Dir ja sicherlich auch nicht direkt die Freiheitsstrafen zur Bewährung aufgedrückt hat, sondern schon davor Verurteilungen zu Geldstrafen stattfanden, es also mehr als nur die 2 Bewährungsstrafen als Vorstrafen existieren.
Die einzig denkbare (realistisch gesehen) Möglichkeit hier in D in diesem Fall noch mal um den Knast herumzukommen, wäre wohl eine 3. Parallelbewährung. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine solche verhängt würde ist aber -wie schon mehrfach gesagt- äußerst gering. Wahrscheinlicher ist eine kurze Freiheitsstrafe (1-3 Monate) ohne Bewährung und Widerruf der alten Bewährung, also insgesamt 9-11 Monate Knast. Da es in Österreich auch so etwas wie "vorzeitige Entlassung" gibt [§ 46 StGB-AT] wäre eine Entlassung nach -rund- 5 bis 8 Monaten möglich.
Rein theoretisch wäre (hier in D) auch die Verhängung einer Geldstrafe möglich. In dem Fall würden auch die Bewährungen hochwahrscheinlich nicht widerrufen, aber wie ein Gericht nun "nur" eine Geldstrafe begründen sollte, nachdem es bereits 2 laufende Bewährungsstrafen wg. einschlägiger Taten gibt, wäre eine zieml. spannende Frage. Bewährung heißt, dass man sich "bewähren" soll, also keine Straftaten mehr begehen. Das hast Du nun mehrfach nicht getan (Dich also nicht bewährt). Und das bedeutet halt im Regelfall = Knast.
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